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Online-Portal: Abmahnung für Hotelbuchungsportal HRS

von Andreas Menn

Wettbewerb in Gefahr? Das Hotelbuchungsportal HRS ist ins Visier des Kartellamts geraten. Untersucht wird die Best-Preis-Klausel des Zimmervermittlers.

HRS Logo Quelle: dapd
HRS ist mit einem Marktanteil von geschätzten 60 Prozent das führende Hotelbuchungsportal in Deutschland. Quelle: dapd

Das Kölner Hotelbuchungsportal HRS ist ins Visier der Wettbewerbshüter geraten: Das Bundeskartellamt mahnte den Branchenriesen ab, da die „Meistbegünstigungsklausel“, die HRS mit seinen Hotelpartnern vereinbart, eine „Gefahr für den Wettbewerb“ bedeute.  Mit der Klausel lässt sich das Online-Portal den jeweils den besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Standardisierungskonditionen garantieren. Die Hoteliers können also auf anderen Buchungsportalen keine günstigeren Zimmerpreise anbieten.

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Mit einem Marktanteil von geschätzten 60 Prozent ist HRS mit Abstand das führende Buchungsportal in Deutschland, an dem inzwischen kaum ein Hotel mehr vorbeikommt. Durch die Best-Preis-Klausel werde Konkurrenten die Möglichkeit genommen, mittels besserer Konditionen Boden gut zu machen, monierten die Kartellwächter. Newcomern werde der Markteintritt erschwert. In der Vergangenheit hatte HRS bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten hatten, für weitere Buchungen gesperrt.

Offenes Ende der Auseinandersetzung

Das aggressive Marktgebahren des Platzhirschs spürten zuletzt auch die Gründer des Startups Justbook, wie die WirtschaftsWoche berichtete. Mit der Justbook-App, die erste Mitte Januar gestartet war, können Smartphone-Nutzer in sechs verschiedenen deutschen Großstädten spontan Hotelzimmer für die gleiche Nacht buchen, und zwar oft zum Rabattpreis. Bereits am Tag nach dem Start von Justbook verschickte HRS Mahnbriefe an die Hotelpartner des Startups und forderte sie auf, auf dem Smartphone keine günstigeren Angebote als auf dem HRS-Portal zu machen.

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Das Vorgehen der Kartellwächter zeige, dass sich auch Startups mit einem innovativen Angebot gegen marktbeherrschende Wettbewerber behaupten könnten, heißt es nun bei Justbook. Die Partner-Hotels des Startups hätten nun „ein Stück Freiheit in der Preisgestaltung zurückgewonnen“ und könnten Vielreisende differenziert ansprechen, ohne Rabatte im Gesamtmarkt geben zu müssen. HRS hatte zuletzt gegenüber der WirtschaftsWoche versichert, nicht generell gegen das Angebot von Justbook vorgehen zu wollen, aber auf der Möglichkeit bestanden, die eigenen Zimmerkontingente zu identischen Konditionen zu vertreiben wie bei der Smartphone-App.

Noch aber ist offen, wie die Auseinandersetzung weitergeht: Die Abmahnung stelle noch keine abschließende Entscheidung dar, teilt das Bundeskartellamt mit. HRS habe nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 10.02.2012, 17:58 UhrAnonymer Benutzer: sabanko

    Ich finde es gut, dass das Kartellamt dagegen vorgeht. Das war längst überfällig... Es sollte niemandem gelingen, ein solches Monopol aufzubauen, dass die Hotels nichts dagegen tun können. Jeder will natürlich im größten Onlineportal vertreten sein, ansonsten brechen die Kunden weg... Es scheint jedoch schon jemanden zu geben, die sich dagegen aufzulehnen versucht - mit Erfolg!
    http://www.justbook.com/blog/bundeskartellamt-justbook-abmahnung-gegen-hrs/

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