Der in der Schweiz als „Monsieur Prix“ bekannte Stefan Meierhans vom Amt zur Kontrolle von Preisen hat ein Verfahren gegen das Online-Reiseportal Booking.com gestartet. Die Vermittlungsgebühren, die Booking.com von den Schweizer Hoteliers fordert – aktuell etwa 13 Prozent des Gesamtpreises – seien zu hoch angesetzt.
Da die Preisüberwacher und Booking.com im Vorfeld keine einvernehmliche Lösung finden konnten, soll nun in diesem Verfahren entschieden werden, ob der Prozentsatz auf acht bis neun Prozent gekürzt wird. Diese Vermittlungsgebühr findet Stefan Meierhans angemessen. Das Online-Reiseportal legt Widerspruch ein.
Was die Schweizer Nachbarn verärgert, ist in Deutschland schon länger im Gespräch. Das Bundeskartellamt stellt sich ebenfalls gegen die Dominanz der Online-Reiseportale gegenüber den Hoteliers. In Deutschland geht es in erster Linie nicht um den Prozentsatz, den Internetportale wie Booking.com für die erfolgreiche Vermittlung einstreichen, sondern eher um die sogenannte Bestpreisklausel. Nach dieser Klausel dürfen Hotels Portale wie Booking.com und Co. preislich nicht unterbieten. Welche Preise für verschiedene Angebote auf dem jeweiligen Internetportal gelten, legen die Hotels jedoch eigenmächtig fest.
Wo die Welt Urlaub macht
2016 zählte Österreich 28,1 Millionen Besucher
Quelle: Statista / UNWTO
Die vorliegende Statistik in der Branche Tourismus bildet die Top 10 Reiseziele aller Nationen nach Besucher im Jahr 2016 ab. Die Werte beruhen auf einer Hochrechnung auf Basis der World Tourism Organization (UNWTO).
Thailand mit 32,6 Millionen Besuchern im Jahr 2016
Mexiko mit 34,9 Millionen Besuchern im Jahr 2016.
Großbritannien mit 35 Millionen Besuchern im Jahr 2016.
Deutschland mit 35,5 Millionen Besuchern im Jahr 2016.
Italien mit 52,6 Millionen Besuchern im Jahr 2016.
China mit 59,3 Millionen Besuchern im Jahr 2016.
Spanien mit 75,3 Millionen Besuchern im Jahr 2016.
USA mit 75,6 Millionen Besuchern im Jahr 2016.
Frankreich mit 79,9 Millionen Besuchern im Jahr 2016.
Ende 2015 hatte das Bundeskartellamt die Bestpreisklausel untersagt, denn der Wettbewerb sei damit unzulässig eingeschränkt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte damals über die Entscheidung: „Der Anreiz für ein Hotel, seine Preise auf einem Hotel-Portal zu senken, ist sehr gering, wenn es gleichzeitig im eigenen Online-Vertrieb höhere Preise ausweisen muss.“
Der Argumentation des Bundeskartellamts zufolge wird dadurch der Wettbewerb zwischen Vermittlungsportalen und auch zwischen den Hotels behindert. Im Februar dieses Jahres kam ein Signal des ersten Kartellsenats des Gerichts in einer mündlichen Verhandlung, dass diese Entscheidung anzweifelte. Booking.com hat daraufhin eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Vor Oktober werde das OLG darüber kein Urteil fällen, da die Nachermittlungen bis dahin laufen würden, wie ein Sprecher des Gerichts WirtschaftsWoche Online auf Anfrage mitteilt.
Wie die Deutschen Urlaub buchen
Die Bundesbürger haben nach Angaben der GfK-Konsumforscher im vergangenen Jahr rund 86 Milliarden Euro für Urlaubs- und Privatreisen ausgegeben. Leistungen von fast 60 Milliarden wurden vor Reiseantritt gebucht. Sie teilen sich wie folgt auf:
Quelle: dpa
Auf Tui und Co. entfielen 30,2 Milliarden Euro. Gut die Hälfte der Umsätze ging den Angaben zufolge über den Ladentisch der klassischen Reisebüros. Weitere beliebte Buchungswege: Websites der Veranstalter sowie der Verkauf von Veranstalterreisen über Online-Reisebüros.
Mehr als ein Drittel (21,6 Milliarden) der Reiseausgaben wurden direkt bei Fluggesellschaften, Bahn- Hotel- und Mietwagenanbietern gebucht.
5 Milliarden Euro entfielen auf Hotel- Flug- und Mietwagen-Websites, wie zum Beispiel Airbnb. Der Rest (1,1 Milliarden) ging auf das Konto nicht kommerzieller Buchungsstellen.
Dass Booking.com Entscheidungen, die zum Nachteil des eigenen Unternehmens gefällt werden, nicht ohne weiteres hinnimmt beziehungsweise anficht, ist erwartbar. Aber wie bewerten Hotels den fortlaufenden Streit zwischen dem Portal und dem Bundeskartellamt? Eine Sprecherin von Hyatt Regency Europa betont auf Nachfrage dieser Redaktion, dass die Hotelkette eine lange und kontinuierliche Beziehung zu online Reiseportalen, wie Expedia oder Booking.com pflege. Die Zusammenarbeit mit diesen Partnern erlaube der Hyatt Gruppe ihre Gäste zusätzlich auch auf diesen Plattformen zu erreichen. Dass Plattformen wie Booking.com im Namen von Hyatt Regency Angebote verbreiten würden, sorge dafür, dass die Hotelkette Kosten spare und dass sie dadurch flexiblere Preise inserieren könnten. Ein anderer Riese auf dem Markt, die Hilton-Hotelkette, erkennt die Bedeutung der Reiseportale auch an. Auf Anfrage der WirtschaftsWoche Online sagt eine Sprecherin von Hilton Western Europe, dass ihre Kunden das beste Angebot allerdings immer dann bekommen, wenn sie direkt bei der Hotelkette buchen.
Sollte das Urteil im Herbst zugunsten von Booking.com fallen, bleibt den Hotels zunächst nichts anderes übrig, als die Entscheidung hinzunehmen. Aber der nächste Widerspruch kommt bestimmt.