Online-Reiseportal Warum Booking.com immer wieder für Aufsehen sorgt

Jeder kennt sie, jeder nutzt sie: Online-Reiseportale. Die Plattform Booking.com unterliegt der strengen Beobachtung der Schweizer Preiswächter. Auch beim Bundeskartellamt ist sie unbeliebt.

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Booking.com ist im Visier der Überwachungsämter. Quelle: dpa

Der in der Schweiz als „Monsieur Prix“ bekannte Stefan Meierhans vom Amt zur Kontrolle von Preisen hat ein Verfahren gegen das Online-Reiseportal Booking.com gestartet. Die Vermittlungsgebühren, die Booking.com von den Schweizer Hoteliers fordert – aktuell etwa 13 Prozent des Gesamtpreises – seien zu hoch angesetzt.

Da die Preisüberwacher und Booking.com im Vorfeld keine einvernehmliche Lösung finden konnten, soll nun in diesem Verfahren entschieden werden, ob der Prozentsatz auf acht bis neun Prozent gekürzt wird. Diese Vermittlungsgebühr findet Stefan Meierhans angemessen. Das Online-Reiseportal legt Widerspruch ein.

Was die Schweizer Nachbarn verärgert, ist in Deutschland schon länger im Gespräch. Das Bundeskartellamt stellt sich ebenfalls gegen die Dominanz der Online-Reiseportale gegenüber den Hoteliers. In Deutschland geht es in erster Linie nicht um den Prozentsatz, den Internetportale wie Booking.com für die erfolgreiche Vermittlung einstreichen, sondern eher um die sogenannte Bestpreisklausel. Nach dieser Klausel dürfen Hotels Portale wie Booking.com und Co. preislich nicht unterbieten. Welche Preise für verschiedene Angebote auf dem jeweiligen Internetportal gelten, legen die Hotels jedoch eigenmächtig fest.

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Ende 2015 hatte das Bundeskartellamt die Bestpreisklausel untersagt, denn der Wettbewerb sei damit unzulässig eingeschränkt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte damals über die Entscheidung: „Der Anreiz für ein Hotel, seine Preise auf einem Hotel-Portal zu senken, ist sehr gering, wenn es gleichzeitig im eigenen Online-Vertrieb höhere Preise ausweisen muss.“

Der Argumentation des Bundeskartellamts zufolge wird dadurch der Wettbewerb zwischen Vermittlungsportalen und auch zwischen den Hotels behindert. Im Februar dieses Jahres kam ein Signal des ersten Kartellsenats des Gerichts in einer mündlichen Verhandlung, dass diese Entscheidung anzweifelte. Booking.com hat daraufhin eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Vor Oktober werde das OLG darüber kein Urteil fällen, da die Nachermittlungen bis dahin laufen würden, wie ein Sprecher des Gerichts WirtschaftsWoche Online auf Anfrage mitteilt.

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Dass Booking.com Entscheidungen, die zum Nachteil des eigenen Unternehmens gefällt werden, nicht ohne weiteres hinnimmt beziehungsweise anficht, ist erwartbar. Aber wie bewerten Hotels den fortlaufenden Streit zwischen dem Portal und dem Bundeskartellamt? Eine Sprecherin von Hyatt Regency Europa betont auf Nachfrage dieser Redaktion, dass die Hotelkette eine lange und kontinuierliche Beziehung zu online Reiseportalen, wie Expedia oder Booking.com pflege. Die Zusammenarbeit mit diesen Partnern erlaube der Hyatt Gruppe ihre Gäste zusätzlich auch auf diesen Plattformen zu erreichen. Dass Plattformen wie Booking.com im Namen von Hyatt Regency Angebote verbreiten würden, sorge dafür, dass die Hotelkette Kosten spare und dass sie dadurch flexiblere Preise inserieren könnten. Ein anderer Riese auf dem Markt, die Hilton-Hotelkette, erkennt die Bedeutung der Reiseportale auch an. Auf Anfrage der WirtschaftsWoche Online sagt eine Sprecherin von Hilton Western Europe, dass ihre Kunden das beste Angebot allerdings immer dann bekommen, wenn sie direkt bei der Hotelkette buchen.

Sollte das Urteil im Herbst zugunsten von Booking.com fallen, bleibt den Hotels zunächst nichts anderes übrig, als die Entscheidung hinzunehmen. Aber der nächste Widerspruch kommt bestimmt.

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