PayPal Schutz für Online-Kauf eingeschränkt

Der Bundesgerichtshof hat den Käuferschutz für PayPal-Kunden eingeschränkt. Bestellen und Bezahlen im Internet wird dadurch weniger kundenfreundlich.

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich sind Quelle: dpa

Shoppen im Internet ist schnell und unkompliziert — auch dank des Bezahldienstes PayPal. Nicht alles, was online bestellt und dann als Paket in Haus kommt, erfüllt die Erwartungen des Käufers. Statt eines blauen Pullovers erhalten die Kunden vielleicht einen grünen. Den wollen sie dann an den Online-Shop zurückschicken und möglichst schnell das Geld wieder haben. Auch wenn der bestellte Artikel erst gar nicht ankommt, wollen die Besteller das vorgestreckte Geld zurück.

Für solche Fälle hat PayPal in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Käuferschutz festgeschrieben. Das bedeutet, dass wenn ein Käufer einen bestellten Artikel zurückgibt oder ihn nicht erhält, kann er beim Bezahldienst einen Antrag auf Rückabwicklung stellen. Ist der Antrag berechtigt, macht PayPal die Zahlungen über die Konten von Käufer und Verkäufer rückgängig.

PayPal-Kunden müssen danach keine Forderungen des Online-Shops, bei dem sie geordert haben, fürchten. Damit sind jedoch nicht alle Verkäufer einverstanden und verlangen trotzdem den Kaufpreis. In zwei Fällen entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH), ob der Käuferschutz vor die Interessen der Verkäufer geht.

Worum geht es? Im ersten Fall hatte ein Kunde über EBay ein Handy gekauft und über PayPal bezahlt (VIII ZR 83/16). Das Paket mit dem Handy sei aber nicht angekommen, monierte der EBay-Käufer. Beim zweiten Verfahren hatte ein Kunde über ein Online-Shop eine Metallbandsäge gekauft, mit der er unzufrieden war (VIII ZR 213/16t). In beiden Fällen griff der Käuferschutz, PayPal machte die Zahlungen rückgängig.

Die Verkäufer sehen in dieser Dienstleistung einen unzulässigen Eingriff in den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Durch den Käuferschutz sei das Risiko ungleich zu Lasten des Anbieters verteilt. Der BGH entschied, dass die Käufer zwar ihr Geld über PayPal zurück erhalten. Allerdings habe der Verkäufer die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Rückabwicklung des Geschäfts vorzugehen. Einen endgültigen Schutz des Bezahldienstes für Käufer gibt es der Form nicht mehr.

BGH entscheidet: Wie endgültig ist der Käuferschutz?

Was bedeuten die beiden Urteile fürs Online-Shopping?

  1. PayPal-Kunden müssen sich stärker an der Seriosität des Online-Shops orientieren und weniger am Preis. Shops, die schlecht beurteilt werden, weil sie häufig falsche Artikel verschicken oder gar nicht liefern, sollten Verbraucher meiden.
  2. Wer im Internet bestellt und über PayPal bezahlt, muss sich genauer überlegen, was er bestellt, um spätere Rücksendungen und den damit verbundenen Ärger mit dem Anbieter zu vermeiden.
  3. Für PayPal selbst kommen die Urteile ungelegen. Zumindest in Deutschland verliert der Bezahldienst einen Teil seines Nimbus als unkomplizierte Zahlungs-Plattform. Aber auch der Bezahldienst der deutschen Banken, PayDirekt, dürfte Probleme bekommen, weil er ebenfalls einen Käuferschutz anbietet.
  4. Große Online-Shops wie Amazon dürften profitieren, weil sie sich kundenfreundliche Rückabwicklungskonditionen leisten können.

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