Pressekonzentration Bundesgerichtshof erlaubt umstrittenen Zeitungskauf

Der Bundesgerichtshof erlaubt der Südwest Presse faktisch die Übernahme eines kleinen Nachbarn – der Beschluss könnte weitreichende Folgen haben für die gesamte Zeitungsbranche haben.

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Medienwissenschaftler befürchten, dass das Urteil des Bundesgerichtshof den Großverlagen Tür und Tor für die Übernahme kleinerer Konkurrenten öffnet. Damit wäre die Vielfalt auf dem deutschen Zeitungsmarkt noch stärker bedroht. Immer weniger Bürger können unter mehreren Lokalzeitungen wählen. Quelle: dpa

Auf den ersten Blick klingt es nur wie eine weitere von zahlreichen Übernahmen, die in den vergangenen Jahren in der deutschen Zeitungslandschaft über die Bühne gegangen sind: Die „Südwest Presse“ aus Ulm (Auflage: 63520 Stück) darf den kleineren Konkurrenten „Haller Tagblatt“ in Schwäbisch Hall (Auflage: 17086) übernehmen. Tatsächlich hat der Zukauf eine Tragweite, die weit über das Bundesland Baden-Württemberg hinausreicht. Denn das Ok für die Übernahme kam jetzt in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH), wie das höchste deutsche Gericht auf Anfrage der WirtschaftsWoche bestätigte. Damit beendet der BGH einen sich jahrelang hinziehenden richtungweisenden Rechtsstreit.

Die Karlsruher Richter widersprechen mit ihrem Beschluss dem Bundeskartellamt, das 2008 den Verkauf des „Tagblattes“ an den vielfach größeren Konkurrenten untersagt hatte. Beide Blätter sind zwar seit Jahren miteinander verbunden; so liefert die „Südwest Presse“ dem „Tagblatt“ seit Jahren den Mantelteil mit überregionalen Nachrichten zu und betreibt Anzeigenvermarktung. Dennoch ging das Kartellamt davon aus, dass sich beide Zeitungen in ihrem Verbreitungsgebiet theoretisch Konkurrenz machen könnten.

Tagblatt“-Verleger Claus Detjen und „Südwest Presse“-Geschäftsführer Thomas Brackvogel zogen gegen das Kartellamts-Veto vor das Oberlandesgericht Düsseldorf, das ihnen im Dezember 2010 recht gab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls legte das Kartellamt postwendend Rechtsbeschwerde beim BGH ein. Diese wurde nun zurückgewiesen.

Branchenvertreter sehen in dem BGH-Entscheid nun einen möglichen Präzedenzfall für ähnliche Übernahmen, der stärkere Folgen haben könnte als die Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das vor wenigen Tagen im Wirtschaftsausschuss des Bundestags auf der Tagesordnung stand. „Dieser Beschluss des BGH bringt den Verlagen mindestens ebenso viel wie die Novelle des Kartellrechts,“ sagt Christoph Barnstorf-Laumanns, Vorstand im Verband deutscher Lokalzeitungen (VDL) und Verleger aus Lippstadt.

Die Novelle sieht unter anderem vor, die Umsatzschwelle, von der an Zusammenschlüsse dem Kartellamt angezeigt werden müssen, von derzeit 25 Millionen auf 62,5 Millionen Euro anzuheben. Die sogenannte Anschlussklausel, die Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und VDL ebenfalls gefordert hatten und die Großverlagen die Übernahme kleiner Nachbarn erleichtert hätte, blieb jedoch außen vor.

„Diesen Übernahmen könnte der BGH-Beschluss nun jedoch Tür und Tor öffnen“, sagt der Medienwissenschaftler Horst Röper vom Dortmunder Formatt-Institut. Kritik an der GWB-Novelle übt auch Kartellamts-Präsident Andreas Mundt : „Es ist zu befürchten, dass die Gesetzesänderungen nur sehr begrenzt der Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Verlage zugutekommen, sondern vor allem Großverlage von den erweiterten Möglichkeiten Gebrauch machen werden, kleinere Verlage aufzukaufen.“

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