Rechtsanwalt "Schlüsseldienste gehören dringend reguliert"

Schlüsseldienst Quelle: dpa

Der Verteidiger des Hauptangeklagten im Fall der sogenannten Schlüsseldienstmafia erklärt, warum das Strafrecht die Schlüsseldienstbranche nicht bessern kann - und wirft dem Staat vor, am herrschenden Missstand mitverdienen zu wollen.

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WirtschaftsWoche: Herr Würfele, Sie vertreten einen der beiden Hauptangeklagten der sogenannten Schlüsseldienstmafia. Die Bande soll in mehr als 1000 Fällen Kunden geprellt haben und für das Öffnen von zugefallenen Wohnungstüren bis zu 1500 Euro verlangt haben. Wie einmalig ist dieser Fall in seiner Größenordnung?
Falk Würfele: Ihre Frage impliziert schon, dass die hier Angeklagten eine Bande sind. Dies muss ich klar zurückweisen. Auf den zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich sagen: Es gibt in der Branche sehr viele Schlüsseldienstmonteure, die hohe Preise nehmen. Sie müssen nur in die Gelben Seiten schauen und werden dort viele Unternehmen finden, die auch heute noch massiv für sich werben. Insofern handelt es sich bei den Vorwürfen sicher nicht um einen Einzelfall. Die Staatsanwaltschaft hat sich diese zwei Angeklagten ausgesucht und versucht hier ein Exempel zu statuieren. Ob das die Richtigen sind, ist allerdings zweifelhaft. Erst im Dezember wurde ein Fall bekannt, in dem ein Student 1800 Euro für das Öffnen der Wohnungstür gezahlt hat. Da saß mein Mandant aber bereits 16 Monate in U-Haft. Ich denke, das Strafrecht ist nicht geeignet die Schlüsseldienstbranche zu verbessern. Meines Erachtens muss hier ähnlich wie in anderen Handwerksberufen eine richtige Ausbildung geschaffen werden mit einer staatlich anerkannten Prüfung und einem Verband, der zum Beispiel an die IHK angegliedert wird. Es ist vom Staat scheinheilig, diesen Bereich nicht zu regeln und dann in Einzelfällen mit dem Strafrecht korrigieren zu wollen.

Wird sich der Hauptangeklagte, den Sie vertreten, denn schuldig bekennen?
Eine Einlassung zur Sache ist nicht geplant.

Der Zorn der geprellten Kunden ist verständlicherweise groß. Selbst die Polizei soll ja unter den Opfern der Bande gewesen sein. Mit was für Argumenten wollen Sie die Geprellten denn beschwichtigen?
Beide Angeklagte sind ja nicht deshalb angeklagt, weil sie irgendwelche Türen aufgemacht haben. Sondern die Anklage sagt, dass es Monteure gab, die von einem Callcenter zu den Kunden geschickt wurden und die die Türen geöffnet haben. In diesem Strafprozess geht es darum, dieses Verhalten von selbständigen Monteuren den Angeklagten zuzurechnen. Die Anklage wirft meinem Mandanten unter anderem vor, dass er als faktischer Geschäftsführer den Einsatz der Monteure gesteuert hat und leitet daraus mit weiteren Argumenten eine Strafbarkeit ab. Diese Strafbarkeit ist aus meiner Sicht nicht gegeben. Deswegen ist die Frage im Moment nicht, was man den Kunden sagen kann, sondern zunächst, ob sich die hier Angeklagten überhaupt strafbar gemacht haben.

Zur Person

Können die geprellten Kunden das zu viel gezahlte Geld denn zurückbekommen?
Das ist eine allgemeine zivilrechtliche Fragestellung, die im Moment nicht zur Diskussion steht. In diesem Prozess geht es ausschließlich um die Frage, ob sich die hier Angeklagten im Sinne der Anklage strafbar gemacht haben. Dies ist aus unserer Sicht nicht der Fall.

Der Staat will seinen Schaden jedoch wieder gut gemacht haben. So sind die Beschuldigten auch wegen Umsatzsteuerhinterziehung und Nichtabführen von Sozialabgaben und Lohnsteuerhinterziehung angeklagt.
Zunächst möchte ich anmerken, dass der Staat, sollte er tatsächlich Steuern aus den aus seiner Sicht strafbar erworbenen Einnahmen generieren wollen, nicht besser ist als die – aus Sicht des Staates – Verbrecher. Ferner ist mein Eindruck, dass diese mehrfachen Anklagen wegen angeblicher Steuerhinterziehung gerade in Mode kommen. Die Anklagen wegen „Nichtabführen von Sozialabgaben“ und „Steuerhinterziehung", auch "Al Capone Methode" genannt, wurden zuletzt auch in den Bordell-Prozessen angewendet. Ziel ist es – wie bei Al Capone – für den Fall, dass der Hauptvorwurf nicht durchgeht, dass dann wenigstens eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung heraus kommt. In dem hiesigen Strafverfahren sind die Anklagen wegen Steuerhinterziehung erheblichen juristischen Bedenken ausgesetzt.

Wird Ihr Mandant bei so vielen unterschiedlichen Anklagepunkten  nicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt werden?
Ich habe den Eindruck, dass die erste und die zweite Anklage erheblichen juristischen Gegenargumenten ausgesetzt ist. So greift beispielsweise das sogenannte Kompensationsverbot, also das Verbot steuerrechtliche Vor- und Nachteile für die Angeklagten auszugleichen, nach meiner Sicht nicht ein. Daraus ergibt sich für die erste Anklage bereits aus Rechtsgründen eine Straffreiheit für die Angeklagten. Zum dritten Anklagepunkt Wucher und Betrug ist festzuhalten, dass das Delikt Wucher eine Zwangslage voraussetzt und das Delikt Betrug einen Irrtum des Geschädigten voraussetzt, der zu einer Vermögenschädigung führt. Das „Ausgesperrtsein“ ist sicherlich unangenehm, aber keine Zwangslage im Sinne des Gesetzes. Nicht jedes unerwünschte Verhalten ist auch strafbar.

Menschen, die plötzlich vor ihrem verschlossenen Eigenheim stehen, werden das wohl anders sehen.
Das sehe ich nicht so. Man muss eben auch bedenken, dass der Wucher-Paragraph für sehr ernste Situationen geschaffen wurde. Man will zum Beispiel vermeiden, dass Hungernde zum Überleben überzahlte Preise hinnehmen mussten. Mit Zwangslage ist also eine sehr, sehr ernste Situation gemeint. Das mag bei einer zugefallenen Tür vielleicht der Fall sein, wenn etwa ein Kleinkind dahinter festsitzt. Sonst ist eine geschlossene Tür sicher eine dumme Situation, aber keine Zwangslage. Dies hat auch das Oberlandesgericht Köln am 22.11.2016 explizit entschieden. 

Wie wird der Prozess weitergehen?
Der zweite Angeklagte hat sich umfangreich zur Sache eingelassen, so dass ich davon ausgehe, dass sich die Tatsachen aufklären lassen. Die rechtliche Bewertung muss dann vom Gericht vorgenommen werden.

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