Das Drama um den legendären Nürburgring, es will einfach kein Ende nehmen. Seit 2009 ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz in Sachen Nürburgring ununterbrochen, es gab mehrere Verfahren, noch mehr Beschuldigte und besonders ein spektakuläres Urteil: Gegen den rheinland-pfälzischen Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) verhängte das Landgericht Koblenz im Frühjahr 2014 eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren Haft wegen Untreue.
Deubel hat Revision eingelegt, die Sache liegt aktuell beim Bundesgerichtshof. Doch immer neue Vorfälle sorgen dafür, dass weder der „Ring“ noch die Staatsanwaltschaft in Koblenz zur Ruhe kommen. Wieder haben die Ermittler jede Menge Fragen, auf der Suche nach Antworten rückten sie am Freitag zu einer Reihe von Durchsuchungen aus.
In Düsseldorf wurden sie am Firmensitz von Capricorn vorstellig, dem vermeintlichen Nürburgring-Käufer, auch am Privatwohnsitz von Capricorn-Chef Robertino Wild im noblen Düsseldorfer Stadtteil Oberkassel klingelten die Beamten. Am Nürburgring wurden zeitgleich die Geschäftsräume von zwei weiteren Firmen durchsucht, darunter die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH (CNBG). Und auch in der Koblenzer Kanzlei von Nürburgring-Insolvenzsachwalter Jens Lieser schlug die Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungsbeschluss auf.
Robertino Wild im Visier
Das zentrale Interesse der Ermittler gilt Robertino Wild. Er hatte im März vergangenen Jahres mit seiner Firma Capricorn den Zuschlag beim Verkauf des Nürburgrings bekommen. Doch weil er den Kaufvertrag nicht einhalten konnte, soll Wild falsche Angaben gemacht haben, um einen Zahlungsaufschub zu erreichen.
Nach der Pleite der weitgehend dem Land Rheinland-Pfalz gehörenden Nürburgring GmbH im Sommer 2012 hatten Insolvenz-Sachwalter Lieser sowie Sanierungsgeschäftsführer Thomas Schmidt (Trier) den Verkauf beschlossen und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit der Organisation des Verkaufsprozesses betraut. Wild und sein Mitbieter Getspeed – eine Motorsportfirma aus Meuspath am Nürburgring – setzten sich mit einem Gebot von insgesamt 77 Millionen Euro durch, diese waren in verschiedenen Tranchen zu zahlen.
Schon bei der zweiten Rate über fünf Millionen Euro, die Ende Juli 2014 fällig war, gab es allerdings einen Zahlungsausfall. Wild und die Insolvenzverwalter, die inzwischen die Hilfe der Frankfurter Kanzlei Weil, Gotshal & Manges in Anspruch genommen hatten, vereinbarten eine Stundung bis Ende Oktober, dafür musste Wild verschiedene Sicherheiten stellen – unter anderem Pfandrechte zugunsten der Verkäufer auf seine private Kunstsammlung.
Doppelverpfändung ein Kreditbetrug?
Dann allerdings deckten die Koblenzer „Rhein-Zeitung“ und die WirtschaftsWoche auf, dass Wild die Kunstsammlung zuvor bereits anderweitig verpfändet hatte. Wild räumte dies seinerzeit gegenüber der WirtschaftsWoche ein. Nachdem diverse weitere Medien über die Doppelverpfändung berichtet und Wild sie stets offen eingestanden hatte, traten schließlich auch die Koblenzer Ermittler auf den Plan.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse sagte der WirtschaftsWoche auf Anfrage, dass seine Behörde bereits 2014 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kreditbetrug eingeleitet habe. Eine Strafanzeige habe es nicht gegeben, Anlass für die Ermittlungen seien Medienberichte gewesen. Laut § 265b Strafgesetzbuch drohen für Kreditbetrug bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Der Paragraf nennt die „Stundung von Geldforderungen“ explizit als Anwendungsfall für den Kreditbetrug.
Für Robertino Wild kommen die Ermittlungen zur Unzeit. Ende Oktober vergangenen Jahres übernahm der russische Pharmamagnat Viktor Charitonin Wilds Zwei-Drittel-Anteil an der Nürburgring-Käufergesellschaft CNBG; Wild war nach dem Ende des Nürburgring-Abenteuers gerade dabei, seine Capricorn-Gruppe mit Hilfe der Rechtsanwaltskanzlei Aderhold zu sanieren und neu aufzustellen. Auch in Sachen Öffentlichkeitsarbeit hat Wild sich reorganisiert und neuerdings den früheren Volkswagen-Vorstand Klaus Kocks als PR-Strategen an seiner Seite.
„Keine betrügerische Absicht“
Auf Nachfrage zu den Durchsuchungen ließ Wild seinen neuen Sprecher Kocks den Sachverhalt nun im Grundsatz erneut bestätigen, jegliche Betrugsabsicht aber zurückweisen.
„Herr Wild ist einem Verbotsirrtum unterlegen“, sagte Kocks der WirtschaftsWoche. „Die Kunstsammlung ist unstreitig weitaus mehr wert als der Betrag, mit dem sie vorher schon beliehen war. Deshalb dachte Herr Wild, er könne sie erneut beleihen, so lange der Gesamtwert nicht überschritten wird.“ Das sei rechtlich wohl nicht einwandfrei gewesen, dennoch habe es „weder eine betrügerische Absicht noch einen Geschädigten gegeben.“
Der Sprecher der Insolvenzverwalter, Pietro Nuvoloni von der Kölner PR-Agentur dictum law, bestritt auf Anfrage der WirtschaftsWoche, dass es auch in der Kanzlei von Lieser eine Durchsuchung gegeben habe. Lieser „hat der Staatsanwaltschaft lediglich auf Anfordernis vordefinierte Unterlagen übergeben“, teilte Nuvoloni mit. Und weiter: „Nach unserer Kenntnis läuft weder gegen den Sanierungsgeschäftsführer, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, noch gegen den Sachwalter Jens Lieser ein Ermittlungsverfahren.“ Staatsanwalt Kruse sagte auf Nachfrage, dass auch bei der Kanzlei Lieser eine Durchsuchung stattgefunden habe, allerdings habe es sich dabei um eine Durchsuchung bei Dritten gehandelt, Lieser sei nicht selbst Beschuldigter.
Verkaufsprozess wird schlagartig heiß
Unmittelbar Betroffener der Durchsuchungen ist Lieser also nicht, Leidtragender könnte er aber dennoch werden. Denn der Paukenschlag an diesem kalten Januarfreitag sorgt dafür, dass der Kampf um die Zulässigkeit des Verkaufsprozesses schlagartig wieder heiß wird. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Kreditbetrugs gegen Capricorn-Chef Wild befeuern die Beschwerden der unterlegenen Bieter, nach deren Auffassung bei dem von Lieser/Schmidt und KPMG organisierten Verkaufsprozess nicht alles mit rechten Dingen zugegangen war.
Oberstaatsanwalt Kruse betont zwar: „Das hier geführte Verfahren betrifft ausschließlich den Verdacht des Kreditbetruges im Zusammenhang mit der möglichen Doppelübereignung der Kunstsammlung, nicht jedoch den Verkaufsprozess „Nürburgring“ als Ganzes. Diesbezüglich ist hier kein Ermittlungsverfahren anhängig.“ Doch das deutsche Strafrecht ist nicht der Maßstab, auf den es europarechtlich ankommt. Was im deutschen Strafrecht erlaubt ist oder auch nicht, hat nichts damit zu tun, was das Europarecht zulässt und was nicht. Indirekt betrifft das neue Ermittlungsverfahren den Verkaufsprozess somit sehr wohl: Gerade die Stundungsvereinbarung hat europarechtlich Sprengpotenzial.
Weil die EU-Kommission bereits 2012 ein Beihilfeverfahren wegen Investitionen des Landes Rheinland-Pfalz eingeleitet hatte – das Land als früherer Hauptgesellschafter der Nürburgring GmbH versenkte in der Ära von Ex-Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) rund eine halbe Milliarde Euro an der Rennstrecke – musste der Verkauf europarechtskonform erfolgen. Dass dies tatsächlich auch so war, bezweifeln jedoch die unterlegenen Bieter. Bei der EU-Kommission waren aus diesem Grund eine Reihe von Beschwerden gegen den Zuschlag eingegangen, vom US-Finanzinvestor HIG Capital, vom ADAC, vom gemeinnützigen Verein „Ja zum Nürburgring e.V.“ um ADAC-Ehrenpräsident Otto Flimm und vom US-Technologieunternehmen Nexovation.
Kritik an Kommissionsbeschluss von Anfang an
Bislang war die Kommission nicht geneigt, den Beschwerden zu folgen. Sie schloss sich in ihrer Entscheidung am 1. Oktober 2014 der Argumentation der Nürburgring-Insolvenzverwalter Lieser und Schmidt an, wonach der Verkaufsprozess im Einklang mit dem Europarecht abgelaufen sei. Der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen, der aus dem Norden von Rheinland-Pfalz kommt und den Nürburgring in seinem Wahlkreis hat, vermutete von Anfang an eine mehr politisch gesteuerte denn juristisch begründete Haltung der Kommission.
„Die Kommission hat sich auf das Lügengebäude der Konkursverwalter verlassen“, sagte Langen der WirtschaftsWoche und warf dem spanischen Sozialisten Joaquin Almunia als damaligem Wettbewerbskommissar zudem per Pressemitteilung vor, den Sozialdemokraten in Rheinland-Pfalz mit der Zustimmung zum Verkauf ein parteipolitisch motiviertes Geschenk gemacht zu haben.
Verkaufsprozess mit vielen Fragezeichen
Nachdem die WirtschaftsWoche wenig später im November 2014 zahlreiche pikante Details des Weiterverkaufs an die Investorengruppe um Charitonin enthüllt hatte, legten die unterlegenen Bieter weitere Beschwerden bei der Kommission ein. Sie kritisieren erstens, dass Capricorn von Anfang an keine gesicherte Finanzierung für den Nürburgring-Kauf vorzuweisen hatte, das zentrale Zuschlagskriterium „Transaktionssicherheit“ somit zu keinem Zeitpunkt gegeben war, zweitens dass die Insolvenzverwalter sowie KPMG in den Weiterverkauf an Charitonin intensiv involviert gewesen seien und damit ein unzulässiger Zweitverkauf vorgelegen habe, und drittens dass die Kommission über beide Sachverhalte nicht korrekt informiert worden sei.
Wiederum hat die Kommission allerdings bisher offensichtlich keine Lust, sich der Sache anzunehmen. Der WirtschaftsWoche liegt ein Schreiben der neuen Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager aus Dänemark vor, das sie an Langen geschickt hat. Zudem hat der Chef des Nürburgring-Fallbearbeiterteams in der Wettbewerbsdirektion, der Niederländer Ewoud Sakkers, unterlegene Bieter angeschrieben. Tenor der Schreiben: Die Kommission sieht keinen Anlass, ihre Entscheidung vom 1. Oktober zu widerrufen und den Fall neu aufzurollen. Auf die Sachargumente der Beschwerdeführer gehen beide Schreiben dabei nicht ein, sondern versuchen sich mit schwerlich nachvollziehbaren verfahrensrechtlichen Argumenten vor der Verantwortung zu drücken: Die Kommission sei für die Prüfung nicht zuständig.
Fragwürdige Argumentation der Kommission
In beiden Schreiben ist die Argumentation der Kommission aber ebenso billig wie lächerlich. Vestager und Sakkers beschreiben, was die Rolle der Kommission sei und dass es nicht zur Aufgabe der Kommission gehöre, en detail nachzuprüfen, ob ein Verkaufsprozess europarechtskonform ablief, also transparent, offen, bedingungs- und diskriminierungsfrei. Wenn die Kommission aber verlangt, dass ein Verkauf nach genau diesen Kriterien abzulaufen hat, dann muss sie auch prüfen, ob der Verkaufsprozess diesen Ansprüchen tatsächlich genügte. Die Augen vor der Sache zu verschließen und die Prüfungsverantwortung abzuwälzen lässt rechtsschutzsuchende Bieter hilflos zurück.
Mehr noch: Die Kommission begründet die Auffassung ihrer Rolle (und was alles nicht dazu gehöre) nicht einmal ansatzweise. In den Schreiben von Vestager und Sakkers gibt es keinerlei Verweise auf entsprechende Rechtsnormen in den Europäischen Verträgen oder auf einschlägige Urteile der Europäischen Gerichte. Wenn die Kommission so ihre Aufgabe beschreibt, wie es Vestager und Sakkers tun, spielt sie Pippi Langstrumpf: „Ich mach mir die Welt, widde-widde wie sie mir gefällt.“
EU-Kommission zunehmend unter Druck
Auch die Stundungsvereinbarung der Insolvenzverwalter mit Wild, die nun die Staatsanwaltschaft Koblenz beschäftigt, hatte die Kommission in ihrem Beschluss vom 1. Oktober recht lapidar durchgewinkt. In der Wiedergabe der Beschwerden geht die Kommission noch darauf ein, nennt auch in einer Fußnote (Nr. 73 auf Seite 27) immerhin die Bedingungen der Stundung – darunter auch die Verpfändung der Kunstsammlung. In den finalen Schlussfolgerungen blendet die Kommission das kritische Thema aber nahezu komplett aus. „Warum sich die Kommission so beharrlich weigert, diese hoch problematischen Vorgänge genau unter die Lupe zu nehmen, ist mir unbegreiflich“, sagt Langen nun auf Anfrage der WirtschaftsWoche. „Die Nürburgring-Entscheidung entspricht bei weitem nicht der Rechtsqualität sonstiger Kommissionsentscheidungen.“
Und Langen ist nicht der einzige, der nun durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz eine neue Sachlage sieht. Die unterlegenen Bieter wittern Morgenluft. Über der Stundungsvereinbarung steht nun der unappetitliche Verdacht, dass die von der EU-Kommission schon eilends gebilligte Verlängerung des Zahlungsziels nur durch einen Kreditbetrug erreicht werden konnte. Auch die Kommission selbst gerät damit immer mehr in Erklärungsnot. Für Langen stellt sich die Frage, „aus welchen Gründen und wie lange die Kommission angesichts der zahlreichen Fehlentwicklungen im Verkaufsprozess noch die Augen vor der Realität verschließen will.“
Nagelprobe für Vestager
Die neue Wettbewerbskommissarin Vestager muss sich angesichts dessen langsam die Frage gefallen lassen, wie eng sie an ihren Vorgänger Almunia anschließen will. Der hatte nicht nur den Nürburgring-Deal durchgeboxt, sondern bei Brüsseler Juristen auch den zweifelhaften Ruf, sich lieber auf politische Deals einzulassen, als sich um die Durchsetzung des (Europa-)Rechts zu kümmern. Selbst Wilds PR-Mann Kocks nennt als Grund für die Probleme seines Mandanten inzwischen: „Herr Wild hat sich übernommen und für dem Nürburgring einen Preis geboten, den er nicht bezahlen konnte. Er hat im Bieterverfahren zu laut ‚Hurra‘ geschrien.“ Ein weiteres Indiz, dass Wild von vornherein nicht in der Lage war, den Kaufpreis aufzubringen – was die Beschwerdeführer, bisher ohne Resonanz, schon mehrfach bei der Kommission vorgetragen haben.
Die neue Kommissarin Vestager muss sich nun entscheiden, ob sie dem Beschluss von Almunia und damals seinen, heute ihren Mitarbeitern (um den Leiter des Fallbearbeiterteams Ewoud Sakkers) trotzdem weiter vertrauen will oder ob sie den Fall neu aufrollen und die zahlreichen neuen Argumente wenigstens rechtlich untersuchen lässt. Selbst in den Fall richtig tief eingearbeitet scheint Vestager nach ihrem Schreiben an Langen noch nicht zu sein. Die Zeit jedenfalls liefert den Beschwerdeführern, zuletzt durch die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Koblenz, immer und immer mehr Argumente, um vor den Europäischen Gerichten gegen die Kommission und damit auch gegen Vestager zu klagen. Eine Niederlage vor dem EuGH wäre für die Kommission eine Blamage.
Malu Dreyer in Erklärungsnot
Margrethe Vestager ist jedoch nicht die einzige, die angesichts der jüngsten Entwicklungen am Nürburgring um ihren Ruf fürchten muss. Neben dem Beschuldigten Robertino Wild dürften die Durchsuchungen auch der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) einige Sorgenfalten beschert haben. Sie hatte sich im April als Zugpferd für eine mehrstündige PR-Aktion von Capricorn hergegeben. Gleich zwei Pressetermine absolvierte sie, um für den Wunsch-Käufer der Landesregierung und dessen Konzept zu werben. „Der Nürburgring blickt nun mit dem neuen Investor in eine neue Zukunft“, erklärte Dreyer, „ich wünsche den neuen Nürburgring-Eigentümern, dass die positive Stimmung weiter anhält und ich wünsche ihnen die notwendige Kraft für diese große Herausforderung.“
Einige Wochen später, als die Zahlungsschwierigkeiten des siegreichen Bieters Capricorn schon öffentlich breit getreten wurden, flehte Dreyer im rheinland-pfälzischen Landtag an die Adresse von Capricorn, die Verträge zu erfüllen. Die rheinland-pfälzische SPD muss in Alarmstimmung sein: Erst gab Kurt Beck im Herbst 2012 (unter sorgfältiger Vermeidung des Wortes Nürburgring) aus rein gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt bekannt, dann verkündete Dreyer Anfang November vergangenen Jahres (unter expliziter Erwähnung des Nürburgrings) eine radikale Kabinettsumbildung. Fünf der sechs bis dato amtierenden SPD-Minister wurden ausgetauscht, dazu der SPD-Fraktionschef (Hendrik Hering) und die Chefin der Staatskanzlei (Jaqueline Kraege). Das erklärte Ziel: Nach vorne schauen und die lästigen Nürburgring-Debatten, die mit mehreren der vom Amtsverlust betroffenen Minister und dem Fraktionschef verbunden waren, endlich abstreifen.
Dreyer traf Wild mehrfach persönlich
Nun aber steht Dreyers Wunschkäufer unter dem Verdacht, kriminell gehandelt und Kreditbetrug begangen zu haben. Besonders unangenehm für die Ministerpräsidentin: Wild könnte nun auch Details zu seinem Treffen mit Dreyer vor dem Zuschlag auspacken.
Ende vergangenen Jahres hatte der neue Staatskanzleichef Clemens Hoch einräumen müssen, dass sich Dreyer in der Zeit vor dem Zuschlag mit Wild und seinem Mitbieter Heinemann von Getspeed getroffen hatte, genaue Gesprächsinhalte wollte er aber nicht wiedergeben, es habe sich nur um einen reinen Kennlerntermin gehandelt. Vize-Ministerpräsidentin Eveline Lemke (Grüne) gab zu, mehrere Telefongespräche mit Wild und Heinemann geführt zu haben, konnte sich aber an konkrete Termine und Inhalte nicht mehr erinnern.
So sicher der entzauberte Retter Wild der nächste ist, der sich an der Legende Nürburgring verhoben hat, so sicher ist auch, dass die mythenumwobene Rennstrecke ihr letztes Opfer noch nicht gefordert hat. Die Kandidatenliste für die nächsten Ring-Verlierer ist prall gefüllt – und reicht von Brüssel über Koblenz bis Mainz.“