Rocvin-Insolvenz Neuer Investor rettet Limousinendienst des Bundestags

Im Juli hatte der langjährige Fahrdienst des Bundestags Insolvenz angemeldet. Nun zeigt sich: Mit frischem Kapital sind die Fahrten für die Abgeordneten auch künftig gesichert. Doch der Streit geht weiter.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Unternehmen Rocvin hat einen neuen Investor gefunden. Quelle: dpa

Düsseldorf Der Fall hatte im Juli für Aufsehen gesorgt. Seit siebzehn Jahren chauffieren die Fahrer des Limousinenservice Rocvin die Bundestagsabgeordneten zu ihren Terminen. Doch dann beschloss der Ältestenrat des Bundestages, seine Abgeordneten nach dem 31. Juli 2017 nicht mehr von Rocvin, sondern von der Bundeswehrtochter BW Fuhrpark kutschieren zu lassen. Mit einem Schlag war Rocvin den Auftrag los, der für das Unternehmen von existenzieller Bedeutung war. Als dann noch ein Altgläubiger ein Darlehen fällig stellte, musste Rocvin Insolvenz anmelden.

Doch Thomas Mohnke, Vorsitzender des Beirats von Rocvin, gab sich kämpferisch: „Ich sehe noch nicht, dass die Messe gelesen ist.“ Nun zeigt sich, dass er Recht behält. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde mitteilte, habe man einen Investor gefunden, der ein Insolvenzverfahren überflüssig mache.

„Ab 1. September kann Rocvin aus unserer Sicht wieder profitabel fahren“, wird Mohnke in der Mitteilung des Insolvenzverwalters zitiert, die Bezahlung der rund 240 Mitarbeiter sei gesichert. Auch persönlich lohnt sich die Entwicklung für Mohnke: Er soll künftig die Geschäftsleitung bei Rocvin übernehmen.

Um wen es sich bei dem neuen Geldgeber handelt, ist unbekannt, der Investor will nicht genannt werden. Rocvin hat ihn eigenen Angaben zufolge mit einem „neuen Verkehrskonzept einer umwelt- und serviceorientierten Personenbeförderung“ überzeugt. Wie genau dieses Konzept aussieht wollte der Fahrdienstleister auf Anfrage nicht näher erläutern. „Wir arbeiten dabei eng mit dem Fraunhofer Institut zusammen und werden die Ergebnisse im September präsentieren“, sagte Rocvin-Geschäftsführer Torsten Diehl dem Handelsblatt.


Rocvin klagt gegen Entscheidung des Bundestags

Das Unternehmen will mit dem Konzept neue Kunden gewinnen. Doch auch den Kampf um den Großauftrag für den Deutschen Bundestag hat das Unternehmen noch nicht aufgegeben. Dieser hatte den Umstieg auf den Bundeswehr-Fuhrpark vor allem damit begründet, künftig mehr auf umweltfreundlichere Antriebsformen setzen zu wollen. „Wenn jemand von erstklassiger und zugleich umweltfreundlicher Personenbeförderung Ahnung hat, dann Rocvin. Das wollen wir dem Bundestag auch durch unsere Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut zu verstehen geben“, so Diehl.

Endgültig ist die Entscheidung, wer die Bundestagsabgeordneten ab August 2017 chauffieren darf, ohnehin noch nicht. Denn Rocvin hat gegen die Pläne des Ältestenrates vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt. Der Vorwurf: Der Bund hätte den Auftrag neu ausschreiben müssen und nicht einfach an den BW-Fuhrpark vergeben dürfen, da es sich bei diesem nicht um ein reines Bundesunternehmen handele. Zwar ist der Haupteigentümer die Bundeswehr. Doch rund 25 Prozent des Fahrdienstes gehören der Deutschen Bahn. Eine Entscheidung des Gerichts soll im September fallen.

Der Ältestenrat des Bundestags hatte die Entscheidung, den Auftrag neu zu vergeben, vor allem mit dem Umstieg auf umweltfreundliche Antriebe begründet. Durch den Einsatz von E-Fahrzeugen solle der „Einstieg in das Konzept nachhaltiger Mobilität“ vollzogen und der CO2-Ausstoß deutlich gesenkt werden, heißt es. Rocvin hatte dagegen eingewandt, dass dies gar nicht möglich sei, da bisher kein deutscher Hersteller Elektroautos der oberen Mittelklasse anbiete.

Rocvin macht bisher etwa 80 Prozent des Umsatzes mit den Fahrten des Bundestages. Von den rund 240 Mitarbeitern des Unternehmens arbeiten 85 Prozent im Fahrdienst. Insgesamt hatte Rocvin im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz von 6,5 Millionen gemacht. Mit rund 200.000 Fahrten ist das Unternehmen der größte Limousinendienst in Deutschland.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%