Neulich in Berlin. Ich brach zu einem Termin in Mitte auf. Der Veranstaltungsort lag keine zwei Kilometer von der Redaktion entfernt. Doch es regnete in Strömen. Zum Glück gibt es um die Ecke einen Taxistand, an dem mehrere Taxen warteten. Ich stieg in das erste in der Reihe ein und nannte dem Fahrer mein Ziel. Er schüttelte daraufhin den Kopf und raunte, dass sich die Fahrt nicht lohne. Ich entschuldigte mich. Die Fahrt dauerte nur wenige Minuten, doch ich fuhr mit schlechtem Gewissen. So weit ist es also schon gekommen. Der Kunde wird zum Sündenbock, weil der Fahrer nicht einverstanden ist.
Solche oder ähnliche Erfahrungen haben schon viele gemacht. Es ist die Folge eines regulierten Marktes, der keinen Wettbewerb zulässt. Das Taxi-Monopol gehört daher dringend abgeschafft.
Uber ist ein Segen für den deutschen Markt der städtischen Personenbeförderung. Zugegeben: Das amerikanische Unternehmen geht mit rabiaten Methoden vor. Das Landgericht Frankfurt hat den Fahrdienst Uber Pop bundesweit verboten. Der Service zielt darauf ab, dass Privatleute mit ihrem eigenen Pkw Kunden ans Ziel bringen. Die Richter werfen der Firma „unlauteres Wettbewerbsverhalten“ vor. Uber will den Dienst weiter anbieten – und nimmt das Risiko von Ordnungsstrafen von bis zu 250.000 Euro in Kauf.
Die Richter haben Recht gesprochen. Sie haben sich an geltenden Gesetzen orientiert. Deshalb müssen diese geändert werden. Denn der Markteinstieg von Uber zeigt die Unzulänglichkeiten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland auf. Taxis sind ein Teil davon. Das Personenbeförderungsgesetz (PbefG) regelt, wer Taxi fahren darf und auch wo und wie.
Zahlreiche Regeln
Es gibt gute Gründe, den Transport von Personen zu regulieren. Das PbefG stellt etwa Anforderungen an die Sicherheit. Wer in ein Taxi steigt, sollte das gute Gefühl haben können, in ein ordentliches Fahrzeug zu steigen. Doch regelt das nicht automatisch die TÜV-Untersuchung, die jeder Inhaber eines Autos alle zwei Jahre erneuern muss? Uber verlangt übrigens, dass die genutzten Autos nicht älter als fünf Jahre alt sind. Mit Schrottkisten darf auch dort keiner unterwegs sein.
Das PbefG verlangt zudem Ortskenntnisse. Ein Taxifahrer darf dann in der Stadt fahren, in der er einen Taxischein abgelegt hat. Für die Prüfung muss er den richtigen Routenverlauf ermitteln, Taxihalteplätze angeben und die Adressen von Behörden, Krankenhäusern und Sehenswürdigkeiten nennen können. Doch sind diese Kenntnisse in Zeiten von Smartphone-Navigation nicht längst obsolet? Bei Uber besitzt jeder Fahrer ein ordentliches Smartphone, allein um schon die Fahrtanfragen anzunehmen.
Das PbefG stellt zudem Mindestanforderungen an die Charaktereigenschaften eines Taxi-Fahrers, etwa ein ärztliches Gutachten, das den Fahrer als „gesundheitlich geeignet“ ausweist. Das mag sinnvoll sein. Für den Taxischein muss er darüber hinaus nachweisen, dass er sich und andere sicher durch den Großstadtverkehr manövrieren kann. Doch hat er das nicht bereits getan, als er die Führerscheinprüfung abgelegt hat? Ein polizeiliches Führungszeugnis und den Punktestand in Flensburg müssen die Fahrer auch bei Uber vorlegen.