Wegen eines undefinierbaren Gegenstandes in einer Coca-Cola-Flasche muss ein brasilianischer Getränkehersteller umgerechnet 215 000 Euro Strafe an einen Verbraucherschutzfonds zahlen. Ein Kunde hatte eine Ein-Liter-Flasche des Getränks in einem Supermarkt in Uberlândia gekauft, in der geschlossenen Glasflasche aber einen Gegenstand entdeckt, der einem plastikumwickeltem Zahnstocher ähnelte. Staatsanwaltschaft und Verbraucherschutz ließen das Produkt analysieren und stellten einen „Qualitätsmangel“ fest.
Coca-Cola Brasilien wollte sich auf Anfrage zu dem Vorgang nicht äußern und verwies am Mittwoch auf die betroffene Firma Uberlandia Refrescos Ltda., wo das Getränk nicht nur abgefüllt, sondern auch hergestellt werde. Die Firma, die auch Bier und andere Erfrischungsgetränke produziert, kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. „Das Unternehmen hat ein rigoroses Qualitätskontroll-System“, hieß in einer E-Mail-Antwort. Der Kunde könne in Reklamationsfällen gemäß den Verbraucherschutzvorgaben das Produkt tauschen oder Entschädigung verlangen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zeigt der Vorfall dagegen die Fehleranfälligkeit im System des Fabrikanten. Der Gegenstand in der Flasche sei mit bloßem Auge zu erkennen gewesen. Derartige Mängel könnten die Gesundheit der Bevölkerung gefährden.