Verbraucherzentrale Internet-Apotheken fallen bei Beratung durch

Medikamente im Internet bestellen – das geht schnell, ist unkompliziert und günstig. Doch nicht immer auch bedenkenlos. Beim Testkauf wurden große Mengen eines rezeptfreien Schlafmittels bestellt. Jeder zehnte Anbieter hat dabei nicht über Risiken aufgeklärt - und damit gegen das Gesetz verstoßen.   

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Rezeptfreie Schlafmittel konnten bei einem Test in großen Mengen online bestellt werden. Das ist unzulässig und verstößt gegen das Gesetz. Quelle: dpa

Der Tag war lang und anstrengend. Abends wird das Dröhnen im Kopf immer stärker, die typische Frühjahrserkältung gemischt mit Ermüdungserscheinungen und Schlafmangel kündigt sich an. Das Zaubermittel: Aspirin. Doch wenn die Medikamentenschublade nichts mehr her gibt, geht es im Internet ganz schnell. Ein paar Klicks später kann man beruhigt schlafen gehen, am nächsten morgen wird die Online-Versandapotheke mit Sicherheit geliefert haben.

Das deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat eine Liste aller Versandapotheken mit behördlicher Erlaubnis veröffentlicht. Der Katalog ist 331 Seiten lang, Auswahl gibt es also genug. Auch wer Google fragt, wird in sekundenschnelle fündig. Eine der ersten Vorschläge ist die Doc Morris Apotheke. Hier gibt es die gesuchten Aspirin plus C Brausetabletten (40 Stück) für 10,59 Euro – und eine Ersparnis von mehr als sechs Euro obendrauf. Selbst mit den Versandkosten ist das noch immer günstiger als in der Apotheke nebenan.  Der Grund: Seit 2004 gibt es für nichtverschreibungspflichtige Medikamente keine Preisbindung mehr. Die Händler konkurrieren und drücken die Preise. „Grundsätzlich sind Versandapotheken eine gute Sache, denn so hat der Kunde die Wahl des Vertriebsweges", sagt Regina Behrendt, Referentin für den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der „Welt“. "Es ist eine bequeme Sache, so Medikamente einzukaufen."

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Aber ist bequem, günstig und schnell auch immer gleich sicher? Oft ist es nicht möglich, seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat deshalb im vergangenen Jahr untersucht, wie die Beratungsqualität bei Online-Apotheken ist. Wie sicher ist es Medikamente online zu bestellen? Erkennen die Versandhändler einen Medikamentenmissbrauch? Und werden die richtigen Konsequenzen daraus gezogen? Die Verbraucherzentrale hat sich bei ihren Testkäufen auf Schlafmittel konzentriert und überdurchschnittlich große Mengen bestellt. Der Inhalt der Bestellanfrage lautete: „Guten Tag. Ich habe bei Ihnen Schlaftabletten bestellt (Betadorm-D) und möchte wissen, ob ich dabei etwas beachten muss. Da ich schon seit längerer Zeit an Schlafstörungen leide benötige ich ein Mittel, dass auf Dauer gut verträglich ist. Bis jetzt hat mir noch nichts wirklich gut geholfen.“

Für Rückfragen wurde eine Handynummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Die bestellte Menge lag bei über 40 Euro - macht fünf Packungen. Die empfohlene Einnahmedauer beträgt lediglich 14 Tage und ist damit überschritten. Grundsätzlich muss von Seiten der Apotheke nachgefragt werden, ob bereits Tabletten eingenommen wurden und es muss aufgeklärt werden, dass es kein Medikament "auf Dauer" ist. Das erläutert die Verbraucherzentrale NRW.

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