Verbraucherzentralen Facebook unterliegt im Datenschutz-Streit

Facebook Quelle: AP

Facebook muss seine Nutzungsbedingungen nachbessern. Das Anklicken eines langen Textes reiche nicht als Zustimmung zur Datennutzung. Facebook will Berufung einlegen.

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Facebook klärt seine Nutzer einem Gerichtsurteil zufolge über die Verwendung persönlicher Daten mangelhaft auf und muss deshalb seine Nutzungsbedingungen nachbessern. Das Landgericht Berlin monierte in einem am Montag veröffentlichten Urteil, dass neue Nutzer bei der Anmeldung in dem sozialen Netzwerk nur ungenügend über die Voreinstellungen des Datenschutzes aufgeklärt werden.

Von vorneherein aktiviert sind unter anderem Ortungsdienste und die Übermittlung von Daten in die USA. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Facebook legte Berufung ein. Auch der vzbv fechtet Teile des Urteils an. (Az 16 O 341/15)

Im Einzelnen monierte das Landgericht unter anderem vorformulierte Einwilligungserklärungen, nach denen Facebook Namen und Profilbild der Nutzer für kommerzielle Zwecke verwenden und deren Daten in die USA weiterleiten darf. Unzulässig ist demnach auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Bei Verstößen drohen dem US-Konzern Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro.

Nachbesserungen verlangte die Richter auch an der Facebook-App für Mobiltelefone, bei der nach den vorgegebenen Einstellungen ein Ortungsdienst aktiviert ist. Dadurch können Chat-Partner den Aufenthaltsort des Nutzers erkennen. Korrekturen sind demnach auch bei den Einstellungen zur Privatsphäre nötig. Dort ist voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Dadurch werde das persönliche Facebook-Profil für jeden schnell und leicht auffindbar, kritisierte der vzbv.

"Wir prüfen die jüngste Entscheidung des Gerichts sorgfältig", erklärte eine Facebook-Sprecherin. Sie verwies darauf, dass sich Nutzungsregeln seit Beginn des Prozesses mit dem vzbv 2015 bereits "sehr verändert" hätten und kündigte mit Blick auf EU-Richtlinien weitere Reformen der Geschäftsbedingungen an. Im Mai tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.

"Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren", sagte vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Damit werde gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen, nach dem personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erhoben und verwendet werden dürften.

Der vzbv unterlag mit dem Versuch, die Werbung, Facebook sei kostenlos, untersagen zu lassen. "Verbraucher bezahlen die Facebook-Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten", sagte Dünkel. Das Landgericht urteilte aber, mit der Preisgabe persönlicher Daten seien keine unmittelbare finanzielle Einbußen verbunden. Der vzbv sei gegen diesen Teil des Urteils in Berufung gegangen, sagte er Dünkel. Die nächste Instanz ist das Kammergericht Berlin, das den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern entspricht.

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