Unternehmen rüsten auf

Kaufhäuser und Supermärkte versuchen, mit Alarmanlagen am Ausgang und Safes für teure Waren Ladendiebe in den Griff zu bekommen. Trotzdem greifen Langfinger jeden Verkaufstag immer noch Waren im Wert von sechs Millionen Euro ab und verursachen einen jährlichen Schaden von rund 1,9 Milliarden Euro. Bei Online-Shops können Kunden zwar nichts in den Taschen verschwinden lassen, nutzen aber andere Methoden.
Weil die Zechprellerei im Internet zulegt, rüsten die Unternehmen auf. Mit welchen Mitteln sie die Plage bekämpfen, gilt in den meisten Fällen als Betriebsgeheimnis. Nur wenige reden offen darüber, wie sie säumige Kunden jagen oder notorische Nichtzahler abwehren. Zu ihnen zählt die Otto-Gruppe, die der WirtschaftsWoche Einblick in ihr konzerneigenes Betrugsdezernat gewährt hat.
Kunden zahlen selten vor Erhalt der Ware
Die Taskforce von rund 20 Leuten sitzt in kommunikativen Vierer-Büros auf dem repräsentativen Otto-Campus in der Hansestadt Hamburg. Die Truppe aus smarten Angestellten passt nicht ins Klischee gnadenloser Ermittler, ist dafür aber umso effektiver. "Unsere Abwehr steht", sagt Hans-Georg Spliethoff, Leiter des Kreditmanagements bei Otto. Je stärker der Handel über das Internet boomt, desto mehr Schlingel und Zahlungsschwache filtern und sieben die Spürnasen aus dem gigantischen Heer der Besteller heraus. Das ist bei Otto besonders wichtig, weil kaum einer der Kunden vor Erhalt der Ware zahlt.
"Fast alle unserer Kunden – 99 Prozent – wollen auf Rechnung kaufen, weil diese Zahlungsart für sie am bequemsten und sichersten ist", sagt Otto-Oberjäger Spliethoff. Zugleich gehört der Kauf auf Rechnung für Versandhändler zum Geschäftsmodell, weil sie dadurch Kunden gewinnen und die Umsätze steigern – ein gefundenes Fressen für Betrüger.

Um denen auf die Schliche zu kommen, durchstöbern Spliethoffs Mitarbeiter alle zugänglichen Winkel der analogen und digitalen Welt. Sie schnüffeln etwa in düsteren Internet-Chatrooms, in denen notorische Abzocker unter Pseudonymen schamlos ihre neuesten Tricks herausposaunen: Bestellt euch einen teuren Laptop und ein paar billige T-Shirts dazu, riet unlängst ein Chatter, schickt dann die Klamotten zurück und behaltet den Rechner! Mahne der Versandhändler die Bezahlung an, solle man einfach behaupten, man habe alles zurückgeschickt. Der Händler würde dann annehmen, die Retouren fehlerhaft erfasst zu haben, und aufs Geld verzichten.
"Finger weg von Otto!"
Finden die Otto-Detektive Anhaltspunkte, ihr Arbeitgeber könnte auf diese Weise hereingelegt werden, können sie äußerst hartnäckig werden. In einem Fall verfolgten sie das Pseudonym aus einem Betrüger-Chatroom bis ins soziale Netzwerk Facebook, wo sie ein Nutzerkonto fanden, das schließlich den Klarnamen preisgab. "Finger weg von Otto!", heißt es inzwischen im Internet, "die schicken immer gleich die Bullen mit."
Gleichzeitig screent die Otto-Taskforce alle Bestellungen nach Verdachtsmomenten. Bei Unterhaltungselektronik, Markenklamotten und teuren Parfüms sind die Ermittler besonders wachsam. Oft ordern Betrüger zum Beispiel in hoher Zahl teure Artikel unter verschiedenen Namen, um nicht aufzufallen. Erkennt die Filtersoftware solche Muster, knöpfen sich die Otto-Fahnder die Bestellungen vor, indem sie etwa bei dem Kunden anrufen und die Ware erst einmal auf der Rampe lassen. "Einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag an Betrugsschaden verhindern wir pro Jahr", sagt Taskforce-Chef Spliethoff. Das ist ein Vielfaches dessen, was der Präventionstrupp kostet.
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- Seite 6: Betrug mit der "schwarzen Mamba"
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Alle Kommentare lesen18.10.2012, 13:15 UhrAnonymer Benutzer:Robin_Hood
Beim ONLINE-Handel (B2C) sollte der Händler seine Logistik so gestalten, dass er NUR die Ware NACH VORAUSKASSE (ggf. auch Kreditkarte!) an „unbekannte Kunden“ ausliefert!
Für seriöse und erfahrene Kaufleute ist dies auch selbstverständlich – jedoch gibt es auch viele „innovative Vertriebs- und Marketingleute“ die diesen bewährten „Pfad der Tugend“ verlassen und hier versuchen durch vielfach undurchsichtige, rechtswidrige, verbraucherschutzfeindliche Geschäftsgebaren („Abzockerei“!) in „Pseudo-Verträge“ und Abnahmeverpflichtungen hineinzuziehen und dann über ebenso zweifelhafte Inkasso-Unternehmen ihre dann ausstehenden (vermeindlichen) Forderungen („Betriebsunfälle“!) mit überhöhten- rechtswidrigen- Inkasso-Gebühren „einzutreiben“. Darauf fallen häufig Kinder, „Unmündige“ & geistig Behinderte“ und Rechtsunkundige herein = häufig die „Ärmsten der Gesellschaft“ – die sich dann NICHT zu wehren verstehen.
Im B2B-Handel sind lange ausstehende Forderungen dagegen häufig eher Zeichen von UNZUFRIEDENHEIT mit dem Lieferanten oder Dienstleister und es ist dann eben Nachbesserung angesagt bzw. solche „Betriebsunfälle“ sind häufig durch entsprechende Informationssysteme usw. weitgehend ausgeschlossen.
Daher sollte die Rechtspflege im B2C-Bereich hier gerade den Verbraucherschutz in den Vordergrund stellen und der „Abzockerei“ durch „innovative Vertriebs- und Marketingsysteme“ und ihren fragwürdigen Abmahn- und Inkassodiensten „Einhalt gebieten“. Es sollte nun von der WiWo mal ein Artikel folgen, der die zunehmenden verbraucherfeindlichen & volkswirtschaftsschädlichen (!!!) Gebaren der deutschen Abzocker und Inkassounternehmen durchleuchtet!
05.10.2012, 10:46 UhrAnonymer Benutzer:mathias
Zwei selbstgefällige..........
die am PC sitzen, und das große Geld verdienen wollen !!
Der Kunde wird um ein vielfaches von den Unternehmer betrogen, wobei
der "Schund" bereits auch im Preis eingerechnet ist.
05.10.2012, 01:11 UhrAnonymer Benutzer:Chlodwig
Im Prinzip machen das heute in der EU viele Staaten
auch so. Nur bekommen die für ihr Verhalten auch noch
zusätzliches Geld, wie Griechenland und Spanien.
Das Betrugsverhältnis bleibt nun mal nicht einseitig.
Unternehmen sollten dann nicht auf Rechnung, sondern
gleich auf Kreditkartenzahlung, PayPal, PaySaftCard usw.
setzen. Wer in Gegenden liefert, wo 70-80 % von staatl.
Transferleistungen lebt, sollte vielleicht nochmal sein Geschäftsmodel überdenken:-)