WM-Affäre 2006 Schweiz ermittelt gegen Franz Beckenbauer

Nicht nur der Organisationskomitee-Chef Franz Beckenbauer steht im Fokus der Schweizer Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006. Auch gegen andere Mitglieder wird ermittelt.

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Die Schweizer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Franz Beckenbauer. Quelle: AP

Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006 nicht nur gegen Franz Beckenbauer. Die Behörde teilte am Donnerstag mit, dass bereits am 6. November 2015 auch Strafverfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt eröffnet wurden. Alle vier saßen im Organisationskomitee der WM 2006. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet, dass gegen Beckenbauer ermittelt werde.

Nach Bekanntwerden des Strafverfahrens äußerten sich Beckenbauers Anwälte. „Franz Beckenbauer hat die Ermittlungen der Schweizer Bundesanwaltschaft unterstützt, seit er davon Kenntnis hatte, und an der heutigen Durchsuchung konstruktiv mitgewirkt. Er kooperiert auch weiterhin mit allen beteiligten Behörden“, hieß es am Donnerstag in einer Erklärung der Anwälte Werner Leitner und Michael Nesselhauf an die Deutsche Presse-Agentur.

Zwanziger sagte der Deutschen Presse-Agentur zum Strafverfahren, er sehe dem mit großer Gelassenheit entgegen und betonte: „Das hat keine Substanz.“ Er habe von den fraglichen Vorgängen nichts gewusst.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wird das Strafverfahren „insbesondere wegen des Verdachts des Betrugs (Art. 146 StGB), der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) sowie der Veruntreuung (Art. 138 StGB) geführt“.

In enger Koordination und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Österreichs sowie Deutschlands hätten am Donnerstag an insgesamt acht Orten zeitgleich Hausdurchsuchungen stattgefunden, hieß es weiter. „Zudem wurden verschiedene Beschuldigte durch die Bundesanwaltschaft, oder im Auftrag der Bundesanwaltschaft einvernommen.“

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehe die Mitfinanzierung „einer Galaveranstaltung in der Höhe von EUR 7 Mio., die später auf EUR 6.7 Mio. herabgesetzt worden war“, teilte die Behörde mit. Mit der Galaveranstaltung ist ein zunächst im Rahmen der WM geplantes Kulturprogramm gemeint, das dann nicht stattgefunden hatte. Es bestehe der Verdacht, „dass die Beschuldigten wussten, dass der Betrag nicht der Mitfinanzierung der Galaveranstaltung diente, sondern der Tilgung einer Schuld, die nicht durch den DFB geschuldet war“.

Hintergrund sind zwei Zahlungen über insgesamt 6,7 Millionen Euro. Mit Hilfe des früheren Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus überwiesen Beckenbauer als damaliger OK-Chef und sein Manager Robert Schwan diese Summe 2002 zunächst über ein Konto in der Schweiz an eine Firma des früheren FIFA-Funktionärs Mohamed bin Hammam in Katar. 2005 zahlte das WM-OK die 6,7 Millionen verschleiert an Louis-Dreyfus zurück.

Welchen Zweck dieses Geld hatte, ist bislang fraglich. Auch eine Untersuchung im Auftrag des Deutschen Fußball-Bundes durch die Kanzlei Freshfields hatte keine endgültige Klärung in der Sache erbringen können. DFB-Ehrenspielführer Beckenbauer hat juristisches Fehlverhalten bislang stets von sich gewiesen.

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