Yachthafen Rostock Vom Prestige-Objekt zum Sündenfall

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Die Hotels sind miteinander verbunden

Per Harald Lökkevik ist Vorstand der ODIN AG. Quelle: dpa

Das zu prüfen klingt trivialer, als es ist. Das Gericht muss – vereinfacht ausgedrückt - durchspielen, ob die beiden Betriebe noch funktionstüchtig und wirtschaftlich tragfähig wären, wenn zwischen ihnen eine hohe Mauer gezogen und beide ohne den jeweils anderen weiter existieren müssten. Die Bauweise. Das Wellnesshotel, als auch das Kongresszentrum nebst Tagungshotel sind in unterschiedlichen Gebäuden untergebracht. Beide Einheiten verfügen über eine eigene Warenannahmestellen, Kühlräume, Geschirrlager, Werkstätten und Personalräume. Jeder hat seine eigenen Mitarbeiter und seine eigene Kasse. Das spricht erst mal dafür, dass hier tatsächlich zwei Betriebe existieren.
Die kooperieren allerdings miteinander. Die Gäste des Tagungshotels können kostenlos die Wellnessanlage des anderen Gasthauses nutzen. Beide Hotels sind über Laubengänge miteinander verbunden. Sie teilen sich etwa ein Blockheizkraftwerk, eine Datenzentrale sowie ein Notstromaggregat. Das mache beide Bauten zu einer sich ergänzenden Einheit, meint die Staatsanwaltschaft. „Die einheitliche Architektur und die identische Einrichtung aller Gebäude wurde von dem Angeschuldigten geplant um eine Vermarktung des Gesamtobjektes zu forcieren“, heißt es in der Anklageschrift.


Der Anwalt der beiden Hotelbetriebe sieht das anders. Die beiden Unternehmen seien baulich und technisch unabhängig, die Kooperationen ohne großen Aufwand für beide Parteien auflösbar. Einen weiteren Gas- oder Ölkessel oder ein Notstromaggregat sowie eine weitere Datenzentrale zu schaffen „ist technisch problemlos und mit überschaubarem finanziellem Aufwand realisierbar.“
Die Verköstigung. Ein weiteres Argument der Staatsanwaltschaft ist, dass das Kongresshotel kein auf 245 Gäste ausgerichtetes a-la-Carte-Restaurant und auch keine dafür ausgerichtete Küche hat. Somit könnte es vom Wellnesshotel abhängig sein. Das würde dafür sprechen, dass die Hotels in Rostock in Wahrheit nur eine Betriebsstätte darstellen. Oder doch nicht?


Das Kongresshotel hat jedoch ein eigenes Restaurant, das laut Anwalt der Unternehmen laufend als Frühstücksraum und für Abendveranstaltungen genutzt werde. Zwar hat das Tagungshotel selbst in der Tat keine eigene Küche, dafür aber das zum Unternehmen gehörende angrenzende Kongresszentrum das bis zu 1200 Personen verköstigen kann. Das spricht wieder für zwei Betriebsstätten – oder nicht? Die Frage, ob die Küche im Kongresszentrum nicht ausreichen würde, um die Gäste des Tagungshotels zu verköstigen, beantwortete die Staatsanwaltschaft gegenüber der WirtschaftsWoche nicht. Im Hinblick auf die anstehende Hauptverhandlung könnten keine Erklärungen zu einzelnen Anhaltspunkten gemacht werden, heißt es. In der Anklageschrift verweist die Staatsanwaltschaft darauf das Løkkevik ursprünglich geplant hatte, dass beide Hotels „von einem zentralen Restaurant beliefert“ werden – was allerdings so nicht umgesetzt wurde.

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