Verbraucherministerin Renate Künast hat Großes vor: Ihr „Aktionsplan Verbraucherschutz“ soll Kunden aller Branchen zu mehr Information verhelfen und vor schlechten Angeboten schützen. Künast hat auch Finanzfragen im Blick, sie nennt Konsumkredite, Kapitalanlage und Versicherungen. Immobilienkredite erwähnt sie nicht – obwohl die für die meisten Bürger die größten Geldgeschäfte ihres Lebens sind. Dabei sehen Experten einen gewaltigen Handlungsbedarf. Udo Reifner, Chef des Instituts für Finanzdienstleistungen in Hamburg, nennt die „in Europa einmalig hohen Vorfälligkeitsentschädigungen“ nach einer Umfinanzierung, ferner Kredite mit variablem Zins, die von „Willkür und Unsicherheit über die Anpassungsmechanismen“ gekennzeichnet seien. Ein Fortschritt wäre es nach Ansicht vieler Experten bereits, wenn Bankkunden die verschiedenen Kosten eines Kredits je nach Bank besser miteinander vergleichen könnten. Heute wird da oft getrickst und getarnt – was den Kunden vierstellige Beträge kosten kann. Was im Effektivzins nicht enthalten ist Zwei Zahlen nennen die Banken meist bei Krediten: nominalen und effektiven Zins. Nominal bedeutet schlicht: Fünf Prozent von einem 1000-Euro-Kredit ergeben einen Jahreszins von 50 Euro. Der effektive vermittelt die Botschaft: So schlicht ist es nicht. Denn auch wenn der Kunde brav jeden Monat seine Rate überweist, rechnen Banken oft so, als sei die fällige Zahlung noch nicht eingetroffen – sie belasten den Kunden also mit Zinseszins für Geld, das er bereits zurückgezahlt hat. Wenn dann Monate später die gesammelten Kundenraten mit den Schulden verrechnet werden, beträgt die Zinslast beim gängigen Berechnungsverfahren der Banken nicht 5,0 sondern effektiv etwa 5,11 Prozent.
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Diesen Effektivzinssatz müssen die Banken nach der Preisangabenverordnung ausweisen. Dazu müssen sie noch einige andere mögliche Kosten berechnen – etwa Zeiträume ohne Tilgung, Disagios, Bearbeitungsgebühren,Vermittlungsgebühren. So weit sind noch alle Angebote vergleichbar. Doch zahlreiche weitere Kostenfaktoren müssen nicht in den Effektivzins eingerechnet werden: etwa Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschläge, falls das Geld erst Monate nach der Kreditvereinbarung oder portionsweise abgerufen wird. Auch Gebühren für die Schätzung des Immobilienwerts oder für die Führung des Kontos, von dem die Raten abgebucht werden, sind im Effektivzins nicht enthalten.













