Elektronikkette Metro kann bei Media Markt nicht durchregieren

Schlechte Nachrichten für Metro: Die Media-Markt-Gründer Kellerhals und Stiefel behalten ihre Sperrminorität bei der Elektronikkette. Das hat das Landgericht Ingolstadt in einem Zwischenbericht festgestellt.

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Der Handelskonzern Metro kann vorläufig nicht damit rechnen, bei den Elektronikketten Media Markt und Saturn wie gewünscht durchzuregieren. Das Landgericht Ingolstadt stellte am Dienstag vielmehr in einem Zwischenbeschluss fest, dass in dem im März auf Wunsch der Metro AG gegründeten Beirat Entscheidungen vermutlich auch mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent fallen müssten. Damit würden die Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals und Leopold Stiefel ihre Sperrminorität behalten.

Kellerhals hatte insbesondere geklagt, weil er durch den Beirat sein Lebenswerk in Gefahr sah, wie er sagte. Die Metro AG, die rund drei Viertel der Anteile besitzt, wollte künftig auch die Stimmenmehrheit haben. Das Gericht will seine Entscheidung am 11. Oktober bekanntgeben.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei Media-Saturn sind nach Konzernangaben durch Informationen der größten europäischen Elektromarkt-Kette ausgelöst worden. Media-Saturn habe der Staatsanwaltschaft Augsburg bereits im Januar Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gegeben, sagte ein Sprecher am Dienstag. Vorausgegangen sei dem ein entsprechender anonymer Hinweis zu möglichen Straftaten einzelner Mitarbeiter zu Lasten der Metro-Tochter sowie eine interne Untersuchung.

Ermittler hatten in der vergangenen Woche Büros von Media-Saturn sowie Wohnungen durchsucht. Die Staatsanwaltschaft ermittele gegen sechs Personen wegen des Verdachts der Bestechung in besonders schwerem Fall, Bestechlichkeit und Beihilfe, hatte ein Sprecher der Anklagebehörde gesagt.

„Wir arbeiten sehr eng mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft Augsburg zusammen und unterstützen sie mit allen unseren Möglichkeiten, ihre Untersuchungen zu Ende zu führen“, sagte Media-Saturn-Chef Horst Norberg. „Sollten wir als Unternehmen geschädigt worden sein, werden wir zudem zivilrechtliche Regressansprüche prüfen und gegebenenfalls geltend machen“, kündigte er an.

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