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Atomausstieg: Energieriesen fordern Milliarden-Schadenersatz

Die Energieriesen Eon, RWE und Vattenfall wollen laut einem Bericht rund 15 Milliarden Euro Schadenersatz für ihre Verluste durch den Atomausstieg einklagen. Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden ernst.

Atomkraftwerk Quelle: dpa
Die Sonne versinkt hinter den Kühltürmen des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld (Unterfranken). Die AKW-Betreiber wollen Schadenersatz für ihre Verluste durch die Energiewende einklagen. Quelle: dpa

Die Energieversorger wollen Milliarden von Euro Schadenersatz für den Atomausstieg einklagen. Eon beziffere seinen Schaden durch die von der Bundesregierung geplante Energiewende in seiner Verfassungsbeschwerde auf rund acht Milliarden Euro, sagte ein Sprecher am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

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Der Versorger ist zudem zuversichtlich, dass der Fiskus letztlich zahlen muss: „Wir gehen davon aus, dass unsere Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird.“ Insgesamt beliefen sich die Forderungen der Energieriesen an den Steuerzahler auf rund 15 Milliarden Euro, berichtete das Blatt weiter. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wolle noch in dieser Woche die Eon-Beschwerde an die Bundesregierung, den Bundestag sowie an 63 weitere Institutionen zur Stellungnahme verschicken - vom Bundesverband der Deutschen Industrie bis hin zur Umweltschutzorganisation Greenpeace. Nach Ansicht von Beobachtern zeige die hohe Zahl der Adressaten, wie ernst das Gericht die Verfassungsbeschwerden nimmt.

Auch die Beschwerde von RWE solle noch im Juni demselben Kreis von Betroffenen zugestellt werden. Eine RWE-Sprecherin wollte sich am Morgen nicht zur Höhe der Schadenersatzforderungen des Essener Konzerns äußern. Der schwedische Stromkonzern Vattenfall wolle sich dem Vorgehen anschließen, berichtete das Blatt weiter. Die Gesamtforderungen würden damit auf rund 15 Milliarden Euro geschätzt, hieß es in dem Bericht.

Der Energieversorger EnBW prüft noch, ob das Unternehmen auf Schadenersatz klagt. „Wir bereiten eine Entscheidung dazu vor, wie diese ausfällt ist aber völlig offen“, sagte ein Sprecher des Energieversorgers am Mittwoch in Karlsruhe. Man fühle sich nicht unter Zeitdruck: Die Frist für mögliche Klagen laufe bis Anfang August. Zur Höhe möglicher Schadenersatzforderungen wollte sich das Unternehmen nicht äußern.

Die Aktien von Eon und RWE legten am Morgen je rund zwei Prozent zu und gehörten damit zu den größten Gewinnern im Leitindex Dax. Die deutschen Atomkraftwerk-Betreiber fordern neben Schadenersatz für den Wertverlust der Anlagen auch eine Entschädigung für noch getätigte Investitionen, die sich nun nicht mehr amortisierten.

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die Novelle des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Über den Schadenersatz selbst entscheidet es nicht. Diesen müssten die Versorger dann gegebenenfalls vor einem anderen Gericht durchsetzen. Aus Regierungskreisen hieß es am Mittwoch, jedem stehe das Recht zu klagen zu, man warte das Ganze gelassen ab.

Die Konzerne sehen sich allein schon aus aktienrechtlichen Gründen zur Klage gegen den Eingriff der Regierung verpflichtet. Über die Klagen dürfte nicht vor der Bundestagswahl 2013 entschieden werden. Schon im vergangenen Jahr waren aber selbst in Koalitionskreisen juristische Bedenken geäußert worden, weil zum Beispiel das 1983 ans Netz gegangene Kraftwerk Krümmel nicht wie die anderen sieben abgeschalteten Anlagen zu den ältesten Meilern gehört. Ebenso wurde den fast gleich alten Meilern Gundremmingen B und C mit den Jahren 2017 und 2021 völlig unterschiedliche Abschaltdaten zugewiesen.

Der frühere Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit im Umweltministerium, Wolfgang Renneberg, sagte 2011 im Umweltausschuss des Bundestags dazu: „Diese unterschiedlichen Laufzeiten werden im Gesetzentwurf nicht weiter begründet. Hier liegt das Problem.“

Mit Material von Reuters und dpa

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 19.06.2012, 15:17 UhrEnergieexperte

    Das Gesetz von Schwarz-Gelb für den Atomausstieg ist in der Tat handwerklich schlecht gemacht. Nur Nützen wird das den AKW-Betreibern trotzdem nichts, denn für Einforderung eines Schadens muss ersteinmal überhaupt ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein?! Nur daran kann man in der Tat so seine Zweifel haben.

    Beispiel Reststrommengen:

    Nach dem noch unter Rot-Grün einvernehmlich mit den Betreibern beschlossenen Atomausstieg verfügten alle Kernkraftwerke über sog. Reststrommengen, die diese noch produzieren durften. Demnach würde den AKW-Betreibern überhaupt nur dann ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn diese Reststrommengen mit den jetzt verbindlich festgelegten Abschaltterminen nicht mehr realisierbar wären. Das ist aber nicht der Fall.

    So dürfen alle noch in Betrieb befindlichen 9 Kernkraftwerke im Durchschnitt mehr als 2 Jahre länger laufen als nach dem einvernehmlich mit Rot-Grün geregelten Ausstiegsgesetz! Alle 2011 abgeschalteten Kernkraftwerke hätten noch ca. 130 TWh Strom produzieren dürfen, wobei hierbei allein auf den Pannenreaktor Krümmel 99 TWh entfielen. Diese Strommenge können die verbliebenen 9 Reaktoren mit einer Leistung von ca. 12 GWel aber in weniger als 1,5 Jahren produzieren. Ergo: ein gesamtwirtschaftlicher Schaden kann nicht festgestellt werden!

    Im Gegenteil, alle Betreiber profitieren in Summe sogar von der neuen Regelung! Schlecht kommt allenfalls Vattenfall weg, deren stillgelegte Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel noch ca. 100 TWh hätten produzieren dürfen, und jetzt kein Kernkraftwerk mehr in Deutschland in Betrieb hat. Hier könnte also der Bundesregierung ihr schlechtes Ausstiegsgesetz noch vor die Füße fallen. 15 Mrd. Euro werden es aber nicht sein.

  • 13.06.2012, 18:34 UhrSkyjellyfetty

    Ja sicher,wieso auch nicht.Soll die Allgemeinheit doch wie bisher die Zeche bezahlen.Zumal dieser Ausstieg unter Rot/Grün/Schwarz schon lange vereinbart war und deswegen alles andere als plötzlich kommt.Aber wenn man Geld abzocken kann zum Wohle der eigenen Börsenkurse,dann tut man das nach heutiger Mentalität selbstverständlich.
    Aber im Gegenzug kann die Politik die Konzerne dann in der Zukunft sicher davon überzeugen,dass sie für die Endlagerungskosten des Atommülls aufkommen müssen.

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