Doch das kümmert Balz nicht. Angriffslustig wie eh und je drischt er nebenbei in dem Brief an die Anleihezeichner auf alles und alle ein. Denn wie gehabt: Bei Balz sind immer die anderen schuld.
Erstmals bestätigt Balz in dem Schreiben Informationen der WirtschaftsWoche, dass es die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin gewesen sei, die überraschend den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Esslingen gestellt hatte. Balz behauptet, der Antrag habe verhindert, dass eine von ihm beschaffte Brückenfinanzierung zur Auszahlung gekommen sei. Diese hätte den Geschäftsbetrieb von Windreich bis Ende 2014 sicherstellen können. Zudem sei der für Windreich überlebenswichtige Verkaufsprozess des geplanten Nordseewindparks MEG 1, für den die Investmentbank Macquarie mandatiert ist, erneut gestoppt worden. Safra Sarasin wollte zu Balz’ Vorwürfen keine Stellung nehmen. Aus dem Windreich-Umfeld werden Balz’ Behauptungen klar zurückgewiesen.
Befremdliches Vorgehen
Schwere Geschütze fährt Balz auch gegen Geschäftsführer Heer auf. Der habe drei Tage vor Fristablauf der Eigenverwaltung ohne Abstimmung mit ihm als Gesellschafter den Antrag zurückgezogen. Damit sei Windreich unnötig früh in die Regelinsolvenz geraten und ein Verlustvortrag von 40 Millionen Euro vernichtet worden. Heer habe zudem für vier Windreich-Töchter Insolvenzanträge gestellt, obwohl drei davon schuldenfrei gewesen seien, behauptet Balz. Heer möchte die Vorwürfe nicht kommentieren.
Das Aufpoppen des großen Zampano verunsichert. Anlegerschützer Nieding hält Balz’ Vorgehen für „befremdlich“: „Dass er sich wenige Tage vor der Anleihegläubigerversammlung auf diese Weise in den Prozess einbringen möchte, schafft eher Verunsicherung als Vertrauen.“ Deutlicher wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). In einer Infomail heißt es: „Aus unserer Sicht sollte man die Worte von Herrn Dr. Grub als Vertreter eines Gesellschafters stets mit Vorsicht genießen.“ Insgesamt bezeichnet die SdK die Situation bei Windreich als „völlig unklar“. Daher könne sie keine klare Empfehlung geben.
Und weiter heißt es: „Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Balz sollten eher zur Vorsicht mahnen.“