Vorauskasse, Pakettarif und Kündigungsfrist
Wer seinen Strom- oder Gastarif wechseln will, sollte sich Zeit dafür nehmen, denn es gibt vieles zu beachten. Viele Tarifmerkmale haben so ihre Tücken. So ist etwa die Wahl eines Vorauskasse-Tarifs wegen der beschriebenen Pleitegefahr nicht zu empfehlen - auch wenn der Tarif auf das Jahr gerechnet deutlich günstiger ist. Gleiches gilt für Tarife mit Kautionszahlungen, bei denen Verbraucher vorab Geld an den Anbieter zahlen, das mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird.
Ebenso Vorsicht geboten ist bei sogenannten Pakettarifen. Sie verpflichten den Kunden zur Abnahme einer bestimmten Energiemenge, ausgedrückt in Kilowattstunden pro Jahr. Liegt der Verbrauch darunter, zahlt der Kunde dennoch die vereinbarte Abnahmemenge. Liegt er darüber, werden pro zusätzlich verbrauchter Kilowattstunde oft deutlich überhöhte Mehrverbrauchspreise berechnet, die den Kostenvorteil eines Pakettarifs schnell aufzehren können.
Keine echte Preisgarantie
Bei der Vertragslaufzeit sollten Verbraucher sich angesichts der dynamischen Entwicklung auf dem Energiemarkt möglichst nicht länger als für ein Jahr an einen Anbieter binden und eine Kündigungsfrist maximal sechs Wochen vereinbaren.
Vorsicht ist auch bei den Preisgarantien geboten. Vielfach offerieren die Anbieter nur eine beschränkte Preisgarantie. Damit ist zwar der Strompreis für die vereinbarte Dauer - in der Regel zwölf oder 24 Monate - zunächst festgeschrieben. Aber "beschränkt" heißt hier, dass eine Erhöhung der EEG-Umlage und der Netzentgelte ebenso wie eine Steuererhöhung von der Garantie ausgenommen ist. Erhöhen sich diese Preisfaktoren, kann der Anbieter die Kosten an den Kunden trotz vermeintlicher Preisgarantie an den Kunden weitergeben.
Neukundenbonus nur im ersten Jahr
Gewinnt ein Strom- oder Gasanbieter einen neuen Kunden, ist ihm das oft einen Bonus wert. Bei einem Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh Strom erhalten Kunden eine Bonuszahlung von bis zu 165 Euro oder 25 Prozent. Dieser wird in aller Regel mit der Endabrechnung am Ende der Vertragslaufzeit gutgeschrieben. Er sollte jedoch keinesfalls an die Bedingung geknüpft sein, dass der Kunde seinen Vertrag verlängert. Wer etwa nach einem Jahr erneut den Anbieter wechseln will, geht dann leer aus.
Laut Stiftung Warentest sind die hohen Neukundenboni Augenwischerei, weil sie den regulär zu zahlenden Tarif deutlich attraktiver erscheinen lassen. Andererseits werden die Preisunterschiede insbesondere unter den Stromdiscountern immer geringer, so dass ein Bonus einen nicht unerheblichen Teil der realisierbaren Ersparnis ausmachen kann. Stromkunden können daher am meisten sparen, wenn sie ihren Anbieter jährlich wechseln, weil sie dann von Neukundenboni profitieren. Dann steigt allerdings auch die Gefahr, auf Tarife aggressiv agierender Anbieter zu stoßen, die sich in einen ruinösen Preiskampf begeben und somit auf Dauer insolvenzgefährdet sind.