Stromanbieter-Pleite Flexstrom ist insolvent - was Kunden jetzt wissen müssen

Der Stromanbieter Flexstrom ist insolvent. Auch die Töchter OptimalGrün und Löwenzahn Energie sind zahlungsunfähig. Betroffen sind mehr als 500.000 Kunden. Was Flexstrom-Kunden jetzt beachten müssen.

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Flexstrom Quelle: dpa

Das Berliner Unternehmen Flexstrom hat am Freitag Insolvenz angemeldet. Auch die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie sind zahlungsunfähig, wie das Unternehmen mitteilte. Die Kunden von FlexGas seien nicht betroffen, da das Geschäft durch einen Investor weitergeführt werde, hieß es.

Flexstrom begründet die Zahlungsunfähigkeit mit hohen Zahlungsrückständen seiner mehr als 500.000 Kunden sowie "Oligopolstrukturen im deutschen Versorgungsmarkt". Demnach stünden rund 100 Millionen Euro bei Flexstrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie aus. Schuld hieran sei eine "schädigende Berichterstattung" in den Medien, lässt das Unternehmen auf seiner Internetseite verlauten. Nur ein Teil der Kunden zahle seither seine Rechnungen pünktlich. Diese Rückstände könne das Unternehmen nun nicht mehr selbst schultern. Zudem sei die Flexstrom-Gruppe durch den langen Winter mit einem Millionenbetrag in Vorleistung gegangen, weil deutlich mehr Energie eingekauft werden musste, die Kunden aber nur die üblichen Abschläge gezahlt hätten.

Der Berliner Stromanbieter war schon des Öfteren in die Negativ-Schlagzeilen geraten. So hatte etwa die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Flexstrom im Februar dieses Jahres wegen unlauteren Geschäftsgebarens abgemahnt. Auslöser waren Beschwerden von Kunden, laut denen der Berliner Stromanbieter die Jahresrechnungen teils mit monatelanger Verspätung verschickte, wodurch sich die Erstattung von Guthaben erheblich verzögerte. Durch diese verspäteten Auszahlungen verschaffe sich Flexstrom einen "kostenlosen Kredit zu Lasten der Verbraucher" sowie einen "Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Unternehmen", hieß es von Seiten der VZ NRW. Zudem seien Kunden falsch über ihre Rechte informiert und die Widerrufsfrist in den Verträgen unzulässig beschnitten worden.

Was Flexstrom-Kunden jetzt beachten müssen

Die Kunden der Flexstrom-Unternehmensgruppe müssen nun keine Sorgen haben, plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Wird der Insolvenzantrag gestellt, so entscheidet zunächst der Insolvenzverwalter, ob und unter welchen Bedingungen die Geschäfte des Energieversorgers weitergeführt werden. Wenn Flexstrom dann tatsächlich nicht mehr liefern kann, und erst dann, fallen die Stromkunden automatisch in die sogenannte "Ersatzversorgung", wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt. Die Kunden erhalten den Strom dann vom örtlichen Grundversorger, zumeist handelt es sich dabei um die Stadtwerke. Die Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet, in so einem Fall die Stromversorgung zu sichern. Voreilig handeln sollten die Kunden daher jetzt nicht, denn die alleinige Tatsache, dass Flexstrom einen Insolvenzantrag gestellt hat, gibt den Kunden kein Sonderkündigungsrecht.

Aktiv werden sollten Betroffene wenn der Anbieter nicht mehr liefert, denn die Ersatzversorgung erfolgt zu teuren "Allgemeinen Preisen", wie es im Juristenjargon heißt, und läuft über drei Monate. Verbraucher können in diesem Zeitraum einen neuen Vertrag mit einem Stromanbieter ihrer Wahl abschließen oder auch einen besseren Tarif mit ihrem jeweiligen Grundversorger aushandeln. Tun sie dies nicht, fallen sie anschließend in die Grundversorgung. Das Grundversorgungsverhältnis kann laut VZ NRW jederzeit mit einer kurzen Frist von nur zwei Wochen gekündigt werden.

Zudem sollten Flexstrom-Kunden alle Zahlungen an das insolvente Unternehmen einstellen, beziehungsweise eine erteilte Einzugsermächtigung gegebenenfalls widerrufen, sobald sie erfahren, dass das Unternehmen nicht mehr liefert. Hoffnungen auf die Rückerstattung von bereits bezahlten Guthaben brauchen sich die Kunden laut Verbraucherzentrale in so einem Fall aber nicht zu machen. Einen Mahnbescheid gegen den insolventen Anbieter sollten die Kunden nicht beantragen. Die Erfolgschancen seien gering und die Verbraucher riskierten nur zusätzliche Prozesskosten, so die Verbraucherschützer. Auch der Anspruch auf Schadenersatz für die Mehrkosten durch die teure Ersatzversorgung sei im Falle einer Insolvenz kaum zu realisieren. Denn bei einem Insolvenzverfahren rangieren die Kundenansprüche weit hinten. Viele andere Gläubiger, wie zum Beispiel das Finanzamt, werden vorrangig bedient.

Das Familienunternehmen Flexstrom wurde vor zehn Jahren gegründet und im Oktober 2008 in eine Aktiengesellschaft (nicht börsennotiert) umgewandelt. In Berlin beschäftigt die Flexstrom-Gruppe nach eigener Aussage rund 600 Mitarbeiter. Teldafax, ein Wettbewerber von Flexstrom, hatte bereits im Jahr 2011 Insolvenz angemeldet. Viele Teldafax-Kunden hatten Vorauszahlungen an das Unternehmen geleistet, für die sie nach der Pleite keine Gegenleistung mehr erhielten.

Mit Material von dpa

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