Deshalb raten viele Experten den persönlichen Contracting-Vertrag genau zu prüfen. Denn auch wenn die wegfallenden Anschaffungskosten zunächst attraktiv erscheinen „oft ist es günstiger, die Heizung selbst zu kaufen und über Kredite oder Förderungen zu finanzieren“, heißt es bei Kesselheld. Die Empfehlung der Heizungsexperten: „Rechnen Sie zunächst genau durch, ob es für Sie, auf die gesamte Laufzeit gesehen, nicht günstiger ist, wenn Sie mithilfe eines Kredits oder Darlehens die Heizung selbst finanzieren.“
Wem das Rundum-sorglos-Paket jedoch so gut gefällt, dass er die wahrscheinlich höheren Ausgaben über die Gesamtlaufzeit in Kauf nimmt, für den könnte das Wärme-Contracting natürlich eine bequeme und zumindest kalkulierbare Lösung sein. „Gerade Kunden mit hohem Komfort- und Sicherheitsbedürfnis sind die perfekte Zielgruppe, für die das Thema Contracting spannend ist“, sagt Kesselheld-Chef Teichmann.
„Wenn es Gründe gibt, warum ein Eigentümer sich tatsächlich gänzlich aus der Materie heraushalten will – beispielsweise aus Altersgründen oder weil er schlicht kein Geld hat und keines bei der Bank bekommt, dann kann Contracting unter Umständen interessant sein“, sagt auch Groß. Wichtig ist dabei allerdings: „Contracting ist häufig keine günstige Variante an eine neue Heizung zu kommen, sondern einfach eine bequeme Variante, bei der man sich um nichts mehr kümmern muss – und dass dann eben zu einem bestimmten Preis“, so die Verbraucherschützerin. Eigentümer müssten deshalb immer genau nachrechnen, ob die Dienstleistung, die sie bekommen, in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu dem steht, was mehr bezahlt werden muss.
Details im Contracting-Vertrag gehören geprüft
Wenn sich der Vertrag so im Einzelfall für einen tatsächlich lohnen sollte, gibt es Vertragsbedingungen, die unbedingt noch genau geprüft gehören. Stichwort: Transparenz. „Wer einen solchen Vertrag schließt, muss genau erkennen können, wie die Dienstleistung konkret aussieht“, sagt Verbraucherschützerin Groß. Also beispielsweise welche Kosten (Service, Wartung, Reparaturen, Notdienst?) tatsächlich enthalten sind, wie lange die Vertragslaufzeit ist und welche Vertragsbindungen bestehen.
Dazu zählt beispielsweise auch die Frage, was nach dem Ende der Vertragslaufzeit mit der Heizungsanlage geschieht. Hier gibt es verschiedene Optionen. Erste Möglichkeit: Der Contractingnehmer muss die Heizung zu einem Restbetrag abkaufen. Dieser kann schon im Vertrag festgeschrieben sein oder zum Vertragsende festgelegt werden. Oder der Contractingnehmer bekommt die Option die Heizung abzukaufen – hier besteht noch Spielraum. Außerdem sind Anschlussverträge denkbar oder eben die Entfernung der Heizung und der Kauf einer neuen, sowie Abschluss eines anderen Vertrags. Sollten dazu bereits Regelungen im Vertrag stehen, gilt es zu prüfen, ob diese im Sinne des Contractingnehmers sind.