
Eine Entbündelung sei der juristisch leichtere Weg als die von der EU vorgeschlagene Abspaltung der Netze, um einen besseren Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu erreichen, sagte eine Sprecherin des Bundeskartellamts heute in Bonn. Die gesetzliche Grundlage für die Abspaltung der Stadtwerke könnte bei der nächsten Regulierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgenommen werden. Dies würde aber frühestens nach der nächsten Bundestagswahl ab dem Jahr 2010 geschehen. Die vier Versorger sind an mehreren Hundert der insgesamt rund 1000 kommunalen Versorger beteiligt. Die neue Strategie des Kartellamtes markiert einen Wendepunkt. Zuvor hatten die Wettbewerbshüter eine eigentumsrechtliche Entflechtung nur als ultima ratio gelten lassen. Wendepunkt in der Politik des Kartellamtes Bei den Stadtwerksbeteiligungen liege der Fall anders, weil diese nicht zum Kerngeschäft der Versorger gehörten, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Diese vertikale Entflechtung bietet die Chance für mehr Wettbewerb, ohne dringend notwendige Investitionen in Netze und Kraftwerke zu gefährden.“ Der hohe Beteiligungsbesitz der Energiekonzerne sei eines der größten Hindernisse für mehr Wettbewerb auf den Endkundenmärkten. RWE wies die Pläne zurück: „Aus unserer Sicht bietet das geltende Kartellrecht bereits heute hinreichende Instrumentarien zum Schutz eines funktionierenden Wettbewerbs“, sagte eine RWE-Sprecherin in Essen. Eingriffe in die Unternehmenssubstanz stießen auf verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem seien alle Beteiligungen an Stadtwerken vom Kartellamt geprüft worden, sagte sie. RWE ist an 120 Stadtwerken beteiligt, hält nach Angaben der Sprecherin aber nur an weniger als zehn die Mehrheit. EnBW: "nicht nachvollziehbar" Der Versorger EnBW nannte den Plan der Bonner Behörde „nicht nachvollziehbar“. Das Unternehmen halte an rund 40 Stadtwerken nur Minderheitsbeteiligungen und nur bei den Stadtwerken Düsseldorf die Mehrheit. Die unternehmerische Führung liege daher bei den Stadtwerken und nicht bei EnBW, sagte ein Sprecher. Auf die Preisgestaltung nehme der Konzern keinen Einfluss. E.On und Vattenfall äußerten sich nicht. Bedenken äußerte auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem die Interessen der Stadtwerke gebündelt sind. „Ein Zwangsverkauf ist ein schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte“, sagte eine Sprecherin. Der Wettbewerb werde zudem durch Engpässe bei der Stromerzeugung behindert, nicht durch den Vertrieb. Sie warnte vor Übernahmen von Stadtwerken durch ausländische Investoren. Unternehmen wie Gazprom hegten Pläne für einen Einstieg in das deutsche Endkundengeschäft. Interesse an kommunalen Versorgern ist stark „Da stellt sich die Frage, ob dies gewünscht ist.“ Der Regionalversorger MVV Energie nannte den Vorschlag des Bundeskartellamts „hochinteressant“, äußerte aber Zweifel an der Umsetzung. Klar sei, dass dadurch der Wettbewerb verbessert werden würde, sagte ein MVV-Sprecher. "Allerdings können wir uns angesichts der rechtlichen Problematik nicht vorstellen, dass sich ein solches Vorhaben umsetzen ließe.“ Die Stadtwerke gelten als Schlüssel für den Zugang zum Endkunden. Neben ausländischen Konzernen und MVV Energie haben auch Finanzinvestoren Interesse an kommunalen Versorgern angemeldet.













