Unter dem Dach der als Europa-AG gegründeten Holding will Porsche seine Autoproduktion und Volkswagen führen. Porsche ist mit 31 Prozent größter Aktionär bei VW. Auslöser des Streits zwischen Porsche und dem VW-Betriebsrat war, dass die VW-Belegschaft ihre Mitbestimmung in der Holding eingeschränkt sieht. Der VW-Betriebsrat verlangte zudem erfolglos seine Beteiligung an dem Mitbestimmungsvertrag der Porsche Holding. Am Verhandlungstisch einigten sich lediglich der Betriebsrat und die Geschäftsführung von Porsche sowie die IG Metall, da VW noch nicht von Porsche kontrolliert wird. Eine Europa-AG (SE) kann die Mitbestimmungsregeln freier handhaben als nach deutschem Recht. VW-Betriebsrat findet kein Gehühr Bei der zuständigen Außenstelle Ludwigsburg des Arbeitsgerichts Stuttgart fand VW-Betriebsratchef Bernd Osterloh kein Gehör. Mit Einstweiligem Rechtsschutz könne das Gericht dem Registergericht nicht vorgreifen, sagte Richter Roland Kammerer. Das Registergericht müsse bei der geplanten Vorlage der Unterlagen am 13. November selbst prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt seien. Da unter anderem eine gültige Mitbestimmungsvereinbarung vorliege, müsse das Gericht die Holding dann unverzüglich eintragen, befand das Gericht. Eine gütliche Einigung hatten beide Seiten zuvor abgelehnt. Der VW-Betriebsrat hofft auf eine späteren Sieg und prüft eine Beschwerde gegen den Beschluss. „Wir werden jetzt das Hauptsache-Verfahren einleiten“, sagte ein VW-Anwalt. Die Eintragung der Porsche Holding kann damit nicht mehr verhindert werden, sondern nur nachträglich juristisch angegriffen werden. Porsche will die zu Jahresanfang beschlossene Holding wie geplant am 13. November vom Registergericht besiegeln lassen. „Wir sind zufrieden“, sagte Porsche-Finanzchef Holger Härter nach der Gerichtsentscheidung. „Wir sind sicher, dass die Mitbestimmungsvereinbarung langfristig Bestand haben wird.“ Porsche Holding als Gerüst für VW-Übernahme Die Stuttgarter Sportwagenschmiede hatte bereits am Dienstag einen juristischen Sieg errungen. Der Europäische Gerichtshof brachte das VW-Gesetz zu Fall. Damit kann Porsche die Mehrheit an VW übernehmen und künftig alle Stimmrechte ausüben. Es gilt als sicher, dass Porsche spätestens 2008 bei VW auf über 50 Prozent aufstockt und das Ruder übernimmt. Wichtige strategische Entscheidungen über Europas größten europäischen Autobauer würden dann in der neuen Porsche Holding fallen. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh sieht sich trotz der Niederlage weiter im Recht. Das Arbeitsgericht teile die Bedenken der VW-Beschäftigten, die traditionell weitgehende Mitbestimmungsrechte haben. „Man kann Unternehmen nicht gegen die Belegschaft übernehmen“, drohte Osterloh Porsche. Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück konterte: „Wir sollten jetzt schnell zusammenarbeiten“, sagte er mit Blick auf Osterloh. „Wir haben eine Vereinbarung getroffen, die auf dem Rechtsstaat basiert.“ Das habe das Gericht bestätigt. In dem kleinen Gerichtssaal hatten sich die beiden Kontrahenten Hück und Osterloh zunächst keines Blickes gewürdigt und nur zögerlich die Hände gereicht. Der wochenlange Streit zwischen beiden Gewerkschaftern hatte hohe Wellen bis in die Führungsetage der IG Metall geschlagen.
Entscheidung: Gericht lässt VW-Betriebsrat abblitzen
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