EU kippt Altersgrenze Fliegender Opa am Steuer?

Piloten dürfen nach einem EU-Urteil nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Drei Lufthansa-Piloten hatten geklagt. Der Gewerkschaft Cockpit schmeckt dieses Urteil gar nicht.

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Zwei Piloten der Lufthansa im Cockpit eines Airbus A380. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte gegen den Zwangs-Ruhestand von Piloten. Quelle: Jan Woitas/dpa

Die Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten ist offenbar vom Tisch. Dies stelle eine Diskriminierung wegen des Alters dar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache 447/09). Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für die Luftsicherheit nicht notwendig. Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein.

Geklagt hatten drei Piloten der Deutschen Lufthansa AG. Nun muss die Lufthansa ihren Tarifvertrag mit der Pilotengewerkschaft Cockpit ändern. Das Musterurteil könnte auch Altersgrenzen anderer Berufsgruppen infrage stellen. Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf das Gleichbehandlungsgesetz, das jede Diskriminierung im Berufsleben verbietet. Zwar sei es möglich, bei Berufen, für die besondere körperliche Fähigkeiten notwendig seien, Auflagen zu machen. Doch da internationale Behörden Piloten bis zum Alter von 65 Jahren als fit genug ansähen, müsse dies auch für Deutschland gelten.

Warten auf die Urteilsbegründung

Die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) zeigte sich enttäuscht über die Aufhebung der Piloten-Altersgrenze bei der Lufthansa. Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gebe es gewichtige Gründe für eine Altersgrenze von 60 Jahren, sagte Gewerkschaftssprecher Jörg Handwerg in Frankfurt. Er verwies auf extreme Belastungen im Schichtdienst und insbesondere auf den interkontinentalen Crew-Umläufen, auf denen regelmäßig Nächte durchflogen werden müssten.

Allerdings müsse man die Urteilsbegründung der europäischen Richter und dann die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes abwarten, das die Rechtsfrage in Luxemburg vorgelegt hatte.

Dieser Artikel ist erschienen auf Handelsblatt Online.

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