_

Europäischer Gerichtshof: Kampf um Produktnamen

Ausgerechnet zur Jahreswende entscheidet voraussichtlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ob Wein die Herkunftsbezeichnung Champagne auch dann tragen darf, wenn er aus der Schweiz kommt – aus dem Schweizer Winzerdorf Champagne, einer 650-Seelen-Gemeinde im Kanton Waadt.

Eine Dame hält ein Glas Champagner in der Hand Quelle: dpa
Darf ein Schaumwein auch dann Champagner heißen, wenn er nicht aus der französischen Region, sondern aus dem gleichnahmigen Schweizer Dorf stammt? Quelle: dpa

Anzeige

Bisher verbieten das die bilateralen Vereinbarungen der Schweiz mit der EU. Die Klausel wurde auf Druck Frankreichs in die Verträge aufgenommen. Die Beschränkungen gehen recht weit: Auf den Etiketten dürfen auch keine Bilder mit Ortsschildern oder Adressangaben der Produzenten erscheinen, obgleich der „Vin de Champagne“ Schweizer Herkunft gewöhnlicher Weißwein ist und kein Schaumwein.

Da das Verbot seit Juni dieses Jahres gilt, konnte in diesem Jahr bereits die Ernte 2003 größtenteils nicht mehr als „Vin de Champagne“ verkauft werden. Sollte das Urteil gegen die Winzer ausfallen, wollen sie in die Berufung gehen. „Unser Dorf baut seit dem 13. Jahrhundert Wein an“, sagt Ex-Bürgermeister Albert Banderet, „Jahrhunderte bevor der Schaumwein aus Frankreich in Mode kam und geschützt wurde.“

weitere Fotostrecken

Blogs

Wie HP-Chefin Whitman ihren Mitarbeiter die anstehenden Massenentlassungen erläutert
Wie HP-Chefin Whitman ihren Mitarbeiter die anstehenden Massenentlassungen erläutert

In einer internen Videobotschaft an die HP-Beschäftigten gibt Meg Whitman mehr Details zu dem geplanten Abbau von 27.000...

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 21.05.2012

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche
Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.