
Bisher verbieten das die bilateralen Vereinbarungen der Schweiz mit der EU. Die Klausel wurde auf Druck Frankreichs in die Verträge aufgenommen. Die Beschränkungen gehen recht weit: Auf den Etiketten dürfen auch keine Bilder mit Ortsschildern oder Adressangaben der Produzenten erscheinen, obgleich der „Vin de Champagne“ Schweizer Herkunft gewöhnlicher Weißwein ist und kein Schaumwein.
Da das Verbot seit Juni dieses Jahres gilt, konnte in diesem Jahr bereits die Ernte 2003 größtenteils nicht mehr als „Vin de Champagne“ verkauft werden. Sollte das Urteil gegen die Winzer ausfallen, wollen sie in die Berufung gehen. „Unser Dorf baut seit dem 13. Jahrhundert Wein an“, sagt Ex-Bürgermeister Albert Banderet, „Jahrhunderte bevor der Schaumwein aus Frankreich in Mode kam und geschützt wurde.“













