Rom Das Verfahren um einen verheerenden Brand im Werk einer italienischen Thyssen Krupp-Tochter mit sieben Toten wird neu aufgerollt. Italiens oberstes Gericht annullierte in der Nacht zum Freitag die Haftstrafen gegen sechs Manager des Unternehmens und gab den Prozess an ein Berufungsgericht zurück. Angehörige der Opfer protestierten im Gericht gegen das Urteil.
Das Feuer und eine Explosion ereigneten sich in einem Werk in Turin am 6. Dezember 2007. Die sieben Männer waren bei lebendigem Leib in einer „ungewöhnlichen Flammenwelle verbrannt“, wie es der einzige überlebende Arbeiter und Augenzeuge beschrieb.
Damals hieß es, die Sicherheitsvorkehrungen seien völlig unzureichend und die Feuerlöscher unbrauchbar gewesen. Die Anklage sprach danach von einer „bewussten Fahrlässigkeit“, denn das Unternehmen hätte in den Brandschutz investieren müssen.
Dem Kassationsgericht in Rom begründete die Ablehnung des Berufungsurteils zunächst nicht. In der Berufungsinstanz war die Strafe für den Ex-Chef von Thyssen Krupp in Italien, Harald Espenhahn, 2013 von 16 Jahren und 6 Monaten auf 10 Jahre wegen Totschlags verringert worden. Von einem in erster Instanz angenommenen „bedingten Vorsatz“ sahen die Berufungsrichter ab.