Freiheitsstrafe Chef der Marseille-Kliniken verurteilt

Das Oberlandesgericht Naumburg hat Ulrich Marseille, den Vorstandsvorsitzenden und Aufsichtsrat der börsennotierten Marseille-Kliniken, rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

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Das Gericht verwarf damit die Revisionsanträge von Marseille und einer Mitangeklagten. Schon im April 2009 hatte das Amtsgericht Halle beide Angeklagte wegen Vorteilsgewährung beziehungsweise Vorteilsnahme verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Chef des Pflegekliniken-Konzerns vorgeworfen, die Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes einer örtlichen Krankenkasse bevorzugt behandelt zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Marseille der Gutachterin ein Auto zur Verfügung gestellt hatte, damit sie im Gegenzug Patienten der Marseille-Kliniken deutlich öfter als andere Kranke in die höhere Pflegeklasse 2 einstufte.

Der Amtsrichter verhängte Geldstrafen. Marseille und die Gutachterin wiesen die Vorwürfe zurück. Sowohl die beiden Beklagten als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung vor das Landgericht Halle.

Im Juli 2010 sah der Richter dort nach den Aussagen von 14 Zeugen die Vorwürfe als belegt an. Zugleich erhöhte er das Strafmaß, da seiner Meinung nach nicht nur Vorteilsgewährung, sondern Bestechung vorlag: Marseille wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung, die inzwischen entlassene Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes zu acht Monaten Haft auf Bewährung.

Auch dieses Urteil akzeptierten beide nicht und gingen in die Revision. Das zuständige Oberlandesgericht Naumburg konnte dagegen keine Rechtsfehler erkennen und bestätigte nun die Entscheidung des Landgerichts. Damit ist das Urteil in letzter Instanz rechtsgültig. Marseille kündigte jetzt Verfassungsbeschwerde an.

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