Gema Club der Plutokraten

Ob Künstler, Weihnachtsmarkt- oder Konzertveranstalter – der Widerstand gegen den undurchsichtigen Musikrechte-Verwerter Gema und sein krass einseitiges Geschäftsgebaren wächst.

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Der Sänger Arnim Quelle: dpa

Das Convention Center auf dem Gelände der Hannover Messe war voll besetzt. Das Computermagazin „Chip“ hatte geladen, um die „Bremse des Jahres“ zu verleihen. Das Publikum lachte und feixte. Auf der Bühne hielt der stellvertretende Chefredakteur Josef Reitberger eine Bremsscheibe in die Luft. Empfänger des verächtlichen Lorbeers: die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – besser bekannt unter dem Kürzel Gema.

Die Spotttirade vom März bildet nur einen von vielen Tiefpunkten des in München ansässigen Musikrechte-Verwerters. Erst am Wochenende hatte die Hackergruppe "Anonymous" die Website der GEMA zeitweise lahm gelegt. Sie protestierten damit gegen vermeintlich "überhöhte Forderungen bezüglich urheberrechtlich geschütztem Material auf Youtube". Seit mehr als zwei Jahren verhandeln die Videoplattform und die Verwertungsgesellschaft um Lizenzzahlungen für Musikvideos, der Streit war kürzlich eskaliert, nachdem die GEMA eine Klage gegen YouTube eingereicht hatte.

Die nächste Watsche droht nun, wenn sich noch in diesem Jahr der Bundestag mit einer Petition befassen wird, die den Totalumbau der Organisation fordert.

Beschwerden von Musikern, Veranstaltern und Fans

Die Bittschrift, die vor zwei Jahren die Kulturveranstalterin Monika Bestle im bayrischen Sonthofen verfasste, wird inzwischen von 110 000 Musikschaffenden unterstützt. Anstelle fragwürdiger Gebühren und überbordender Bürokratie, so die Forderung, solle sich die Gema endlich durchschaubarer Geschäfts- und Inkassobedingungen befleißigen. Vor allem aber solle es ein Ende mit der krassen Bevorzugung der Großverdiener des hiesigen Musikbetriebs haben.

Die Liste der Klagen über die Gema ließe sich beliebig verlängern. Musiker, die live ihre eigenen Werke aufführen, beschweren sich, finanziell zu kurz kommen. Konzertveranstalter laufen Sturm gegen hohe Gebühren. Und wegen Streits mit der Internet-Plattform YouTube können deutsche Fans keine Musikvideos ihrer Lieblingsidole verfolgen.

1903 von dem Komponisten Richard Strauss mitbegründet, hat es der Apparat mit seinen 1100 Mitarbeitern inzwischen in den Augen vieler zur Inkarnation des rückwärtsgewandten Pfründenverwalters gebracht. Das Mitgliedermagazin „Virtuos“ gleicht nicht selten einer Hochglanz-Ahnengalerie. In der März-Ausgabe huldigte das Blatt – neben anderen gereiften Geburtstagskindern – zum Beispiel dem kölschen Gassenhauer-Komponisten Gerhard Jussenhoven („Darum trinkt Rheinwein, Männer seid schlau, dann seid am Ende auch ihr kornblumenblau“).

Unstrittig sind lediglich das Anliegen und das Geschäftsprinzip der Traditionsorganisation. Der eingetragene Verein, der vom Staat überwacht wird, hütet als Vereinigung von 65 000 überwiegend deutschen Komponisten, Textautoren und Verlegern etwa 30 Millionen geschützte musikalische Werke: von „Schöne Maid, hast Du heut’ für mich Zeit“ über „Flugzeuge im Bauch“ bis „Haus am See“. Sobald jemand eines dieser Werke nutzt, kassiert die Gema im Namen ihrer Mitglieder dafür eine bestimmte Gebühr. Zahlen muss jeder, egal, ob Radio- oder Fernsehsender, Kneipier, Künstler, Konzertveranstalter, Musikgruppe, Friseur, Großparty-Gastgeber oder Drehorgelspieler. Damit sichert die Gema so manchem Komponisten und Texter den Lebensunterhalt.

Ab 10 000 verkauften CDs Quelle: dpa

Anlass für die wachsende Wut ist jedoch die Methode, mit der die ehrwürdige Einrichtung die 863 Millionen Euro, die sie 2010 kassierte, eintreibt und verteilt. Die mehr als 130 teilweise extrem spitzfindigen Tarife sind für Nichteingeweihte so kompliziert wie eine Steuererklärung. Selbst für Musik bei „Erotikvorführungen in Videoeinzelkabinen“ gibt es einen speziellen Tarif mit dem Kürzel WR-S-E.

Die Regelsucht produziert Streit und Irrtümer am laufenden Band. Einerseits muss, wer ein Musikstück oder eine Aufführung nicht anmeldet, quasi als Strafe das Doppelte bezahlen. Andererseits berichten Betroffene, zu zahlende Gebühren würden wie auf dem Basar ausgehandelt.

So drohte dem Weihnachtsmarkt in Aachen im vergangenen Jahr musikfreie Stille, weil die Gema urplötzlich 12 000 Euro für die Beschallung verlangte – 2009 waren es noch 4000 Euro. Erst nach Protesten einigten sich die Parteien auf den alten Gebührensatz. Auch passiert es, dass die Gema an Veranstalter Rechnungen für Konzerte verschickt, die nicht stattgefunden haben, wie die Sonthofenerin Bestle berichtet. „Wenn der Veranstalter den Irrtum nachweisen kann, korrigieren wir das sofort“, lässt die Gema dazu verlauten.

Den größten Stress hatten bisher die Konzertveranstalter mit der Gema. Auslöser waren die Probleme der Musikindustrie, die nach wie vor unter Raubkopien im Internet leidet und dadurch weniger CDs verkauft sowie weniger an die Künstler überweist. Um den Einnahmeausfall zu stoppen, versuchen die Geschädigten seit geraumer Zeit, mit immer teureren Konzerten ihr Geld zu verdienen.

Daran wollte die Gema überproportional teilhaben. Seit Jahren verlangte sie von den Veranstaltern zwischen 1,5 und 3,6 Prozent der Bruttoeinnahmen eines Konzerts. Zum Eklat kam es, als die Gema 2007 plötzlich pauschal zehn Prozent forderte, wie Jens Michow, der Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft, berichtet. Der Streit war nur durch ein Schiedsgericht zu schlichten. Das entschied Ende 2009, dass die Veranstalter, ansteigend bis 2014, maximal 7,65 Prozent an Gema-Gebühren zu zahlen haben.

Stille nacht, Teure Nacht

Zum eigentlichen Sprengstoff für die Gema entwickeln sich jedoch die Gepflogenheiten, mit denen der Verein Gebühren erhebt und auf die Urheber verteilt. Bei CDs ist die Praxis noch vergleichsweise simpel. Für 10 000 verkaufte Exemplare kassiert die Gema zum Beispiel 0,72 Cent pro CD, insgesamt also 7200 Euro. Davon gehen 30 Prozent an den Komponisten, die Textdichter erhalten zusammen 30 Prozent, an den Verlag fließen 40 Prozent.

Wesentlich unübersichtlicher wird das Prozedere jedoch, wenn die Gema ihre Einnahmen keinem Urheber zuordnen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Rockband auftritt und der Veranstalter keine sogenannte Musikfolge angemeldet hat. Diese gibt an, welche Songs die Band zum Besten gab, also für wen die Gema konkret Urheberrechte geltend machen kann. Typisch für den Konzertalltag in Deutschland ist, dass die dargebotenen Stücke nicht gemeldet werden. Dadurch hat die Gema nach eigenen Angaben bei zwei von drei Konzerten keine Ahnung, welche Stücke gespielt wurden.

Auf allen Kanälen

Die Erklärung für die Unwissenheit ist einfach. „Dem Veranstalter ist das Prozedere zu umständlich, und Künstlernaturen wie Musikern ist es oftmals nicht hinreichend bekannt“, sagt Wieland Harms, Musiker und Mitinhaber einer Schule für Musik, Theater und Tanz in Sindelfingen bei Stuttgart. Zudem hätten „einige der Musiker resigniert, weil sie eh nur mickrige Tantiemen ausgezahlt bekommen“.

Zum Stein des Anstoßes wird diese Praxis für viele Künstler dadurch, wie die Gema in all diesen Fällen die Einnahmen auf ihre Mitglieder verteilt. Denn dazu verwendete sie ein hoch komplexes statistisches Berechnungsmodell namens Pro-Verfahren, das ganz offenkundig unbeteiligte Großverdiener unter den Gema-Mitgliedern bevorzugt. „Weil keiner mehr durchblickt, nutzt die Gema das für eine massive Vermögensumverteilung zugunsten der eh schon gut verdienenden Großkünstler“, kritisiert Ole Seelenmeyer, Vorstand des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes. Das Nachsehen hätten Bands und Künstler, die in dem riesigen Topf unterrepräsentiert seien.

2,37 Euro Tantiemen

Der Vorstandsvorsitzende der Gema, Harald Heker, verteidigt die Methode. Sie solle „Ungerechtigkeiten ausgleichen, die durch die mangelnde Einreichung von Titellisten entstehen“. Auch der Bundesgerichtshof habe das Verfahren nicht beanstandet.

Wie der angebliche Ausgleich von „Ungerechtigkeiten“ aussieht, hat Bruno Kramm, Frontman der Gothic-Band „Das Ich“, für seine Gruppe überschlagen. Die Bayreuther Formation absolvierte in den vergangenen Jahren rund 200 Konzerte in Clubs und auf Festivals. Dafür hätten die Veranstalter jeweils etwa 300 Euro pro Auftritt an die Gema überwiesen, insgesamt also 60 000 Euro, schätzt Musiker Kramm. „Uns ausgezahlt wurden von der Gema jedoch lächerliche 2,37 Euro.“ Im Grunde spiele seine Band damit „quasi für Dieter Bohlen und Konsorten“ – und das, obwohl seine Band nur das eigene Repertoire darbiete.

Zwar können Bands, die mindestens zu 80 Prozent aus dem eigenen Repertoire schöpfen und für deren Konzerte mehr als 750 Euro an die Gema gehen, die ihnen zustehenden Tantiemen direkt einfordern. Doch funktioniert diese Methode nicht für Bands wie „Das Ich“. „Wir spielen immer mit Vorgruppe oder haben einen DJ dabei“, sagt Musiker Kramm, „deshalb akzeptiert die Gema keine direkte Verrechnung.“ Ebenfalls zugunsten der Großverdiener läuft die Rechteverwertung mit den TV- und Rundfunksendern. Denn die tatsächlich gesendeten Musikstücke werden von der Gema nur bei den öffentlich-rechtlichen und den großen privaten Sendern erfasst und persönlich abgegolten.

Anders ist dies beim großen Rest der Anstalten. „Die vielen kleinen Stationen zahlen lediglich eine Pauschale“, sagt Tim Renner, Ex-Chef der Universal Music Group und heute Rundfunkunternehmer. All dieses Geld wird nach einem Verteilungsschlüssel ausgeschüttet, der mit bestimmten Bewertungspunkten pro Gema-Mitglied arbeitet. Dadurch werden ebenfalls die Taschen unbeteiligter Ohr-Wurm-Komponisten à la Christian Bruhn („Marmor, Stein und Eisen bricht“) gefüllt. Für Gema-Kritiker ist dieser Topf ein „Schwarzes Loch“. Über den Betrag, der auf diese Weise umverteilt wird, macht die Gema keine Angaben.

Ergebnis dieser Geschäftspolitik ist eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, die seit Jahren durch die Struktur und Entscheidungsfindung der Gema zementiert wird. Volles Stimmrecht haben nur jene rund 3400 Komponisten und Textdichter, die als ordentliches Mitglied gelten. Dieses Privileg erhält nur, wer jährlich mindestens 30 000 Euro (Musikverleger: 75 000 Euro) pro Jahr an Tantiemen kassiert. Die hervorgehobene Kaste repräsentiert fünf Prozent aller Mitglieder und zwei Drittel der Ausschüttungen, vereint jedoch 99 Prozent der Stimmen. Die verbleibenden knapp über 60 000 außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder hingegen verfügen, obwohl sie für ein Drittel der Gema-Einnahmen stehen, lediglich über ein Prozent der Stimmen.

Club der Plutokraten

Abgesichert wird die Plutokratie durch den Aufsichtsrat, der jenen dreiköpfigen Vorstand kontrolliert, der 2010 laut Geschäftsbericht insgesamt rund 1,1 Millionen Euro einstrich. Das Kontrollgremium repräsentiert das Establishment des deutschen Musikbetriebs. Für Kritiker kehren bei der Gema deshalb nur dann Transparenz und Gerechtigkeit ein, wenn die staatliche Aufsicht neu geregelt und der Verein umgebaut wird sowie andere das Kommando übernehmen.

„Von den Profiteuren dieses Systems“, sagt Rock & Pop-Verbandsfunktionär Seelenmeyer, „kann kaum Kontrolle oder Veränderung erwartet werden.“

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