
Die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs hält die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den CO2-Emissonshandel der EU für rechtens. Das geht aus ihrem soeben gehaltenen Plädoyer vor dem EuGH hervor. Dies ist umso bedeutsamer, als die Richter der Argumentation der Rechtsexperten in den meisten Fällen folgen. Damit droht der Streit zwischen der EU und internationalen Partnern wie den USA, China und Russland zu eskalieren. Die nämlich haben angekündigt, das europäische Vorhaben zu torpedieren und Gegenmaßnahmen angedroht.
Im schlimmsten Fall könnten den internationalen Airlines Start- und Landeverbote in der EU drohen. So weit will es die Kommission aber nicht kommen lassen. Deshalb laufen die Verhandlungen mit Drittländern über mögliche Ausgleichsmaßnahmen auf Hochtouren. Von Januar 2012 an werden alle Airlines, die in der EU starten und landen, in das europäische Handelssystem für Emissionen einbezogen. Bislang gilt das System nur für die Industrie. Ziel der Abgabe ist es, den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 zu senken. Auch 2012 erhalten die Airlines jedoch 85 Prozent der Zertifikate umsonst, ab 2013 sind es dann 82 Prozent. Für die restlichen Prozent müssen sie Verschmutzungszertifikate kaufen. EU-Klimakomissarin Connie Hedegaard rechnet durch die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel mit Zusatzkosten pro Ticket und Langstreckenflug von maximal zwei bis zwölf Euro.Während Airlines aus den USA, China und Russland die Neuregelung nicht akzeptieren wollen, befürchten europäische Fluglinien Wettbewerbsverzerrungen, wenn internationale Konkurrenten nicht die gleiche Belastungen zu tragen hätten wie sie. Nun versucht die EU-Kommission in Verhandlungen die ausländischen Airlines zu Kompensationsmaßnahmen zu bewegen, wenn sie sich nicht am Emissionshandel beteiligen. Geklagt gegen die EU-Gesetzgebung hatten der US-Luftverkehrsverband Air Transport Association sowie die Fluglinien American Airlines, Continental Airlines und United Airlines. Sie halten das EU-Recht für illegal und laufen seit Monaten Sturm dagegen. Die EU-Kommission will dem Druck aus China, Russland, Brasilien und den USA gegen die Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den europäischen Emissionshandel aber nicht nachgeben.
Einen Ausweg könnte es geben
Die Generalanwaltschaft des EuGH stärkt Brüssel nun den Rücken. Sie stellt fest, „dass sich die klagenden Fluggesellschaften und Vereinigungen von Fluggesellschaften grundsätzlich nicht auf die angeführten internationalen Abkommen und das Völkergewohnheitsrecht berufen können.“ Sofern die Europäische Union überhaupt an die in Frage stehenden internationalen Abkommen gebunden sei, beträfen diese laut der Generalanwaltschaft vorwiegend Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien. Sie seien nicht dazu bestimmt, Rechte oder Interessen Einzelner zu schützen. Die 2008 verabschiedete EU-Richtlinie, die für alle Carrier gilt, die in der EU tätig sind, bietet allerdings einen Ausweg. Wenn Drittländer entsprechende Kompensationsmaßnahmen erlassen, können Flüge aus diesen Ländern in die EU im Wege von Durchführungsrechtsakten vom Emissionshandelssystem ausgenommen werden. „Es reicht aber nicht, irgendwo ein paar Bäume in die Landschaft zu setzen“, sagte ein europäischer Diplomat. Bislang sind noch keine Vorschläge zum Ausgleich öffentlich bekannt.Je näher der Starttermin rückt, desto erbitterter bekämpfen internationale Airlines Brüssels Gesetzgebung. Das geschieht nicht ohne Grund: Der Start des Handels 2012 fällt in ein Jahr, das für die Branche aller Voraussicht nach wirtschaftlich sehr schwierig werden wird. Schon jetzt deuten viele Indikatoren auf eine neue Krise in der Luftfahrt hin. Der Weltluftfahrtverband IATA erwartet, dass die Gewinne aller Airlines rund um den Globus im nächsten Jahr von 6,9 auf 4,9 Milliarden Dollar fallen werden. Da die Branche traditionell selbst in guten Zeiten mit knappen Margen fliegt, gilt jede zusätzliche Belastung als ernsthafte Bedrohung. Der Finanzdienstleister Thomson Reuters hat vor wenigen Tagen in einer Studie ausgerechnet, dass der Emissionsrechtehandel die Branche im kommenden Jahr mit rund 1,1 Milliarden Euro belasten wird – angesichts des von der IATA prognostizierten schmalen Gewinns ein schmerzhafter Betrag. Bis 2020 wird sich diese Summe dann auf satte 10,4 Milliarden Euro erhöhen.
Brüssel will CO2-Ausstoß verringern
In den ersten Jahren bekommen die Airlines einen großen Teil der Verschmutzungsrechte zwar kostenlos zugeteilt. Über die Jahre schmilzt diese Paket aber ab, die Fluggesellschaften müssen also immer mehr der notwendigen Rechte per Auktion erwerben.Laut EU-Kommission verursacht der europäische Luftverkehr immerhin 0,5 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen. Seit 1990 hätte sich der Ausstoß verdoppelt. Bis 2020 könnte er sich verdreifachen, fürchtet EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard. Mit Hilfe der Neuregelung will Brüssel den CO2-Ausstoß im Flugverkehr im Vergleich zum Zeitraum 2004 bis 2006 um drei Prozent verringern. Die Bundesregierung steht hinter Brüssel. Schließlich haben alle 27 Mitgliedstaaten die entsprechende Richtlinie einst mitbeschlossen. Regierungssprecher Georg Streiter betonte jüngst, es bestehe ein Konsens zwischen den Mitgliedstaaten der EU, dass keine Wettbewerbsnachteile für europäische Fluggesellschaften geben dürfe. Deswegen wende man die Richtlinie auf alle Fluggesellschaften an, die in der EU aktiv sind, sagte Streiter: „Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission uneingeschränkt bei ihren Bemühungen, in Gesprächen mit Drittstaaten eine wettbewerbsneutrale Implementierung des Luftverkehrs in den Emissionshandel zu erreichen.“





















