Adidas gegen Puma Adidas siegt im Schuh-Streit

Adidas darf den „Stan Smith Boost“ weiter verkaufen – Puma hatte in der Sohle des Schuhs eine Nachahmung gesehen. Vor Gericht blitzte der Adidas-Dauerrivale mit der Forderung nach einem Verkaufsverbot aber ab.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein „Stan Smith Boost“ vor dem Landgericht Braunschweig – Adidas darf den Schuh weiter verkaufen. Konkurrent Puma sah in der Sohle die Nachahmung eines eigenen Designs. Quelle: dpa

Braunschweig Der Sportartikelhersteller Puma ist mit dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Adidas den Verkauf eines Sportschuhs zu verbieten. Das hat das Landesgericht in Braunschweig am Montag entschieden.

Konkret ging es um die Sohle des Modells „Stan Smith Boost“, deren Design Puma für sich beansprucht. Man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei Geschmacksmuster angemeldet, hieß es im Unterlassungsantrag von Puma. Dieser Schutz sei durch die Sohle des „Stan Smith Boost“ verletzt worden. Das Gericht sah allerdings zu viele optische Unterschiede zwischen den geschützten Mustern und der Sohle des Adidas-Schuhs.

Anders als bei Patenten, die technische Erfindungen schützen, geht es bei Geschmacksmustern um das Design eines Produktes. Puma und Adidas sind seit ihrer Gründung durch die Brüder Adi und Rudolf Dassler rivalisierende Weltunternehmen auf dem Markt für Sportartikel.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%