Nach Gerichtsentscheid Niki-Insolvenz muss wohl neu aufgerollt werden

Niki-Insolvenz: Deutsche Gerichte nicht zuständig Quelle: dpa

Der Streit um die Übernahme der Air-Berlin-Tochter Niki nimmt kein Ende: Ein Berliner Gericht hat geurteilt, dass in Deutschland nicht über die Insolvenz der österreichischen Airline entschieden werden darf.

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Nach der geplatzten Übernahme der Air-Berlin-Tochter Niki durch die Lufthansa steht nun auch der Kauf durch den Luftfahrtkonzern IAG auf der Kippe. Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin müsste das Insolvenzverfahren für Niki in Wien und nicht in der deutschen Hauptstadt eröffnet werden. Denn Niki habe seinen Sitz in Wien, eine österreichische Lizenz und unterliege der dortigen Aufsicht, erklärte das Gericht am Montag.

Es gab damit einer Beschwerde des österreichischen Fluggast-Dienstleisters FairPlane gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg für Berlin als Insolvenzort statt. Allerdings könnte Niki dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen, dafür hat sie einen Monat Zeit.

Der von dem bisherigen Insolvenzverwalter Lucas Flöther ausgehandelte Kaufvertrag mit der IAG könne jetzt nicht wie geplant vollzogen werden, ergänzte sein Sprecher. Denn das Insolvenzverfahren könnte bis zu einer endgültigen Entscheidung zwar eröffnet werden, doch davon will Flöther absehen. IAG erklärte, an seiner Kaufabsicht festzuhalten. Niki wollte zu der Gerichtsentscheidung keine Stellung nehmen.

Der Fluggast-Dienstleister FairPlane verspricht sich von einem Konkursverfahren in Österreich bessere Chancen, gegen Erfolgsbeteiligung Forderungen von rund 3000 Kunden von zusammen mehr als 1,2 Millionen Euro durchzusetzen. Denn Flöther ist zugleich Insolvenzverwalter des Mutterkonzerns Air Berlin und könnte deshalb nach Auffassung von FairPlane Forderungen von Niki an Air Berlin hinten anstellen. Flöther erklärte dagegen, alle Niki-Kundenforderungen seien an Air Berlin zu richten, so dass der Insolvenzort dafür unerheblich wäre.

"Ein Insolvenzverfahren in Österreich gefährdet den Deal mit IAG nicht", betonte FairPlane. Schließlich könne der Konkursverwalter in Österreich Flöthers Deal mit IAG übernehmen. Allerdings hatte auch der Niki-Gründer und Ex-Rennfahrer Niki Lauda für die Airline geboten. Einem Insider zufolge lag sein Angebot rund fünf Millionen unter den 36,5 Millionen Euro, die IAG für die Übernahme und den sofortigen Weiterbetrieb von Niki zahlen will. Die Londoner wollen den Ferienflieger unter dem Dach ihres Billigfliegers Vueling weiterführen und 740 der rund 1000 Beschäftigten übernehmen. Die Lufthansa hätte Niki in ihre Billigtochter Eurowings eingegliedert. Doch der deutsche Branchenprimus zog wegen massiver Bedenken der EU-Wettbewerbshüter sein Angebot, das sich auf mehr als 180 Millionen Euro belief, im Dezember zurück.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte sich für die Niki-Insolvenz für zuständig erklärt, weil das operative Geschäft und die Führung von Niki praktisch am Sitz der Konzernmutter Air Berlin angesiedelt gewesen seien. Es blieb bei seiner Auffassung und gab die Beschwerde an das Landgericht weiter. Aus dessen Sicht spricht aber neben dem Gesellschaftssitz für Wien auch, dass die inzwischen am Boden stehende Niki-Flotte nach österreichischer Betriebsgenehmigung flog und 80 Prozent der Arbeitsverträge nach dem Arbeitsrecht des Landes geschlossen worden waren.

Über das Hauptverfahren müsse nun das Landesgericht Korneuburg entscheiden, erklärte FairPlane. Der Flugrechte-Dienstleister hatte dort bereits die Eröffnung der Insolvenz über Niki beantragt. Eine Entscheidung sei frühestens am Freitag zu erwarten, erklärte der Vize-Gerichtspräsident Gernot Braitenberg-Zennenberg. "Wir bewegen uns zu einem großen Teil auf rechtlichem Neuland."

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