Air-Berlin-Tochter Niki Rettung auf dem kleinen Dienstweg

Das Kompetenz-Gerangel zweier Insolvenzverwalter hat den Verkauf von Niki an die britische Airline-Holding IAG gefährdet. Nun haben sich die Juristen zusammengerauft und wollen den Deal retten. Doch es bleiben Fragen.

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Das Kompetenzgerangel zwischen den Insolvenzverwaltern der Airline scheint gelöst – der Verkauf an IAG damit gesichert. Quelle: Reuters

Frankfurt Kooperation statt Konfrontation: Ulla Reisch, neu berufene Insolvenzverwalterin für Niki in Österreich, und Lucas Flöther, der vorläufige Insolvenzverwalter in Deutschland, wollen den juristischen Streit um die Zuständigkeit für die insolvente Air Berlin-Tochter, auf kleinem Dienstweg umgehen. Man habe eine enge Kooperation vereinbart, teilte Flöther am Dienstagvormittag mit.

Damit könnte der geplante Verkauf von wesentlichen Vermögenswerten der Niki an die britisch-spanische Airline-Holding IAG doch noch klappen – sofern nicht noch ein besseres Angebot eintreffen sollte. IAG betonte am Dienstag, weiterhin am Erwerb interessiert zu sein. Man sei zuversichtlich, dass der Prozess bald zum Abschluss gebracht werden könne.

Der Plan der beiden Verwalter: In einem ersten Schritt wird Reisch wie vom Landesgericht in Österreich gefordert, die der IAG unterlegenen Bieter zu einem neuen Angebot auffordern. Das sind der Airline-Gründer Niki Lauda, Condor und Tuifly. Gleichzeitig können nun anders als zunächst im Gerichtsbeschluss formuliert wohl auch neue Bieter einsteigen.

Die irische Billig- Fluggesellschaft Ryanair- die in der letzten Runde nicht dabei war, hat bereits Interesse angemeldet. Das betreffe allerdings nur „verbliebene Teile“ von Niki – also nicht die Übernahme der kompletten Airline. Für die gesamte Niki könnte der Ex-Rennfahrer und Unternehmensgründer Lauda wieder ins Spiel kommen. Er hat eine Offerte angekündigt, müsste für einen Zuschlag aber mehr als jene 36,5 Millionen Euro zahlen, die IAG zu zahlen bereit ist.

Bis zum 19. Januar haben Interessenten für ihre Gebote Zeit. Anschließend sollen die Gläubigerausschüsse in Deutschland und Österreich darüber entscheiden, wer den Zuschlag erhält. Auschlaggebend sollen weiterhin die Höhe des Gebots und die Zahl der gesicherten Jobs sein. „Die Unterschrift beider Insolvenzverwalter gewährleistet dabei dem Erwerber Rechtssicherheit für den Vollzug des Kaufvertrages“, heißt es in der Erklärung von Flöther: „Damit werden trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen zur internationalen Zuständigkeit der weitere Fortbetrieb und die bestmögliche Verwertung der Vermögensgegenstände sichergestellt.“

Um einen raschen Neustart des Flugbetriebs zu ermöglichen, will Flöther zudem bei Bedarf Geld aus der Niki-Masse zur Verfügung stellen, um den Basisbetrieb zu finanzieren. Niki muss zum Beispiel Flugzeuge zurückholen und die Mitarbeiter weiter bezahlen.

Die von der IAG dafür zur Verfügung gestellten 16,5 Millionen Euro reichen nur für wenige Wochen. „Der Vollzug des Kaufvertrages soll nach wie vor in der zweiten Februar-Hälfte erfolgen, so dass Niki – eine entsprechende Entscheidung des Erwerbers vorausgesetzt – spätestens im März 2018 den Flugbetrieb wieder aufnehmen kann“, gibt sich Flöther zuversichtlich, dass der ursprüngliche Zeitplan nun doch noch funktionieren könnte.

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