Air Berlin Viele Mitarbeiter zögern mit Arbeitslosen-Meldung

Bei den Mitarbeitern der insolventen Air Berlin ist die Unsicherheit groß. Nur ein Dritter der Betroffenen hat sich bisher arbeitslos gemeldet. Sie befürchten offenbar Nachteile im Kündigungsschutzverfahren.

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Anders als beim letzten Air-Berlin-Flug stehen die Mitarbeiter der insolventen Gesellschaft nach Einstellung des Flugbetriebs bei der Arbeitsagentur nicht Schlange. Viele ehemalige Beschäftigte fürchten Nachteile aus einer Arbeitslos-Meldung. Quelle: dpa

Berlin Von den Air-Berlin-Mitarbeitern, die sich arbeitslos melden könnten, hat das bislang nur ein Drittel getan. Das geht aus den jüngsten Zahl der Bundesagentur für Arbeit hervor. Demnach haben sich bis Dienstag 424 Angestellte der insolventen Fluggesellschaft arbeitslos gemeldet, davon 320 in Berlin, sagte der Leiter der Arbeitsagentur Berlin Nord, Christoph Möller, am Donnerstag.

Eigentlich hatten die Arbeitsagenturen über 1200 Meldungen erwartet. Noch immer herrsche Unsicherheit bei den Betroffenen, sagte Möller. Er stellte klar, dass sich auch Air-Berlin-Beschäftigte, die nur freigestellt, aber noch nicht gekündigt worden seien, arbeitslos melden könnten. Dies gelte bundesweit bei allen Arbeitsagenturen.

Auch die Personalvertretung Kabine von Air Berlin informierte die Kollegen in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben vom 8. November in diesem Sinne. Ergänzend hieß es darin: „Durch die Beantragung von Arbeitslosengeld verliert Ihr nicht die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage nach Ausspruch der Kündigung zu erheben.“ Offensichtlich haben viele Air-Berlin-Mitarbeiter darauf verzichtet, sich arbeitslos zu melden, weil sie befürchten, dadurch Rechte beim Kündigungsschutz zu verlieren.

Die Personalvertretung Kabine - eine Art Betriebsrat für rund 3.000 Flugbegleiter - war vor einer Woche vor Gericht mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie Informationen etwa zu Kaufangeboten im Insolvenzverfahren, Verträgen oder Start- und Landerechten erhalten wollte. Diese seien notwendig für Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan, lautete die Argumentation. Air Berlin wiederum warf der Personalvertretung Kabine in einem internen Schreiben vom 8. November vor, zum Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan bisher nicht bereit gewesen zu sein.

Die Fluggesellschaft mit rund 8.000 Mitarbeitern hatte Mitte August Insolvenz angemeldet, das Insolvenzverfahren wurde am 1. November eröffnet. Air Berlin stellte Ende Oktober den Flugbetrieb ein. Einen Großteil der Flotte übernimmt die Lufthansa, einen kleineren Teil die britische Easyjet. Bis zu 4.000 Beschäftigte können zu den beiden Unternehmen wechseln.

Seit dem 1. November erhalten freigestellte Mitarbeiter kein Gehalt mehr, wie Air Berlin in dem internen Brief bestätigte. „Ob wir die Ansprüche am Ende des Verfahrens ganz oder teilweise bedienen können, lässt sich noch nicht sicher sagen“, sagte der Sachwalter der Air-Berlin-Gläubiger, Lucas Flöther, der „Süddeutschen Zeitung“.

Bis zum Freitag will die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) eine Klage gegen Air Berlin einreichen. Sie will damit verhindern, dass die Tochtergesellschaft LG Walter (LGW) genutzt wird, um 13 Flugzeuge vom Typ Airbus A320 samt Piloten an die Lufthansa-Tochter Eurowings weiterzureichen.

Air Berlin wolle einen bestehenden Tarifvertrag umgehen, der ein solches Vorgehen verbiete, sagte VC-Sprecher Markus Wahl der dpa. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ über die geplante Klage berichtet. Air Berlin hält den fraglichen Tarifvertrag nach Angaben eines Sprechers für gegenstandslos, weil das Unternehmen den Flugverkehr inzwischen eingestellt habe.

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