Beate-Uhse-Insolvenz Finanzaufsicht fordert 220.000 Euro Strafzahlung

Das insolvente Erotik-Unternehmen sieht sich nun mit Vorwürfen der Finanzaufsicht konfrontiert. Das Unternehmen soll der Berichterstattungspflicht nicht richtig nachgekommen sein und nun 220.000 Euro Zwangsgeld zahlen.

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Der Erotikkonzern ist seit Ende letzten Jahres insolvent. Nun hat die Finanzaufsicht eine Zwangsgeldzahlung angeordnet. Quelle: dpa

Frankfurt / Flensburg Der insolvente Erotik-Konzern Beate Uhse und die Finanzaufsicht Bafin streiten über die Berichterstattungspflichten. Die Bafin hat nach Angaben vom Donnerstag bereits am 11. Januar Zwangsgelder in Höhe von 220.000 Euro gegen die Beate Uhse AG festgesetzt.

Der Bescheid sei sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig, betonte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bereits Widerspruch eingelegt. Nähere Angaben machte ein Sprecher am Donnerstag zunächst nicht.

Beate Uhse hatte am 15. Dezember vergangenen Jahres ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt, nachdem Gespräche mit Gläubigern und Investoren über die weitere Finanzierung gescheitert waren.

Die Bafin hatte bereits Ende August 2017 - und damit vor der Insolvenz - der Beate Uhse AG einen Verstoß gegen Finanzberichterstattungspflichten vorgeworfen und das Zwangsgeld angedroht. Dabei ging es um den Jahresabschluss.

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