BGH-Entscheidung Drucker- und PC-Hersteller müssen Zahlen

Auch PCs und Drucker sind für die Vervielfältigungen von Texten und Bildern einsetzbar. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet einen Erfolg für die VG Wort nach einem zehn Jahre dauerndem Rechtsstreit.

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PC- und Druckerhersteller müssen Millionen nachzahlen. Nach einem Urteil des BGH zählen auch ihre Produkte als Vervielfältigungsgeräte und sind rückwirkend von einer Abgabe an Verwertungsgesellschaften betroffen. Quelle: dpa

Karlsruhe Herstellern von Druckern und PCs drohen nach einem BGH-Urteil zu Urheberrechten Nachzahlungen in Millionenhöhe. Unternehmen wie Hewlett Packard, Canon oder Kyocera müssten nachträglich für in Deutschland verkaufte Geräte eine Urheberrechtsabgabe zahlen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort, die die Urheberrechte von Autoren und Verlegern vertritt. Drucker und PCs könnten - ähnlich einem Kopierer - als Vervielfältigungsgeräte eingesetzt werden, begründete der BGH das Urteil. Durch die rückwirkende Geräteabgabe sollen den Autoren Privatkopien ihrer geschützten Werke, die ohne ihre Genehmigung gemacht wurden, pauschal vergütet werden. (Aktenzeichen BGH: I ZR 28/11 u. a.)

Die Vergütungspflicht bezieht sich rückwirkend auf PCs und Drucker, die zwischen 2001 und 2007 in Deutschland verkauft wurden. Seit 2008 gilt ein Gesetz, das eine solche Urheberrechtsabgabe von jeweils mehreren Euro auf verkaufte PCs und Drucker vorsieht. Im Juni vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Zuschläge für zulässig erklärt.

In welcher Höhe die nachträgliche Geräteabgabe fällig wird, muss noch von den Vorinstanzen geklärt werden, an die die Verfahren nun zurückverwiesen wurden. Die VG Wort hatte für jeden verkauften PC eine Abgabe von 30 Euro gefordert, für Drucker je nach Geschwindigkeit zwischen 10 und 150 Euro - was sich dem IT-Branchenverband Bitkom zufolge auf eine Maximalforderung von 900 Millionen Euro aufsummiert. „Das wird sicher nicht realisiert werden, höchstens ein Bruchteil davon“, sagte Bitkom-Urheberrechtsexperte Markus Scheufele der Nachrichtenagentur Reuters. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Höhe der Nachzahlungen dürften noch Jahre vergehen, prognostizierte er.

Am Ende würden die Urheber jedenfalls finanziell von dem Urteil profitieren, sagte VG-Wort-Vorstand Robert Staats. Die VG Wort hatte in dem Verfahren, das zehn Jahre dauerte, auch im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst geklagt, die die Urheberrechte an Fotografien, Bildwerken und Grafiken wahrnimmt.

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