
FrankfurtKarstadt darf sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Recht als größer deutscher Sportartikelhändler bezeichnen. Das oberste deutsche Berufungsgericht kassierte die Urteile der Vorinstanzen, die einer Klage der Sporthändler-Einkaufsgemeinschaft Intersport gegen den Konkurrenten stattgegeben hatten, wie der BGH am Freitag mitteilte. Die Werbeaussage von Karstadt sei „nicht unrichtig“, befand der 1. Zivilsenat des Karlsruher Gerichts. Denn die unter der Marke „Intersport“ firmierenden selbstständigen Einzelhändler seien tatsächlich und nach dem Verständnis der meisten Verbraucher keine wirtschaftliche Einheit. Nun muss das Oberlandesgericht München (OLG) noch einmal verhandeln.
Intersport hatte reklamiert, dass ihre rund 1000 Mitglieder in Deutschland mehr mit Sportartikeln umsetzten als Karstadt. Er wollte dem Kaufhauskonzern daher die Aussage verbieten, er sei Marktführer im Sport. Doch die meisten Intersport-Filialen gehören nicht der Genossenschaft aus Heilbronn, die nur die Einkaufsmacht der selbstständigen Händler bündelt. Der Streit zwischen Intersport und Karstadt schwelt seit fast fünf Jahren.
























