BGH zu Internet-Käufen Widerrufsrecht gilt auch ohne Begründung

Der BGH hat den Schutz der Verbraucher bei Online-Käufen gestärkt: Um vom Widerruf eines Kaufs Gebrauch zu machen, müssen Kunden keinen Grund angeben.

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Der Bundesgerichtshof hat die Verbraucherrechte beim Widerruf gestärkt Quelle: dpa

Online-Käufe können widerrufen werden - egal warum. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekräftigte mit dieser Entscheidung am Dienstag erneut geltendes Recht und so den Schutz der Verbraucher bei Online-Geschäften. „Es ist vollkommen ohne Belang, warum ein Kunde vom Recht auf Widerruf Gebrauch macht“, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger am Mittwoch. Damit bekommt ein Kunde im vorliegenden Fall sein Geld zurück, das er für zwei im Internet bestellte und dann zurückgeschickte Matratzen bezahlt hatte.

Die dreisten Gründe bei Bestell-Retouren
Ein schicker Ball steht bevor - aber das Abendkleid dafür ist so teuer. Und dann zieht man es ja auch nur einmal an. Bei der Retoure von Abendkleidern müssen die Händler ganz genau hinschauen: Profis sind darauf geschult, Gebrauchsspuren wie Schweiß- oder Zigarettengeruch sofort erkennen. Quelle: Focus.de Quelle: AP
Genauso die Männer: Für ein schickes Event brauchen sie schnell und nur für wenige Tage einen neuen Anzug. Danach wird der zurückgeschickt.
Die war schon so? Wenn die Händler den Kunden mit den Gebrauchsspuren konfrontieren, reden sich die Kunden häufig damit raus, dass sie die Kleidung bereits in diesem Zustand erhalten hätten.
Das Paket ist zwar da, aber es ist nichts drin? Manche Kunden geben an, dass zum Beispiel die Schmuckschatulle leer gewesen sei. Tatsächlich haben sie den zugehörigen Ring, die Kette oder die Ohrstecker einfach behalten. Dagegen können sich die Versender oft nicht wehren, denn ein Diebstahl könnte auch in der Produktion oder im Versand passiert sein.
Ein Kunde bestellt noch mal exakt dasselbe, wie vor einem Jahr? Auch da werden die Händler vorsichtig. Dieser Artikel könnte in der Retoure landen und soll möglicherweise kostenfrei durch einen neuen ersetzt werden.
Es ist WM und man hat die Kollegen zum Fußball-Gucken eingeladen. Vielleicht will der Kunde deshalb mit einem großen Fernseher protzen. Nach zwei Wochen sagt er einfach, das Gerät würde ihm nicht gefallen. Für die Händler ist das ein großes Problem, weil sie gebrauchte elektronische Geräte nicht mehr für den gleichen Preis verkaufen können. Quelle: dpa
Das passiert auch bei kleineren Elektronik-Geräten. Eltern „leihen“ sich zum Beispiel einen Camcorder für die Geburtstagsparty der Kinder. Quelle: REUTERS

Er hatte zuvor vergeblich versucht, eine Tiefpreisgarantie durchzusetzen, mit der die Firma aus Rottweil die Matratzen beworben hatte. Das Unternehmen wollte ihm die 30-Euro-Preisdifferenz zum billigeren Konkurrenten aber nicht auszahlen. Daraufhin widerrief der Mann fristgerecht. Die Firma sah in der Begründung des Mannes aber einen Missbrauch des Widerrufsrechtes und wollte den Kaufpreis nicht zurückerstatten. Der Kunde zog vor Gericht und bekam nun auch vor dem BGH Recht. Der Kläger habe zwar Preise verglichen und wollte zunächst nachverhandeln, so der 8. Zivilsenat. Das spiele für den späteren Widerruf aber keine Rolle.

Das Unternehmen war schon in den beiden Vorinstanzen unterlegen und hatte vor dem BGH Revision eingelegt. Rechtsanwalt Felix Buchmann, der die Firma in den Vorinstanzen vertreten hatte, nannte das Vorgehen des Kunden „eine Verhöhnung des Händlers“.

Richterin Milger sagte hingegen, dass der Gesetzgeber den Verbrauchern aus gutem Grund mit diesem „effektiven und einfachen Recht“ auf Widerruf die unproblematische Loslösung von solchen Verträgen ermögliche. „Nur weil das so ist, ist ja auch die Hemmschwelle für solche Bestellungen niedrig“, erläuterte sie. Der Kunde könne also gefahrlos bestellen - und das wiederum erhöhe die Marktchancen der Online-Händler.

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