Bis zum Gerichtsentscheid Uber kann weitermachen

Per Unterlassungsverfügung wollte die Hamburger Verkehrsbehörde den Fahrdienst Uber ausbremsen – doch das Unternehmen wehrt sich. Per Eilantrag wurde die Entscheidung außer Kraft gesetzt.

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Die App „Uber“ in Aktion: Das klassische Taxigewerbe in Europa läuft seit langem Sturm gegen die rasant wachsende Internet-Konkurrenz. Quelle: Reuters

Düsseldorf Der Fahrdienst Uber kann vorerst weitermachen - trotz einer Unterlassungsverfügung der Hamburger Verkehrsbehörde. Gegen diese ging das Unternehmen vor, ein entsprechender Eilantrag sei am Freitag beim Hamburger Oberverwaltungsgericht eingegangen, sagte ein Sprecher. Bis zu einer Entscheidung könne es wegen der umfangreichen Akten Wochen dauern. Es sei mit den Behörden mündlich verabredet, bis zu einer Entscheidung des Gerichts die Unterlassungsverfügung nicht zu vollziehen. Der Fahrdienst wird also geduldet, ihm droht aber weiterhin das Aus.

Anders als traditionelle Taxiunternehmen betreibt Uber keinen Fuhrpark, sondern vermittelt Fahrten per Smartphone, die Uber-Fahrer arbeiten auf eigene Rechnung. Dazu sei aber eine Genehmigung zur Personenbeförderung nötig, die die Uber-Fahrer meist nicht besäßen, hatte eine Sprecherin der Stadt Hamburg gesagt.

Das Unternehmen argumentiert, dass die Fahrer keinen Personenbeförderungsschein benötigten, da sie keine professionellen Fahrer seien sondern lediglich Privatpersonen, die über die Uber-Plattform ihre Fahrdienste anbieten. Uber fordere Hamburg auf, seine Vorschriften an die Smartphone-Ära anzupassen.

Das klassische Taxigewerbe in Europa läuft seit langem Sturm gegen die rasant wachsende Internet-Konkurrenz. Uber zählt zu den am heißesten begehrten Firmen im Silicon Valley. Finanzprofis bewerten die Firma mittlerweile mit 18 Milliarden Dollar, zu den Geldgebern gehören bekannte Unternehmen wie Google oder Goldman Sachs.

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