Bundeskartellamt attackiert Molkereien Wie der Milch-Markt sich abschottet

Starre Verträge und Marktabschottung: Kartellamtspräsident Andreas Mundt geht mit Deutschlands Milchwirtschaft hart ins Gericht. Vor allem Molkerei-Newcomer hätten es schwer. Doch die Branche sieht das anders.

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Kühe auf der Weide Quelle: dpa

Das Wehklagen der Bauern und Molkereien über zu niedrige Milchpreise zeigt Wirkung: Das Bundeskartellamt übt Kritik an den Strukturen der deutschen Milchwirtschaft. Hierfür hatte die Bonner Behörde in den vergangenen Monaten 89 private und genossenschaftliche Molkereien zu ihren Lieferbedingungen befragt. Sie verarbeiten zusammen etwa 98 Prozent der in Deutschland produzierten Milch. Das Kartellamt kommt in einem am Montag veröffentlichten Papier zu folgender Schlussfolgerung: Zu starre Verträge zwischen Molkereien und Landwirten blockieren den Wettbewerbsmechanismus. Das gehe vor allem zu Lasten der Bauern.

Konkret bedeutet das: Die üblichen langjährigen Verträge zwischen Milchbauern und Molkereien und die darin enthaltenen Ausschließlichkeitsklauseln könnten zu einer Abschottung des Marktes führen, kritisierte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. „Es gibt so gut wie keine Wechsel der Molkerei. Das ist problematisch für die Landwirte und behindert mögliche Newcomer auf der Molkereiseite oder Molkereien, die ihre Tätigkeit ausdehnen wollen“, teilte Mundt mit.

Der Hintergrund: In der Milchwirtschaft gelten spezielle Bedingungen, die zum Teil dem Charakter der leicht verderblichen Milch als Lebensmittel geschuldet sind. Die Bauern müssen normalerweise die gesamte Milchmenge einer Vertragsmolkerei anbieten, im Gegenzug ist die Molkerei verpflichtet, alles abzunehmen. Der endgültige Preis wird meist erst im Nachhinein ermittelt, wenn feststeht, wie der Milchmarkt sich entwickelt. Das gilt besonders für Genossenschaften wie das Deutsche Milchkontor (DMK) in Norddeutschland: Weil der gesamte Gewinn an die Genossen, also die Bauern fließt, ist erst mit dem Jahresabschluss klar, wie viel Geld zusätzlich zu den ersten Zahlungen an die Landwirte fließt.

Das Bundeskartellamt stört sich an mehreren Regelungen: So laufen die Verträge oft über 24 Monate. Nach Einschätzung der Bonner Beamten zeigen Beispiele etwa in den Niederlanden, dass auch drei Monate für die Planung der Molkereien ausreichen. Lange Vertragslaufzeiten verhinderten, dass die Landwirte die Abnehmer wechselten. Außerdem könnten so neue Molkereien kaum in Deutschland Fuß fassen.

Während es etwa in Bayern recht viele Molkereien gibt, ist in Teilen Norddeutschlands gar keine Alternative in der Region verfügbar. In einer Befragung unter 89 Molkereien hat das Amt ermittelt, dass kaum Landwirte ihre Molkerei wechseln. Schließlich sei der Anreiz gering: Es sei heute kaum abschätzbar, welche Molkerei in Zukunft – nach der Kündigungsfrist bei der alten Molkerei – mehr zahle.

Daher regen die Wettbewerbshüter an, dass Festpreise im Vorfeld vereinbart werden sollen. Damit könnten sowohl Bauern, als auch Molkereien besser die Menge regulieren. Auf diese Weise soll der Marktmechanismus gestärkt und Milchkrisen, die in der Vergangenheit durch Überangebote entstanden sind, verhindert werden.

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