Bundesnetzagentur Dumping-Preise bei Werbebriefen untersagt

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post untersagt, das Produkt „Impulspost“ weiterhin anzubieten. Zudem wurden die Preise dafür für unwirksam erklärt. Die Post will rechtlich gegen die Verfügung der Behörde angehen.

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Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post untersagt, Werbebriefe zu Dumping-Preisen anzubieten. Quelle: dpa

Bonn Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post untersagt, Unternehmen Werbebriefe für Neukunden zu Dumping-Preisen anzubieten. Die Post behindere mit ihrem nicht kostendeckenden Angebot „Impulspost“ die Chancen anderer Anbieter auf dem ohnehin wettbewerbsschwachen Briefmarkt, kritisierte die Bonner Aufsichtsbehörde am Dienstag.

Bei einem Verstoß gegen das Verbot droht dem Bonner Konzern ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Die Post kündigte rechtliche Schritte gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde an.

Bei dem seit Monaten schwelenden Streit zwischen der Wettbewerbsbehörde und dem ehemaligen Staatskonzern geht es um ein Angebot, mit dem die Post Werbetreibenden die Möglichkeit geben wollte, Neukunden zu erheblich niedrigeren Preisen anzuschreiben als Bestandskunden. Mit 14 bis 24 Cent sollten die Entgelte für die „Impulspost“ zum Teil mehr als die Hälfte unter den Preisen für „normale“ Werbebriefe liegen.

Die Wettbewerbsbehörde hatte bereits im Juni bemängelt, dass diese Preise nicht kostendeckend seien und hatte die Post aufgefordert, dies zu ändern. Offenbar ohne Erfolg. Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Peter Franke, betonte am Dienstag: „Die Post ist unserer Aufforderung nicht nachgekommen, das Produkt so anzupassen, dass die Wettbewerbschancen anderer Anbieter nicht beeinträchtigt werden. Daher müssen wir das Produkt nun untersagen.“

Das Unternehmen widersprach allerdings der Einschätzung der Aufsichtsbehörde entschieden. Ein Sprecher betonte, aus Sicht der Post könne von einer Kostenunterdeckung keine Rede sein. Außerdem bemängelte der Bonner Konzern, dass die Wettbewerbsbehörde keine korrekte Betrachtung des relevanten Marktes vorgenommen habe. Die Post werde deshalb gegen die Verfügung rechtliche Schritte einleiten.

Die „Impulspost“ wurde laut Bundesnetzagentur von der Post bislang nur mit einem ausgewählten Kundenkreis getestet. Um die Untersagung überwachen zu können, forderte die Behörde das Unternehmen auf, ihr bis Anfang August die Kunden und den Umfang weiterer geplanter Aussendungen mitzuteilen.

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