Bundesnetzagentur Paketdienste bremsen Schlichtungsverfahren aus

Kommt ein Paket nicht an oder geht verloren, können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden. Doch nur wenige Dienstleister lassen sich auf ein Schlichtungsverfahren ein.

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Viele Postdienstleister weigerten sich, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Quelle: dpa

Bonn Kunden von Paketdiensten rufen bei Streitigkeiten um beschädigte oder verloren gegangene Pakete verstärkt die Bundesnetzagentur zu Hilfe. Im vergangenen Jahr seien 1001 Anträge auf Schlichtung eingegangen, mehr als vier Mal so viele wie 2016, teilte die Bundesnetzagentur am Donnerstag mit. Viele Postdienstleister weigerten sich aber, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. „Das ist für die Verbraucher ein herber Rückschlag“, kritisierte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Die meisten der großen Paketdienste schließen laut Netzagentur durch eine neue Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren aus. Die beabsichtigte Verbesserung der Verbraucherrechte sei damit „faktisch ins Gegenteil verkehrt“ worden. Homann sprach sich für Neuregelungen aus, damit „Postdienstleister sich in der Sache mit dem Schlichtungsantrag befassen müssen“.

Diese außergerichtlichen Verfahren waren 2016 durch das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz geschaffen worden. Die Schlichtungsstelle Post ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Im vorigen Jahr habe sie in 191 Fällen eine gütliche Einigung erzielt. 414 Mal habe der jeweilige Postdienstleister eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren abgelehnt. Eine Sprecherin der Netzagentur sagte, bei den unzufriedenen Paketkunden gebe es eine hohe Dunkelziffer: „Bei uns kommt nur die Spitze des Eisbergs an.“

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