Deutsche Post Dem Gelben Riesen winken 377 Millionen Euro Rückzahlung

Die EU-Kommission erhält im Beihilfestreit mit der Deutschen Post zum zweiten Mal eine schallende Ohrfeige des Europäischen Gerichts. Warum der Gelbe Riese wohl Rückzahlungen aus der Bundeskasse erwarten darf.

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Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, Frank Appel Quelle: dpa

Die Deutsche Post kann sich voraussichtlich über eine Rückzahlungen von 377 Millionen Euro aus der Bundeskasse freuen. Das entschied das Europäische Gericht am Vormittag, das damit einen Bescheid der Europäischen Kommission für unrechtmäßig erklärte. Gegen das Urteil der Richter kann Brüssel allerdings beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch Rechtsmittel einlegen.

Der heutigen Entscheidung ging ein jahrelanger und komplizierter Rechtsstreit voraus, in dem die EU-Kommission schon einmal eine empfindliche Ohrfeige der Richter einstecken musste.

2002 hatte Brüssel die Deutsche Post aufgefordert, 572 Millionen Euro angeblich unerlaubter Bundes-Beihilfen zurückzuzahlen – plus 335 Millionen Euro an Zinsen. Der Gelbe Riese habe zwischen 1994 und 1998 unerlaubterweise sein Paketgeschäft, das im Wettbewerb mit Privatunternehmen stand, über sein staatlich gestütztes Briefgeschäft quersubventioniert. Ins Rollen gebracht hatte das Beihilfeverfahren der amerikanische Post-Konkurrent UPS, der sich benachteiligt sah.

Die Säulen der Deutschen Post

2008 erklärten die Luxemburger Richter jedoch, die EU-Kommission habe den Sachverhalt unzureichend geprüft. Die knapp eine Milliarde Euro, die der Dax-Konzern auf Geheiß aus Brüssel zwischenzeitlich an den Bund überwiesen hatte, erhielt die Deutsche Post daher zurück.

Ein Jahr zuvor aber hatte die EU-Kommission ihr Beihilfeverfahren gegen die Post ausgeweitet. Im Schwerpunkt ging es nun zusätzlich um die staatliche Entschädigung, die der Post bei der Privatisierung für die Übernahme der Beamtenversorgung gewährt wurde. Die Bundesregierung habe der Deutschen Post zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro zu viel an Hilfestellung gezahlt, behauptete Brüssel und forderte 2012 eine entsprechende Rückzahlung. Die Post überwies daraufhin 298 Millionen Euro an den Bund und weitere Gelder zur Vorsorge auf ein Treuhandkonto, so dass bis heute 377 Millionen Euro an Abflüssen zusammenkamen.

Was die Post mit ihrer Strategie 2020 erreichen will

Gleichzeitig aber klagte der Dax-Konzern gegen den Bescheid der EU-Kommission. Auch Frankreich habe seiner nationalen Post solche Beihilfen gewährt, monierte Vorstandschef Frank Appel, sei aber von der Kommission unbehelligt geblieben. Wie dieses Verfahren vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz ausgehen wird, ist nicht entschieden. Das Urteil steht noch aus, zudem kann die unterlegene Partei Rechtsmittel einlegen.

Eine klare Indikation aber dürfte das heutige Urteil geben, bei dem die Bundesregierung in gleicher Sache gegen die EU-Kommission verhandelte. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, urteilten die Luxemburger Richter, dass der Deutschen Post durch die Pensions-Entschädigung ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten entstanden sei. Die Einstufung der Gelder als unerlaubte Beihilfen durch die Brüsseler Behörde sei damit nicht rechtens.

Die Deutsche Post geht davon aus, auch mit der eigenen Klage gegen die Kommission zu gewinnen. „Wir sind zuversichtlich, dass es gelingt, das Geld zurückzubekommen“, sagte ein Sprecher.

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