Die Seite von Theo Albrecht wollte sich aktuell nicht zu dem Verfahren äußern. In dem Handelsblatt-Interview hatte Theo sich jedoch sehr zuversichtlich gezeigt. „Mein Vertrauen in die Gerichtsbarkeit ist ungebrochen“, hatte er damals gesagt. „Es geht hier um die Zukunft des Unternehmens.“
Babette hatte geltend gemacht, dass ihr Mann aus gesundheitlichen Gründen nicht geschäftsfähig war, als er die Entscheidung über die Satzungsänderung traf. Theo Albrecht bestreitet das vehement. Aus dem Gericht vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass Berthold schwer alkoholkrank war.
Das Gericht hatte darüber jedoch inhaltlich gar nicht entschieden. Es hatte die Satzungsänderung aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Nach Ansicht der Richter war die Vertretungsregelung für ein anderes erkranktes Mitglied des Stiftungsvorstands damals nicht korrekt eingehalten worden. Dies soll nun das Oberverwaltungsgericht auf Antrag der Stiftungsaufsicht überprüfen.
In dem zweiten verhandelten Verfahren wollen die Erben von Berthold Einsicht in die aktuelle Satzung der Markus-Stiftung erzwingen. In dieser Stiftung liegt mit 61 Prozent der Hauptteil des Vermögens von Aldi-Nord. Die Erben von Berthold können als sogenannte Destinatäre Ausschüttungen aus der Stiftung erhalten. In der ersten Instanz hatten sie noch verloren. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Akten enthielten schützenswerte Inhalte.
Doch trotz aller Streitpunkte zeigte sich zuletzt zumindest in der Zusammenarbeit der Stiftungen wieder etwas Entspannung. So haben alle drei Stiftungen gemeinsam entschieden, dass Aldi Nord 5,2 Milliarden Euro in die Modernisierung des europäischen Filialnetzes investieren darf. Zuvor hatte es Irritationen gegeben, weil die Markus- und die Lukas-Stiftung bereits zugestimmt hatten, die Jakobus-Stiftung jedoch noch nicht. Nun kann ab Herbst der Umbau beginnen.