Drogeriemarkt-Streit Dm verliert vor Gericht gegen Alnatura

Die Gründer von dm und Alnatura sind verschwägert, streiten aber in mehreren Prozessen vor Gericht. Nun hat die Drogeriekette eine Niederlage erlitten: Sie darf Alnatura keine Vorschriften bei Vertriebspartnern machen.

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Dm darf weiterhin keinen Einfluss nehmen bei der Frage, über welche Handelspartner Alnatura seine Bio-Produkte vertreibt. Quelle: dpa

Darmstadt Im Vertriebsstreit zwischen den Handelsunternehmen dm und Alnatura hat das Darmstädter Landgericht am Freitag die Klage der Drogeriekette abgewiesen. Sie darf weiterhin keinen Einfluss nehmen bei der Frage, über welche Handelspartner Alnatura seine Bio-Produkte vertreibt.

Außerdem muss dm nach dem noch nicht rechtkräftigen Urteil 2,345 Millionen Euro samt Zinsen an Alnatura für einseitig gekürzte Rechnungen nachzahlen, entschied der Vorsitzende Richter Werner Schäfer.

In dem Zivilprozess war es um einen Kooperationsvertrag aus den 1980er-Jahren gegangen, an den Alnatura sich nicht mehr gebunden fühlt. Die Drogeriekette dm hat zuletzt zahlreiche Alnatura-Produkte aus dem Angebot genommen und eine eigene Bio-Linie eingeführt. Andererseits wollte man dem früheren Partner untersagen, sich neue Partner wie Edeka oder Müller zu suchen.

Am Oberlandesgericht in Frankfurt stehen sich die verschwägerten Firmenchefs in einem zweiten Prozess gegenüber, da dm-Gründer Götz Werner von Alnatura-Gründer Götz Rehn die Markenrechte an Alnatura verlangt. Verhandelt werden soll aber erst im Februar 2017.

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