Die E-Zigarette ist in aller Munde: Der dampfende Glimmstängel mit wenig bis keinem Nikotin- und Tabakinhalt ist umstritten, aber beliebt. Ob sie schädlich ist oder nicht wird immer wieder diskutiert. In der Schweiz stellte sich vor Gericht jetzt eine ganz andere Frage: Gilt für die E-Zigarette die Tabaksteuer?
Die Antwort: Wer E-Zigaretten raucht verdampft in der Schweiz auch Steuergelder. Da die E-Version der handelsüblichen Zigarette ein „Ersatzprodukt“ für den Glimmstängel ist und „wie Tabak verwendet“ wird, gilt für sie laut Schweizer Bundesverwaltungsgericht die gleiche Versteuerung wie für Tabakprodukte.
Das Schweizer Import-Unternehmen Zirel AG aus Utzendorf bei Bern hatte geklagt, nachdem die Zollkreisdirektion Schaffhausen 2010 für zwei importierte Kartuschen-Lieferungen einer deutschen E-Zigarette Tabaksteuern forderte. Außerdem verlangte die Behörde Gebühren für den sogenannten Fonds zur Mitfinanzierung des Inlandtabaks (SOTA) und Abgaben in den Tabak-Präventionsfonds, dessen Gelder für Vorbeugungsmaßnahmen zum Tabakkonsum und zum Raucher-Ausstieg verwendet werden.
Chance auf steuerfreien Dampf
„SuperSmoker“ heißt die elektronische Zigarette aus Deutschland, die die Zirel AG importiert. Sie ähnelt einer echten Zigarette und funktioniert mit einer aromatisierten Flüssigkeit, die gänzlich ohne Nikotin und auch Tabak auskommt. Trotzdem verlangt die Schweiz darauf die Tabaksteuer.
Die Zirel AG musste insgesamt 42.000 Schweizer Franken (rund 34.700 Euro) bezahlen und beschwerte sich daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde jetzt aber in Teilen ab. Zwar müsse das Importunternehmen weder SOTA- noch Präventionsbeitrage zahlen, aber die Tabaksteuer sei rechtens.
Grund dafür: Es spiele keine Rolle, ob das Produkt Tabak enthalte oder nicht – wenn es für Raucher ein Ersatzprodukt für den Tabakkonsum darstellt, ist die Steuer zu zahlen. Die anderen Beiträge entfallen aber dank des fehlenden Nikotins. Solche Zahlungen sollen auch weiterhin nur Hersteller und Importeure von echten Zigaretten leisten müssen.
Mit diesem Urteil ist allerdings noch nicht gesichert, dass Schweizer, die dem Qualm abschwören und dem Dampf zusprechen, in Zukunft weiterhin Tabaksteuern leisten müssen, denn die Entscheidung kann noch dem Schweizer Bundesgericht vorgetragen werden. Außerdem hat die E-Zigarette weitere Freunde im Alpenstaat: Ständerat und Nationalrat haben unter Leitung des Schweizer Politikers Roberto Zanetti den Bundesrat damit beauftragt, das Tabaksteuergesetz zugunsten der dampfenden Zigarette zu ändern.