_

E-Zigarette: Einmal E-Tabaksteuer, bitte!

von Katja Köllen

In der Schweiz muss ein Importeur auf E-Zigaretten Tabaksteuern zahlen. Grund: Das Produkt gilt als Ersatzprodukt für echte Zigaretten.

In der Schweiz wird derzeit über die Tabaksteuer für E-Zigaretten diskutiert. Derzeit zahlen Schweizer E-Zigaretten-Raucher die Abgabe für den falschen Glimmstängel. Quelle: dapd
In der Schweiz wird derzeit über die Tabaksteuer für E-Zigaretten diskutiert. Derzeit zahlen Schweizer E-Zigaretten-Raucher die Abgabe für den falschen Glimmstängel. Quelle: dapd

Anzeige

Die E-Zigarette ist in aller Munde: Der dampfende Glimmstängel mit wenig bis keinem Nikotin- und Tabakinhalt ist umstritten, aber beliebt. Ob sie schädlich ist oder nicht wird immer wieder diskutiert. In der Schweiz stellte sich vor Gericht jetzt eine ganz andere Frage: Gilt für die E-Zigarette die Tabaksteuer?

Die Antwort: Wer E-Zigaretten raucht verdampft in der Schweiz auch Steuergelder. Da die E-Version der handelsüblichen Zigarette ein „Ersatzprodukt“ für den Glimmstängel ist und „wie Tabak verwendet“ wird, gilt für sie laut Schweizer Bundesverwaltungsgericht die gleiche Versteuerung wie für Tabakprodukte.

Das Schweizer Import-Unternehmen Zirel AG aus Utzendorf bei Bern hatte geklagt, nachdem die Zollkreisdirektion Schaffhausen 2010 für zwei importierte Kartuschen-Lieferungen einer deutschen E-Zigarette Tabaksteuern forderte. Außerdem verlangte die Behörde Gebühren für den sogenannten Fonds zur Mitfinanzierung des Inlandtabaks (SOTA) und Abgaben in den Tabak-Präventionsfonds, dessen Gelder für Vorbeugungsmaßnahmen zum Tabakkonsum und zum Raucher-Ausstieg verwendet werden.

Chance auf steuerfreien Dampf

„SuperSmoker“ heißt die elektronische Zigarette aus Deutschland, die die Zirel AG importiert. Sie ähnelt einer echten Zigarette und funktioniert mit einer aromatisierten Flüssigkeit, die gänzlich ohne Nikotin und auch Tabak auskommt. Trotzdem verlangt die Schweiz darauf die Tabaksteuer.

Die Zirel AG musste insgesamt 42.000 Schweizer Franken (rund 34.700 Euro) bezahlen und beschwerte sich daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde jetzt aber in Teilen ab. Zwar müsse das Importunternehmen weder SOTA- noch Präventionsbeitrage zahlen, aber die Tabaksteuer sei rechtens.

Im vergangenen Jahr haben die Deutschen sechs Prozent weniger Zigaretten gekauft als 2011. Das ist der niedrigste Wert seit der Wiedervereinigung. Der Absatz von Zigarren und Zigarillos sank sogar um zehn Prozent. Zudem wurde 0,4 Prozent weniger Feinschnitt versteuert. Den Deutschen vergeht unter dem Druck der Steuern für Tabakprodukte zunehmend die Lust am blauen Dunst. 2011 wanderten bei einer 5-Euro-Schachtel schon 3,68 Euro in die Staatskasse. Die strengen Werbeverbote haben auch ihren Preis für den Fiskus: Die Einnahmen aus der Tabaksteuer fielen 2012 um fast zwei Prozent auf 14,13 Milliarden Euro. Auf die Tabakindustrie kommen weitere Probleme zu. Die EU-Kommission plant eine Verschärfung der Tabakrichtlinie. Brüssel fordert die Einführung von Schockbildern und den Verbot von Menthol als Zusatzstoff.

Bild: dapd

Grund dafür: Es spiele keine Rolle, ob das Produkt Tabak enthalte oder nicht – wenn es für Raucher ein Ersatzprodukt für den Tabakkonsum darstellt, ist die Steuer zu zahlen. Die anderen Beiträge entfallen aber dank des fehlenden Nikotins. Solche Zahlungen sollen auch weiterhin nur Hersteller und Importeure von echten Zigaretten leisten müssen.

Weitere Links

Mit diesem Urteil ist allerdings noch nicht gesichert, dass Schweizer, die dem Qualm abschwören und dem Dampf zusprechen, in Zukunft weiterhin Tabaksteuern leisten müssen, denn die Entscheidung kann noch dem Schweizer Bundesgericht vorgetragen werden. Außerdem hat die E-Zigarette weitere Freunde im Alpenstaat: Ständerat und Nationalrat haben unter Leitung des Schweizer Politikers Roberto Zanetti den Bundesrat damit beauftragt, das Tabaksteuergesetz zugunsten der dampfenden Zigarette zu ändern.

3 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 22.03.2012, 15:52 Uhrklausenmann

    @andybee: Vielen Dank für den fundierten Beitrag - ich sehe das als Ex-Raucher und mittlerweile 'Dampfer' kein bisschen anders. Da wird haltlos die E-Zigarette dämonisiert, und leider wird das Thema seitens der Medien auch oftmals grottenschlecht recherchiert. Klar, dass dann Begriffe wie 'Frostschutzmittel' etc. fallen, um bloß möglichst viele Raucher bei den wesentlich gesundheitsschädlicheren, aber dafür Steuern abwerfenden Zigaretten zu halten. "Die Steuersätze für die einzelnen Erzeugnisse betragen für: a. Zigaretten

    8,27 Cent/Stück und 24,66 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens den Betrag, der sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 Tabaksteuergesetz ergibt" (Quelle: hausarbeiten.de/faecher/vorschau/189413.html) Wenn man sich anhand dieser Zahlen überlegt, wieviele herkömmliche Zigaretten noch vor drei vier Jahren über den Ladentisch gingen, und was ein Umstieg von derzeit ca. 2Mio Raucher auf die E-Zigarette für den Staat als Steuerausfall bedeutet, ist es mehr als verständlich, dass irgendwelche PR-Agenturen darauf angesetzt werden, diese Innovation als Teufelszeug darzustellen.

  • 08.02.2012, 12:36 UhrAndyBee

    Hier zeigt sich die wahre Intention des Vorgehens gegen dieses "neue" Alternativprodukt zur Tabakzigarette! Auch hierzulande möchte man die Steuermilliarden erhalten sowie die Tabakindustrie protektieren. Und wenn das unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes nicht gelingt, weil man keine handfesten Schädigungspotentiale nachweisen kann, wird propagandistisch vorgegangen (bspw. nennt man es Frostschutzmittel anstelle von Trägerstoff in Medizinprodukten und Lebensmitteln etc.). Notfalls kann man ja wenigstens noch die Apotheken mit einem Monopol auf die Dampferzeuger und Liquids beschenken. Was dieses Vorgehen für den ehemaligen Raucher bedeutet, dem seine zigtausendfach weniger schädliche Alternative zum Rauchen verboten wird, interessiert dabei nicht. Dieser wird im Zuge der Kampagne kriminalisiert, als asozial etikettiert sowie dumm und unmündig genannt. Dieses Vorgehen ist eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates unwürdig und für mich als Bürger unerträglich.

  • 28.01.2012, 23:43 UhrHaager

    Feines Urteil, wenn es denn bitte konsequent angewendet wird?! Also auch die Nikotinpflaster, -Kaugummis und -Inhaler endlich besteuern sowie - weil es ja auch für Nikotinfreie "Ersatzprodukte" gilt - für normale Kaugummis, Lutscher, Strohalme, Zahnstocher usw. einfordern, die von (ex)Rauchern im Sinne einer alternative verwendet werden. Ein hoch auf die Schweiz!

Alle Kommentare lesen
weitere Fotostrecken

Blogs

Was die Bahn bewegte: Rückblick auf die Wochen 19+20
Was die Bahn bewegte: Rückblick auf die Wochen 19+20

Die zwei zurückliegenden Wochen haben gezeigt: Billigstrategien im Fernverkehr gehen auf. Auf der Straße feiert...

    Folgen Sie uns im Social Web

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 18.05.2013

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche

WirtschaftsWoche Shop

Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.