Edeka Konzern greift OLG-Veto gegen Supermarkt-Fusion juristisch an

Der Edeka-Konzern geht gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vor, mit der dieses der Ministererlaubnis für die Fusion mit der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann einstweilig einen Riegel vorgeschoben hatte.

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Edeka-Filiale in Mülheim (Nordrhein-Westfalen). Quelle: dpa

Edeka habe Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, sagte ein Edeka-Sprecher am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht des "Handelsblatt". Edeka legt damit Beschwerde dagegen ein, dass die Düsseldorfer Richter keine Rechtsmittel gegen ihren Beschluss zugelassen hatten. Auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte angekündigt, gegen die Entscheidung des OLG vorgehen zu wollen. "Natürlich werden wir Rechtsmittel einlegen müssen, das versteht sich von selbst", hatte er gesagt.

Der SPD-Chef hatte mit einer Ministererlaubnis die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Branchenführer Edeka gestattet. Damit hatte er ein Verbot durch das Bundeskartellamt aufgehoben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Sondererlaubnis in einer Eilentscheidung am 12. Juli indes für rechtswidrig erklärt und sie zunächst außer Kraft gesetzt. Das Gericht hatte seine Bedenken in einem weiteren Beschluss vom 20. Juli bekräftigt. Das endgültige Urteil steht aber noch aus. Gabriel habe "über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten (..) die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe", hieß es in der Eilentscheidung. Der Minister hatte die Kritik entschieden zurückgewiesen.

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Mit Zustellung der Nichtzulassungsbeschwerde Edekas prüft der BGH nun voraussichtlich, ob die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht aus zutreffenden Gründen erfolge. Andernfalls kann der BGH die Rechtsbeschwerde zulassen und die Eilentscheidung des Senats überprüfen.
Ungeachtet des juristischen Tauziehens sind die Gewerkschaft Verdi und Edeka bei der Umsetzung von Vorgaben der umstrittenen Ministererlaubnis einen Schritt vorangekommen. Beide Seiten hätten für die Beschäftigten in Bayern eine Einigung erzielt, teilte Verdi mit. Diese schließt unter anderem betriebsbedingte Kündigungen über fünf Jahre aus. Die Übereinkunft wird aber nur gültig, wenn die Sondererlaubnis von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die Fusion Bestand hat.

Verdi und Edeka versuchen, die von Gabriel gestellten Bedingungen trotz des Gerichtsentscheids zu erfüllen. In Berlin und Brandenburg hatten sie sich bereits auf eine Umsetzung verständigt. Am Freitag soll nun eine weitere Verhandlungsrunde in Nordrhein-Westfalen folgen, dem letzten noch ausstehenden Bezirk. Gabriel will mit seiner Sondererlaubnis unter anderem durchsetzen, dass Edeka mit den Arbeitnehmern rechtssichere Tarifverträge vereinbart, die über fünf Jahre betriebsbedingte Kündigungen ausschließen.

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