Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird die umstrittene Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch den Handelsriesen Edeka per Ministererlaubnis mit Auflagen billigen. Das erfuhren die Deutsche Presse-Agentur und das „Handelsblatt“ am Dienstag aus Regierungs- sowie Branchenkreisen.
Gabriel widersetzt sich damit der Einschätzung von Kartellamt und Monopolkommission. Gabriel muss aber neben den Auswirkungen auf den Wettbewerb bei einer Ministererlaubnis auch die Einflüsse auf das Gemeinwohl sowie gesamtwirtschaftliche Gründe berücksichtigen.
Laut „Handelsblatt“ wird Gabriel die Sondergenehmigung noch im Januar mit Auflagen genehmigen. In Branchenkreisen werde erwartet, dass diese Bedingungen hart ausfallen. Das Wirtschaftsministerium äußerte sich zunächst nicht. Es kündigte noch für Dienstag (14.00 Uhr) ein „Pressestatement Gabriels zum Verfahren Kaiser's Tengelmann/Edeka“ an.
Endspurt im Streit um Kaiser's Tengelmann
Die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann schreibt seit Jahren rote Zahlen. Insgesamt sollen sich die Verluste seit der Jahrtausendwende auf mehr als 500 Millionen Euro summieren. Der Eigentümer, die Unternehmerfamilie Haub, will deshalb einen Schlussstrich ziehen und die rund 450 Geschäfte an Deutschlands größten Lebensmittelhändler Edeka verkaufen.
Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der Supermarktketten untersagt. Die Wettbewerbsbehörde befürchtet durch die Fusion Preiserhöhungen und weniger Wettbewerb. Schließlich ist der Lebensmittelhandel in Deutschland schon heute hochkonzentriert. Nur vier Ketten - Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe mit dem Discounter Lidl sowie Aldi - teilen sich 85 Prozent des Marktes. Und unter den „großen Vier“ ist Edeka mit weitem Abstand die Nummer eins.
Nein. Denn die Supermarktketten haben Antrag auf eine Ministererlaubnis gestellt, um das Veto des Kartellamtes auszuhebeln. Laut Gesetz kann der Bundeswirtschaftsminister eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile des Zusammenschlusses schwerer wiegen als die Wettbewerbsbeeinträchtigungen.
In erster Linie locken die Handelsketten mit Arbeitsplatzgarantien. Nur die Gesamtübernahme durch Edeka sichere den Erhalt der 16.000 Stellen bei Kaiser's Tengelmann, argumentieren sie. Eine Einzelabwicklung werde dagegen mindestens 8000 Jobs kosten. Denn für Problemfilialen werde sich dann wohl kein Kaufinteressent finden - ebenso wenig wie für die Konzernzentrale, die Fleischwerke oder die Logistik. Dem Antrag auf Ministererlaubnis zufolge schreiben fast 200 Kaiser's Tengelmann-Filialen rote Zahlen.
Es gibt Befürworter und Gegner einer Ausnahmegenehmigung. Die Monopolkommission hat sich in einem Sondergutachten strikt gegen eine Erlaubnis für den Zusammenschluss ausgesprochen. Nach ihrer Auffassung sind bei einer Fusion der Supermarktketten negative Auswirkungen auf den Wettbewerb sicher. Die in Aussicht gestellten Arbeitsplatzeffekte seien aber eher ungewiss. Auch bei der Gewerkschaft Verdi finden die Pläne bislang wenig Sympathie. Die bayerische Landesregierung und der Hamburger Senat plädieren dagegen für eine Ausnahmegenehmigung.
Nein. Falls das Bundeswirtschaftsministerium das Fusionsverbot bestätige, werde sofort mit der Zerschlagung von Kaiser's Tengelmann – also dem Verkauf in Teilpaketen – begonnen, signalisierten schon im September Unternehmenskreise. Bis Ende 2016 werde von Kaiser's Tengelmann dann nichts mehr da sein.
Ja. Die Schweizer Handelskette Migros, die Coop Kiel und der Discounter Norma haben bereits Interesse an einem Teil der Filialen signalisiert. Der Edeka-Erzrivale Rewe würde am liebsten sogar alle Geschäfte übernehmen. Allerdings dürfte in diesem Falle wohl auch der Kölner Handelsriese Probleme mit dem Kartellamt bekommen.
Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der rund 450 Läden durch Edeka Anfang April aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Um das Veto auszuhebeln, beantragten die Supermarktketten bei Gabriel eine Ministererlaubnis. Auch die Monopolkommission hatte Gabriel in einem Sondergutachten empfohlen, den Antrag abzulehnen. Gegen die Entscheidung des Ministers kann geklagt werden. Damit ist offen, ob die seit Monaten andauernde Hängepartie nun beendet ist.
Edeka hatte zuletzt argumentiert, die gesamtwirtschaftlichen Vorteile würden bei einer Übernahme von Kaiser's Tengelmann deutlich überwiegen. Nur mit der Komplettübernahme durch Edeka sei der Erhalt der mehr als 16.000 Arbeitsplätze bei der angeschlagenen Kette Tengelmann sicher. Edeka-Konkurrenten wie die Rewe-Gruppe hatten dies bezweifelt und warnten vor einer Sondererlaubnis für die umstrittene Fusion durch Gabriel.
Eine solche Sondererlaubnis ist möglich, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums deutlich schwerer wiegen als rein wettbewerbsrechtliche Kritikpunkte.
Nach Angaben der Bundesregierung gab es vor der geplanten Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka bislang 21 solche Fälle. Achtmal wurde dabei die Ministererlaubnis erteilt (teils mit Auflagen), sechsmal sagte ein Minister Nein, in sieben Fällen zogen die Unternehmen ihren Antrag zurück.