Edeka und Kaiser's Tengelmann Bundeskartellamt erwartet Schadensersatzforderungen

Der Streit um die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Konkurrenten Edeka bleibt ein Fall für die Gerichte: Das Bundeskartellamt rechnet mit Schadensersatzforderungen von Edeka und Tengelmann.

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Das Bundeskartellamt erwartet Schadensersatzforderungen. Quelle: dpa

Berlin/Mühlheim Das Bundeskartellamt erwartet Schadensersatz-Forderungen von Tengelmann und Edeka, wie der Chef der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, dem Berliner „Tagesspiegel“ (Montag) sagte. „Edeka und Tengelmann klagen nach wie vor gegen unsere Untersagungsverfügung“, erklärte Mundt. Ein solcher Schritt sei kein Einzelfall. Die Hörgeräte-Hersteller Phonak und Resound hatten das Amt nach einem Fusionsverbot beispielsweise auf eine Milliarde Euro Schadenersatz verklagt. Sie waren damit jedoch gescheitert.

Die Pläne von Tengelmann-Eigentümer Karl-Erivan Haub zum Verkauf der Kette an den Marktführer Edeka waren nicht nur auf den Widerstand des Bundeskartellamts gestoßen. Eine Ausnahmegenehmigung von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für den Zusammenschluss wurde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht auf Antrag von Edeka-Konkurrenten gestoppt.

Erst mühsame Verhandlungen zwischen Edeka und Rewe unter Vermittlung von Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder machten schließlich den Weg frei und sicherten 15.000 Kaiser's-Tengelmann-Beschäftigten langfristige Arbeitsplatzgarantien.

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