
Als „regelmäßige Kontrollen“ spielten die Einzelhandelskonzerne Netto und Kaufland die Razzien herunter – 450 Ermittlungsbeamte des Zolls haben in der vergangenen Woche Büros und Lagerhallen der Lebensmittelhändler durchsucht. Der Vorwurf: Die Unternehmen hätten mit illegalen Scheinwerkverträgen Tariflöhne erheblich unterschritten. Zudem seien möglicherweise Beiträge zu den Sozialversicherungen hinterzogen worden.
Recherchen des Handelsblatts belegen, dass die Durchsuchungen keineswegs Routine waren. Den Beweis für den Missbrauch von Werkverträgen könnte ein Computersystem liefern. Kaufland setzte das System „Pick-by-Voice“ ein, um seinen Mitarbeitern Arbeitsanweisungen zu geben – auch Werkvertraglern.
Genau darin sehen Experten einen Gesetzesverstoß. Werkvertragler müssen ihre Aufträge vom Subunternehmer erhalten und nicht direkt von dem Unternehmen, in dem sie eingesetzt werden. Denn dann würden sie gleich behandelt wie Festangestellte oder Leiharbeiter und hätten auch ein Anrecht auf den gleichen Lohn. In der Praxis jedoch verdienen Werkvertragler meist deutlich weniger als die Stammbelegschaft.
In den Kaufland-Logistikzentren Dortmund, Donnersdorf und Möckmühl arbeiten 2000 Menschen. Nur die Hälfte von ihnen ist fest angestellt, 950 Lagerarbeiter arbeiten für Subunternehmen. Zwei Drittel von ihnen packen die Paletten, ein Drittel fährt die Gabelstapler.
Kaufland zahlt den fest angestellten Lagerarbeitern mindestens den Tariflohn von 9,50 Euro bis 10 Euro im Westen. Werkvertragler bekommen nur 8,50 Euro pro Stunde.
Grund für den Unterschied sei der starke Wettbewerb im Logistikbereich, erklärt eine Kaufland-Sprecherin. Bei Rivalen sieht es nicht besser aus: Der Mindestlohn von Discounter Netto liegt mit 7,50 Euro sogar noch niedriger.
Gehen Jobs an Subunternehmer, erfahren Betriebsräte nichts
Für Netto und Kaufland hat der Einsatz der Subunternehmen weitere Vorzüge: Anders als beim Einsatz von Leiharbeitern müssen sie ihre Betriebsräte nicht informieren, wenn Jobs an Subunternehmer ausgelagert werden sollen. Verboten ist das Vorgehen grundsätzlich nicht. Illegal wird es erst, wenn Werkvertragler wie Festangestellte oder Leiharbeiter eingesetzt werden und etwa Anweisungen vom Stammpersonal bekommen.
Genau dafür mehren sich die Zeichen bei Kaufland und Netto. Kaufland bestätigte, in seinen Logistikzentren das Computersystem „Pick-by-Voice“ einzusetzen. Hierbei schicken die Supermärkte Warenbestellungen an einen Kaufland-Zentralrechner. Der sortiert sie nach Warengruppen und übersetzt sie in konkrete Anweisungen für die Lagerarbeiter. Eine Computerstimme sagt den Packern über Kopfhörer, zu welchem Regal sie gehen müssen und was sie in welcher Menge packen sollen – ähnlich wie ein Navigationssystem im Auto.
Auch die Beschäftigten der Subunternehmen bekommen via Kaufland-Computersystem ihre Anweisungen. „Eigentlich müsste ein Kaufland-Mitarbeiter dem Chef eines Werkvertragsunternehmens die Arbeitsanweisungen erteilen, damit der sie an die Lagerarbeiter weitergibt“, räumt eine Unternehmenssprecherin ein. „Doch in der Praxis erledigt das der Computer automatisch, da wird dieser Zwischenschritt überfällig.“
Für Wolfgang Däubler, Arbeitsrechtexperte der Uni Bremen, ist dieses Vorgehen ein „Extremfall“ von Scheinwerkverträgen. „Das Direktionsrecht liegt ganz klar bei Kaufland. Das Unternehmen definiert, welche Arbeit wie erledigt werden muss.“ Da es sich de facto um Leiharbeit handele, hätten die Beschäftigten Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Festangestellten. Wenn das Subunternehmen keine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hatte, würde sogar ein Arbeitsverhältnis zu Kaufland entstehen.
Netto wollte sich nicht zu dem Thema äußern. In der Belegschaft heißt es, auch die Edeka-Tochter nutze in ihren Logistikzentren das „Pick-by-Voice“-System. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich zurückhaltend. Es hält keine Gesetzesänderung für nötig.













