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Elektronikhändler: Media-Saturn-Streit landet bei Schiedsgericht

Quelle: Handelsblatt Online

Der Machtkampf bei Europas größtem Elektronikhändler geht weiter. Das Oberlandesgericht München verwies den Streit zwischen Mehrheitseigner Metro und Firmengründer Kellerhals an ein Schiedsgericht.

Verhärtete Fronten zwischen Mehrheitseigner Metro und dem Media-Saturn-Gründer. Quelle: dpa
Verhärtete Fronten zwischen Mehrheitseigner Metro und dem Media-Saturn-Gründer. Quelle: dpa

MünchenDas Oberlandesgericht München möchte den Machtkampf bei Europas größtem Elektronikhändler Media-Saturn an ein Schiedsgericht verweisen. Nach vorläufiger Einschätzung des Senats müsse zunächst das im Gesellschaftervertrag für Streitigkeiten vorgesehene Schiedsgericht über die Sperrminorität des Firmengründers Erich Kellerhals entscheiden, sagte der Senatsvorsitzende Hartmut Fischer am Donnerstag. Die Metro hält 75 Prozent an Media-Saturn und will das Vetorecht von Kellerhals bei allen wichtigen Fragen kippen.

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In der Gesellschafterversammlung von Media-Saturn braucht die Metro für alle wichtigen Weichenstellungen die Zustimmung von Kellerhals, der 22 Prozent der Anteile hält. Die Metro und Kellerhals werfen sich aber gegenseitig vor, wichtige Entscheidungen etwa über die Expansion nach China oder ein eigenes Internet-Angebot der Elektronikketten verzögert zu haben. Die Metro will die Gesellschafterversammlung durch einen neuen Beirat ersetzen, in dem sie mit einfacher Mehrheit allein entscheiden kann. Kellerhals klagte dagegen und bekam in erster Instanz vor dem Landgericht Ingolstadt recht.

Das Oberlandesgericht sieht beim Vetorecht aber das Schiedsgericht zuständig. Über welche Fragen und mit welcher Mehrheit der Beirat entscheide, müsse das Schiedsgericht und nicht das staatliche Gericht beurteilen, sagte der Richter: Das sei die vorläufige Rechtsauffassung seines Senats.

Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern und hat schon eine Beweisaufnahme durchgeführt. Zwei Mitglieder wurden von Metro beziehungsweise Kellerhals benannt, der dritte wurde mit Zustimmung beider berufen. Die nächste Sitzung ist für Juli geplant. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts seien möglich, blieben aber in der Regel erfolglos, hieß es aus dem Kreis der Prozessbeteiligten.

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